11.06.2012 · Das Landgericht Dresden hat fünf Rädelsführer der ehemaligen Neonazi-Gruppe „Sturm 34“ wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung und mehrfacher Körperverletzung sowie Sachbeschädigung verurteilt. Die Angeklagten kamen aber mit verhältnismäßig geringen Strafen davon.