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Dresden Geringe Strafen für Neonazis

 ·  Das Landgericht Dresden hat fünf Rädelsführer der ehemaligen Neonazi-Gruppe „Sturm 34“ wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung und mehrfacher Körperverletzung sowie Sachbeschädigung verurteilt. Die Angeklagten kamen aber mit verhältnismäßig geringen Strafen davon.

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Die Mitglieder der verbotenen rechtsextremen Kameradschaft „Sturm 34“, Nico T. (r.) und Peter W. (l.), beim Betreten des Gerichtsaals in Dresden
© dapd
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Die Mitglieder der verbotenen rechtsextremen Kameradschaft „Sturm 34“, Nico T. (r.) und Peter W. (l.), beim Betreten des Gerichtsaals in Dresden
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