17.05.2005 · Die Bundesregierung plant ein neues Unterhaltsrecht, das die Kinder bevorzugen soll. Die Dauer der Unterhaltszahlung und die Garantie des Lebensstandards wird verkürzt. Das Schlagwort vom „Ende der Chefarztgattin auf Lebenszeit“ macht die Runde.
Die Bundesregierung plant ein neues Unterhaltsrecht, das die Kinder bevorzugen soll. Die Dauer der Unterhaltszahlung und die Lebensstandardgarantie wird verkürzt. Das Schlagwort vom „Ende der Chefarztgattin auf Lebenszeit“ macht die Runde. Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung sprach mit Ulrike Börger, Fachanwältin für Familienrecht bei der Kanzlei Redeker Dahs Sellner & Widmaier.
Die Bundesregierung plant ein neues Unterhaltsrecht. Müssen sich Geschiedene auf weniger Unterhalt einstellen?
Die Unterhaltssätze werden durch die Reform nicht geändert. Der Ex-Partner wird noch immer 3/7 dessen bekommen, was vom Nettogehalt nach Abzug des Kindesunterhalts übrigbleibt. Was sich ändern wird, ist die Verteilung des Geldes auf Kinder und Gatten und der Zeitpunkt, ab wann man sich wieder eine Arbeit suchen muß: Die Dauer der Unterhaltszahlungen wird also verkürzt und die Lebensstandardgarantie.
Erleben wir das Ende der "Chefarztgattin auf Lebenszeit"?
Das Gesetz kennt schon jetzt das Prinzip der Eigenverantwortung. Eheliche Lebensstandards gelten nicht auf Dauer, vor allem nicht bei kurzen Ehen. Aber die Regeln sind sehr allgemein, es ist Aufgabe der Richter, unbillige Ansprüche zu beschränken. Das Papier von Frau Zypries liest sich als klarer Vorwurf an ihre Adresse: Sie sollen den Spielraum nutzen und Ansprüche zeitlich stärker beschränken.
Wie konkret sind die Unterhaltsrechte denn derzeit geregelt?
Das Gesetz schreibt nur die Gründe für die Zahlungspflicht vor: für Kinder, bei Erwerbslosigkeit oder zu geringen Einkünften, im Alter und bei Krankheit. Dazu kommen allgemeine Klauseln: Der Unterhalt muß angemessen sein, also etwa dem Maßstab der ehelichen Verhältnisse entsprechen. Die konkreten Rechenwege hat die Rechtsprechung mit der Zeit entwickelt.
Wann muß der geschiedene Partner wieder arbeiten?
Grundsätzlich muß man früher in den erlernten Beruf zurückkehren. Bislang macht es einen großen Unterschied, ob eine Ehe bestand oder nicht: Geschiedene mit einem Kind müssen etwa in Teilzeit arbeiten, sobald das Kind acht Jahre alt ist. Bei ledigen Müttern endet die Schonfrist schon nach drei Jahren. Die Regeln sollen sich zu Lasten der Geschiedenen aufeinander zubewegen.
Ist das fair?
Ich hielte es in dem Fall für angemessen, für eine frühe Rückkehr zur Arbeit einen Zuschuß zu den Betreuungskosten zu gewähren, und zwar als Bestandteil des Kindesunterhaltes. Insgesamt sehe ich in der Regelung einen rechtspolitischen Impuls: Die Leute sollen damit rechnen, nach der Scheidung bald wieder zu arbeiten.
Wird der Appell gehört werden?
Das könnte gut sein. Als 1998 der Grundsatz des gemeinsamen Sorgerechts von Vater und Mutter eingeführt wurde, ist die Reform sehr schnell in das Bewußtsein der Bevölkerung gedrungen.
Wenn sich aber kein Job findet?
Auch Familienrichter dürfen die Augen vor der Arbeitsmarktlage nicht verschließen. Die Gattin oder der Gatte müssen nachweisen, daß sie intensiv eine Stelle gesucht haben. Sonst wird ein fiktives Einkommen angerechnet.
Werden Kinder zukünftig finanziell besser ausgestattet sein?
Theoretisch ja. Die Zahl minderjähriger Sozialhilfeempfänger soll sinken, deshalb werden Ansprüche von Kindern demnächst vor denen der Mutter oder des Vaters befriedigt. Das spielt allerdings nur bei "Mangelfällen" eine Rolle, also wo nicht genug Geld für alle da ist. Ob aber die Mutter oder die Kinder Sozialhilfe beziehen, spielt unter dem Strich keine Rolle, das Geld fließt in einen Topf. Nur psychologisch ist die Reform ein Fortschritt: Geschiedene zahlen lieber für die Kinder als für den Ex-Partner.
Wie steht es um das Verhältnis einer Erst- zur Zweitfrau?
Hier kann es bitter werden für die Geschiedene. Bislang stand sie im unterhaltsrechtlichen Rang vor ihrer Nachfolgerin, demnächst werden sich beide auf einer Stufe hinter den Kindern aus beiden Beziehungen treffen. Der Gesetzgeber möchte klarstellen, daß die Interessen der Kinder vorgehen.
Das aktuelle Recht ist sehr von einzelnen Urteilen geprägt. Macht die Reform das Scheidungsrecht für Nichtjuristen berechenbarer?
Ich habe den endgültigen Entwurf nicht gesehen, bin aber skeptisch. Das Familienrecht ist so vielfältig wie das Leben, das es regeln soll, ein weiter Gestaltungsspielraum der Richter ist unverzichtbar. Auch das neue Recht muß abstrakte Regeln bieten und wird damit nicht besser kalkulierbar sein.
Immer mehr Paare schließen Eheverträge und einigen sich über ihr Vermögen, was ändert sich hier?
Es gibt eine wichtige und gute Neuerung. In Zukunft kann man nicht formlos auf sämtliche Unterhaltsansprüche im Fall der Scheidung verzichten. Das geht bisher ohne notarielle Urkunde und ohne Beratung. Viele Gatten lassen sich über den Tisch ziehen, nach dem Motto: "Bitte unterschreib schnell mal hier." Bald ist man geschützt wie beim Ehevertrag.
Wird das neue Recht auch für bereits Geschiedene gelten?
Grundsätzlich soll es für alle sofort gelten. Ob Geschiedene Vertrauensschutz genießen, wird der Gesetzentwurf zeigen.
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