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Dresden Geringe Strafen für Neonazis

 ·  Das Landgericht Dresden hat fünf Rädelsführer der ehemaligen Neonazi-Gruppe „Sturm 34“ wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung und mehrfacher Körperverletzung sowie Sachbeschädigung verurteilt. Die Angeklagten kamen aber mit verhältnismäßig geringen Strafen davon.

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© dapd Die Mitglieder der verbotenen rechtsextremen Kameradschaft „Sturm 34“, Nico T. (r.) und Peter W. (l.), beim Betreten des Gerichtsaals in Dresden

Das Landgericht Dresden hat am Montag fünf Rädelsführer der ehemaligen Neonazi-Gruppe „Sturm 34“ wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung und mehrfacher Körperverletzung sowie Sachbeschädigung verurteilt. Viermal verhängte es Bewährungsstrafen zwischen zwei Jahren und sechs Monaten. Ein Angeklagter wurde zu einer Geldstrafen von 90 Tagessätzen zu acht Euro verurteilt. Alle bekommen einen Strafabzug von einem Monat beziehungsweise zehn Tagessätzen wegen der Länge des Verfahrens, das sich über sechs Jahre hingezogen hatte.

In einem ersten Prozess 2008 waren die Männer, die jetzt zwischen 23 und 44 Jahren alt sind, wegen schwerer Körperverletzung zu höheren Strafen verurteilt worden. Dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof aufgehoben und dabei die Voraussetzungen für eine kriminelle Vereinigung neu definiert. Darauf stützt sich das neue Urteil.

In seiner Urteilsbegründung zeichnete der Vorsitzende Richter den Weg der rechtsradikalen Gruppe seit ihrer Gründung 2003 nach. Sie nannte sich nach einer SA-Brigade, die bei Mittweida stationiert war, „Sturm 34“. Bald darauf wurden dort deutlich mehr Straftaten mit rechtsradikalem Hintergrund registriert, sagte er. Erklärtes Ziel sei es gewesen, eine „national befreite Zone“ um Mittweida zu schaffen.

Durch ein „Klima der Einschüchterung gegenüber Linken und Christen“ sollten Andersdenkende verscheucht werden, auch mit Gewalt. Außerdem übernahm die Gruppe Saalschutzdienste für die NPD, in der manche ihrer Mitglieder organisiert waren. Der Richter erinnerte an die Anfänge der SA, die in der Weimarer Zeit Saalschutzdienste für die NSDAP übernommen hatte.

Dass die Angeklagten dennoch mit verhältnismäßig geringen Strafen davon kamen, liegt an der Länge des Verfahrens. Zeugen konnten sich kaum noch an Details erinnern. Die meisten Angeklagten gehen inzwischen einer geregelten Arbeit nach oder studieren, haben inzwischen Familie. Alle bedauern ihr Verhalten. Das bewog den Staatsanwalt, geringere Bewährungsstrafen zu fordern. Der Richter aber zeigte deutlichen Zweifel am Wandel ihrer Gesinnung.

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