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Deutsch-französische Pläne Unternehmensteuern sollen angenähert werden

06.02.2012 ·  Nicolas Sarkozy und Angela Merkel wollen die Unternehmensbesteuerung in Frankreich und Deutschland deutlich angleichen. Bis zum kommenden Jahr sollen die Pläne konkretisiert werden - Sarkozys Wiederwahl vorausgesetzt.

Von Christian Schubert, Paris, und Manfred Schäfers, Berlin
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Deutschland und Frankreich wollen ihre Unternehmensbesteuerung spürbar annähern. Dieses Ziel bekräftigen Bundeskanzlerin Angela Merkel und der französische Präsident Nicolas Sarkozy nach dem deutsch-französischen Ministerratstreffen am Montag in Paris.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und sein französischer Kollege François Baroin legten ein Grünbuch zu möglichen Konvergenzfeldern und Systemunterschieden vor.

„Deutschland hat den niedrigeren Steuersatz und eine breitere Bemessungsgrundlage. Unsere Idee besteht darin, die französische Bemessungsgrundlage zu verbreitern und den Steuersatz zu senken“, sagte Sarkozy.

Abschluss binnen eines Jahres

Deutschland will sich aber auch Elementen des französischen Systems annähern, wie Schäuble in Paris sagte. Als vorrangig nannte er Regelungen über die steuerliche Behandlung von Tochtergesellschaften, die in Frankreich als vergleichsweise großzügig gilt.

Beide Länder wollen die Arbeiten bis zum Januar 2013 abschließen, sagte Merkel. Wegen der französischen Präsidentschaftswahl im April und Mai stehen das Projekt und der Zeitplan allerdings unter Unsicherheit.

Laut Grünbuch sind in Deutschland Veränderungen bei der Gruppenbesteuerung, der Mindestgewinnbesteuerung und der Dividendenbesteuerung möglich. Betroffen wären nur Kapitalgesellschaften (AG und GmbH), die Körperschaftsteuer zahlen. Personengesellschaften zahlen Einkommensteuer, die noch nicht angepasst werden soll. „Deutschland beabsichtigt keine substantielle Änderung seiner Vorschriften über Personengesellschaften“, heißt es.

Beteiligungsquote statt Gewinnabführungsvertrag?

Die ins Auge gefasste erleichterte steuerliche Verlustverrechnungsmöglichkeit für miteinander verbundene Unternehmen ist für Konzerne von Bedeutung. „Deutschland zieht zwei Konvergenzmöglichkeiten in Betracht: einerseits die Abschaffung beziehungsweise Änderung des Gewinnabführungsvertrags und andererseits eine Erhöhung der Mindestbeteiligungsquote.“

Bisher können Verluste einer Tochtergesellschaft mit den Gewinnen der Muttergesellschaft nur verrechnet werden, wenn ein Gewinnabführungsvertrag vorliegt. Denkbar ist nun, darauf zu verzichten, aber dafür wie in Frankreich eine Beteiligungsquote von mindestens 95 Prozent zu verlangen. Änderungen werden auch für den Verlustrücktrag angedeutet. Er könnte von 511.500 Euro auf 1 Million Euro erhöht werden und wäre dann so hoch wie in Frankreich.

Industrie vorsichtig optimistisch

Entsprechend sinken damit rückwirkend Gewinn und Steuerlast des Vorjahres. Darüber hinaus denkt die Bundesregierung daran, die weitgehende Befreiung der Dividenden von der Körperschaftsteuer (um Mehrfachbelastung zu verhindern) wie in Frankreich an eine Mindestbeteiligung von mehr als 5 Prozent zu koppeln.

Die deutsche Industrie äußerte sich vorsichtig optimistisch. Notwendige Reformen wie das Steuersystem für verbundene Unternehmen könnten nun gemeinsam angegangen werden, urteilte BDI-Hauptgeschäftsführer Markus Kerber. Zugleich mahnte er jedoch: „Das deutsch-französische Konvergenzprojekt darf nicht zu höheren Steuerbelastungen für die Unternehmen führen.“

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Jahrgang 1964, Wirtschaftskorrespondent in Paris.

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