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Der Gesichtsverlust

01.09.2004 ·  Der fünf Jahre alte Adrian Esper wurde beim Terroranschlag auf Djerba vor zwei Jahren schwer verletzt. Jetzt klagt er gegen den Reiseveranstalter. Als Michael Esper wieder auf die Beine kam, sah er seinen Sohn: Adrian brannte wie eine Fackel.

Von Oliver Schröm
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"Ausgewurzelt" ist zur Zeit Adrians Lieblingswort. Aber das kann sich schnell ändern. Ebenso sein Berufswunsch. Wie das bei fünfjährigen Kindern halt so ist. Momentan schwankt Adrian zwischen Tierarzt und Fensterputzer.

Aufmerksam blättert Adrian in seinem Fotoalbum. Darin ist seine Leidensgeschichte dokumentiert. Die ersten Fotos zeigen ihn noch vor den ersten Gesichtsoperationen. Unter einem turbanartigen Kopfverband blicken kleine Augen in die Kamera. Das Gesicht ist aufgedunsen, die rechte Wange hat die Farbe eines rohen Steaks. "Sieht so ausgewurzelt aus. Ganz rot, mein Gesicht", sagt Adrian. "Wieso sieht das Gesicht so ausgewurzelt aus?"

Nur rasch eine Kippa holen ...

Die Antwort darauf geht zurück auf den 11.April 2002. Adrian machte damals zusammen mit seinen Eltern, Andrea und Michael Esper, Urlaub auf der tunesischen Halbinsel Djerba. An jenem Donnerstag morgen waren sie bereits um sechs Uhr aufgestanden. Mit anderen Gästen der Hotelanlage Djerba Sun wollten sie bei einem Halbtagsausflug "Land und Leute" kennenlernen, wie es vielversprechend in einer Informationsbroschüre des Reiseveranstalters 1-2-Fly GmbH hieß, einer hundertprozentigen Tochter des Tui-Konzerns. Gegen 9.45Uhr erreichten sie schließlich die Synagoge La Ghriba ("die Wundertätige"), die etwas abseits in einer Seitenstraße der Ortschaft Hara Seghira liegt. Der Legende nach markiert das Bauwerk den Platz, an dem ein heiliger Stein vom Himmel fiel.

Zusammen mit seinen Eltern ging Adrian zum Gebetsraum der Synagoge. Dort müssen Besucher die Schuhe ausziehen. Dabei bemerkte Adrian, daß er im Gegensatz zu seinem Vater keine Kippa trug. Adrian wollte aber auch eine Kopfbedeckung. Sein Vater ging deshalb mit ihm zum Eingang zurück und bat eine Aufsichtsperson um eine Kippa für seinen Sohn. In diesem Moment erschütterte eine Explosion die Synagoge.

Adrian brannte wie eine Fackel

Die Druckwelle warf die Menschen zu Boden, gleich darauf raste eine Feuerwalze durch den Eingangsbereich in den Vorraum. Als Michael Esper wieder auf die Beine kam, sah er Adrian mit ausgestreckten Armen im Eingang stehen. Er brannte wie eine Fackel. Von der Hüfte an standen seine Kleider in Flammen. Michael Esper packte seinen Sohn, zerrte ihn zu Boden und versuchte, die Flammen zu ersticken. Seine Mutter eilte herbei, Andrea und Michael Esper rissen Adrian die Kleidung vom Leib.

Bei dem Bombenanschlag sterben 21 Menschen, davon 14 deutsche Urlauber. 17 weitere Deutsche werden schwer verletzt, darunter Adrian, der Verbrennungen zweiten und dritten Grades davonträgt. Besonders betroffen sind Kopf, Gesicht, Hände, Ober- und Unterarme, Rücken, Oberschenkel und Füße. Mehr als 40 Prozent seiner Haut sind fürchterlich verbrannt.

Dünne Haut auf verbrannte Stellen aufgetragen

Bereits 23 Stunden später ist Adrian in Deutschland, wo sich Spezialisten um ihn kümmern. An seinen Füßen, Händen sowie Unter- und Oberarmen werden verbrannte Haut und Fleisch herausgeschnitten. Gleichzeitig wird an seinen heil gebliebenen Beinen Spalthaut entnommen. Dabei werden mit einem Hobel dünne Hautschichten abgetragen, die Hautfetzen werden dann umgehend an die verbrannten Stellen verpflanzt. Am nächsten Tag kümmern sich die Ärzte um Adrians Rücken, Nacken sowie um die rechte Wange, die besonders schlimm aussieht. Im Zwei- oder Drei-Tages-Rhythmus werden nun Hauttransplantationen vorgenommen. Immer wieder wird dabei von den wenigen gesunden Stellen hauchdünn die Oberschicht abgenommen und auf verbrannte Stellen übertragen. Wenn die Haut nach zehn Tagen nicht angewachsen ist, muß sie operativ wieder entfernt werden. Adrian bekommt von alldem nichts mit - die Ärzte haben ihn in ein künstliches Koma versetzt. Die Schmerzen wären nicht zu ertragen.

Drei Wochen nach dem Anschlag meldet sich die Geschäftsleitung von 1-2-Fly GmbH, dem Reiseveranstalter, bei Familie Esper. "Es ist wichtig für uns, Ihre Eindrücke und Informationen zu erfahren und gemeinsam mit Ihnen das schreckliche Erlebnis aufzuarbeiten", heißt es. "Auch bieten wir Ihnen weiterhin unsere Hilfe und Unterstützung an mit dem Ziel, Ihnen in allen Belangen zur Seite zu stehen." Aber es bleibt bei wohlklingenden Worten.

Ganzkörperanzug und Gesichtsmaske

Nach drei Monaten, am 9.Juli 2002, darf Adrian das Krankenhaus verlassen. Er muß jedoch einen engen Ganzkörperanzug tragen, wodurch die Narben flach gehalten werden sollen, damit sie nicht wuchern. Nur zum Eincremen, zweimal am Tag, zieht ihm seine Mutter den Anzug aus. Eigentlich müßte Adrian auch eine Gesichtsmaske tragen, aber seine Eltern verzichten darauf. Sie befürchten psychische Schäden.

Gleich nach der Entlassung seines Sohnes aus dem Krankenhaus gründet Michael Esper den Verein "Deutscher Opferbund Djerba" und kündigt an, einen Fragenkatalog über die Versäumnisse zu erstellen und ihn an die Bundesministerien des Innern, der Justiz sowie an das Auswärtige Amt zu schicken. "Außerdem werden wir in Kürze mit Tui sprechen, die nach unserer Ansicht unter anderem ihre Sorgfaltspflicht verletzt hat", heißt es. Zeitungen hatten berichtet, daß es bereits vor dem Anschlag zu Vorfällen in Tunesien gekommen war: Wenige Tage nach einer Anti-Israel-Demonstration etwa wurde ein Neckermann-Reisebus mit deutschen Touristen mit Steinen beworfen. Michael Esper ist der Auffassung, Tui hätte sie auf die Gefahrenlage in Tunesien hinweisen und vom Besuch einer Synagoge absehen müssen.

Tui hält Vorwürfe für „nicht zielführend“

Der weltgrößte Touristikkonzern reagiert umgehend. Am 17.Juli 2002 meldet sich wieder die Geschäftsleitung der Tui-Tochter 1-2-Fly: "Unser Bestreben war es immer, Ihnen die bestmögliche Hilfestellung und Betreuung zukommen zu lassen. Wie wir von der Bundesregierung erfahren haben, hat der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages in der Zwischenzeit einen Entschädigungsfonds eingerichtet, aus dessen Mitteln auch Ihnen geholfen wird. Unabhängig davon möchten wir Sie auch in Zukunft nicht allein lassen. Daher bieten wir Ihnen auch weiterhin unsere humanitäre Hilfe und Unterstützung an." Allerdings will man sich nicht den Kritikpunkten von Michael Esper stellen. Dies sei "zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend".

Während Michael Esper den Kampf mit dem Touristikunternehmen aufnimmt, muß Adrian wieder mal ins Krankenhaus. Seine rechte Hand, deren Finger seit dem Anschlag verkrampft sind, wird im August2002 operiert. Die hauchdünne Spalthaut reicht für die Hände nicht aus. Die Ärzte benötigen dickere Hautschichten. An der Leiste entnehmen sie deshalb große Hautpartien. Ein halbes Jahr später, im Januar2003, wird die linke Hand operiert.

Entwicklung des Jungen gestört

Aber nicht nur das Äußere von Adrian hat Schaden genommen. Sorgenvoll registriert seine Mutter eine allgemeine Entwicklungsverzögerung bei ihrem Sohn. Vor dem Anschlag war Adrian bereits sauber, nun macht er wieder in die Hose und ist auf das Tragen von Windeln angewiesen. Adrian leidet auch an Schlafstörungen. Er schwitzt stark, und das liegt nicht nur an dem Kompressionsanzug, den er noch immer tragen muß. Zudem ist Adrians Speichelfluß gestört. Alle Zähne sind dadurch von Karies befallen.

Seine Behinderungen und die Entstellungen werden nun deutlich. Auf dem Kopf hat er drei kahle Platten, sein gesamtes Gesicht ist mit Narben überzogen. Die Ärzte sprechen in ihrem Gutachten von einem "stark entstellenden Charakter, wobei die Nase unter flügelartigen Narbenzügen verdeckt ist". Die Unterlippe und der rechte Mundwinkel sind verzogen, die Ohren erinnern an die von Niki Lauda nach dessen schwerem Unfall, seine Mundöffnung ist vermindert. An Adrians Füßen haben sich Schwimmhäute gebildet, am rechten Fuß ist an allen Zehen das Nagelwachstum gestört. Auf dem Rücken sowie an den Armen brechen trotz regelmäßigen Eincremens immer wieder Narben auf, teilweise muß in der Klinik noch einmal Spalthaut aufgetragen werden. Er kann seine Handgelenke und Schultern nicht richtig bewegen.
Adrian, noch keine fünf Jahre alt, wird als Halbinvalide eingestuft. Seine Eltern beschäftigen nun mehr und mehr Fragen wie: Wird Adrian wieder gesund? Wie geht es weiter? Werden Folgekosten von Versicherungen übernommen? Ist Tui zu Schadenersatzzahlungen verpflichtet? Bislang hat Familie Esper aus dem Sonderfonds der Bundesregierung Geld erhalten. Aber es wird nicht reichen, um die dauerhaften Nachteile und Behinderungen, die Adrian durch den Anschlag erlitten hat, halbwegs auszugleichen.

Tui soll nicht ausreichend gewarnt haben

Die Espers beauftragen Anwälte, darunter den Berliner Andreas Schulz, der sich als Vertreter von Terroropfern auch in Amerika einen Namen gemacht hat. Am 21. Januar 2004 schreiben die Esper-Anwälte an den Tui-Konzern: Bei dem Ausflug auf Djerba seien "maßgebliche Rechts-, Handlungs- und Betreuungspflichten verletzt" worden. Der Reiseveranstalter habe die Urlauber nicht auf die "ausreichend konkreten Hinweise auf zunehmende Spannungsverhältnisse insbesondere auch auf der Insel Djerba" aufmerksam gemacht, wobei "die Einbeziehung einer Synagoge das konkrete Gefahrenpotential noch vergrößerte". Eine außergerichtliche Lösung wird angeboten.
Tui reagiert umgehend. Am 5.Februar 2004 begrüßt Dietrich Kressel, Justitiar des Unternehmens, daß die Espers erst einmal den Weg einer außergerichtlichen Verständigung in Betracht zögen. Aber er tue sich schwer, schreibt Kressel, "ein Verschulden des Reiseveranstalters zu erkennen". Gesprächsbedarf bestehe deshalb nicht, solange die Espers keine konkreten Beweise für ihre Behauptung vorlegten. "Dessenungeachtet hoffe ich, daß es Adrian - dem Behandlungsstand entsprechend - gutgeht."

Weitere Briefwechsel und Telefonate folgen. "Wir dürfen nochmals betonen, daß es nicht unsere Absicht ist, die Schwere der von Adrian Esper erlittenen Verletzungen in Zweifel zu ziehen", schreibt der Tui-Justitiar am 22.März 2004. "Eine Anspruchsgrundlage bildet allein das Vorhandensein von Verletzungen aber dennoch nicht. Wir sehen nach wie vor keine Grundlage für Ansprüche gegen die 1-2-FlyGmbH." Im Namen des kleinen Adrian klagen daraufhin die Esper-Anwälte beim Landgericht in Hannover, Hauptsitz von Tui, auf Schadenersatz. Die Höhe des Schmerzensgeldes überlassen sie vorerst "dem Ermessen des Gerichtes". Währenddessen wird Adrian wieder operiert. Damit seine rechte Gesichtshälfte nicht mehr ganz so entstellt aussieht, wird eine Vollhaut-Transplantation vorgenommen. Dafür müssen wieder dicke Hautpartien an der Leistengegend entnommen und in der rechten Gesichtshälfte angebracht werden. Aber das Ergebnis des schmerzhaften Eingriffs ist für Adrian ein Schock. "Zuerst fand ich das ein bißchen doof", erinnert sich der Junge an den Moment, als ihm die Verbände abgenommen werden. "Aber nachher wird das ja alles schöner, und dann finde ich das einfach besser. Es sieht dann vielleicht nicht mehr so ausgewurzelt aus." Als der Arzt ihm jedoch vorschlägt, im Herbst auch die linke Gesichtshälfte zu operieren, lehnt Adrian ab. Er kommt nun in die Schule und will nicht gleich am Anfang wegen eines Krankenhausaufenthaltes länger fehlen.

„Terroranschläge allgemeines Lebensrisiko“

Die 1-2-FlyGmbH hat mittlerweile externe Anwälte damit beauftragt, "den Kläger mit seiner Klage kostenpflichtig abzuweisen". Der Touristikkonzern hat andere Probleme, Tui plagen Milliardenschulden, und zudem kursieren Übernahmegerüchte, gegen die der Tui-Vorstand sich mit allen Mitteln wehren will.

Ebenso will man offensichtlich auch im Fall von Adrian Esper verfahren. "Die Gefahr von Terroranschlägen gehört heute zum allgemeinen Lebensrisiko", beginnt Tui-Anwalt Alfred Pesch seine Klageerwiderung. Danach argumentiert er, als wolle Familie Esper ihre Reisekosten zurückerstattet haben, weil es im Hotelzimmer Kakerlaken gab: "Der Anschlag hat zu einer Beeinträchtigung der Reise geführt, er ist Mangel im Sinne des Reiserechts. Daraus erfolgen Minderungsansprüche und bei Erheblichkeit auch ein Rücktrittsrecht. Solcherlei Rechte sind jedoch nicht Streitgegenstand, der Reisepreis ist von der Beklagten erstattet, die Reisenden sind nach Hause geflogen worden." Am Schluß wird auch noch die Schwere von Adrians Verletzungen und Behinderungen in Frage gestellt, der Anwalt "bestreitet deshalb eingetretene Wesensänderungen, Dauerschäden und insbesondere, daß unter Berücksichtigung von medizinischen Techniken es nicht möglich sein wird, die Verletzungsfolgen erheblich einzugrenzen oder gar zu beseitigen".

Die Schadenersatzklage Adrians wird auch von der Bundesregierung wahrgenommen. Michael Esper hatte unlängst einen Termin beim Bundesinnenminister, um die Anliegen des "Deutschen Opferbundes Djerba e.V." vorzutragen. Dabei empfahl ihm Otto Schily, die Interessen des Vereins nicht mit der Klage gegen Tui zu vermengen. Michael Esper erwiderte schlicht: "Herr Schily, nicht ich klage gegen Tui, sondern mein Sohn." Der Prozeß beginnt am 1.September vor dem Landgericht Hannover.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 08.08.2004, Nr. 32 / Seite 51
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