11.08.2010 · Der Bund hat das Geld, das für die Bildung ausgegeben werden soll. Die Zuständigkeit, es zu verteilen, liegt bei den Ländern. Vernünftig ist das nicht.
Von Heike SchmollDas Nationale Stipendienprogramm des Bundes ist beschädigt, bevor es überhaupt in Gang gekommen ist. So bald wird es das längst benötigte Spendenwesen an öffentlichen Universitäten jedenfalls nicht geben, darin liegt der eigentliche Verlust. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat ein Element aus dem angelsächsischen Hochschulsystem kopiert, ohne die dafür nötigen Voraussetzungen zu bedenken – und damit dieselben Fehler wiederholt wie bei der Bologna-Reform. Wer sich an amerikanischen Spitzen-Universitäten orientieren will, darf nicht nur auf die enormen Spenden der Alumni schauen, sondern muss auch die dazugehörige Infrastruktur im Auge haben. Ganze Abteilungen sind dort ausschließlich für Fundraising zuständig. Davon kann hierzulande keine Rede sein.
Aus Nordrhein-Westfalen war längst bekannt, wie viel Verwaltungsaufwand für die Hochschulen mit der Stipendienvergabe verbunden ist. Verwaltungskosten kann der Bund jedoch nicht übernehmen. Weil der Bund ihnen bei der Umsatzsteuer nicht entgegenkam und die Ministerpräsidenten daraufhin ihre Beteiligung verweigerten, übernahm der Bund kurzerhand den Länderanteil am Stipendienprogramm, um der völligen Pleite im Bundesrat zu entgehen. Nun müssen sich Bund und Unternehmen die Kosten teilen. Als Faustpfand hatten die Ministerpräsidenten die Erhöhung der Bafög-Freibeträge um drei Prozent und der Fördersätze um zwei Prozent einbehalten. Das schürte zusätzlich den Vorwurf, das Stipendienprogramm diene einseitiger Elite-Förderung und Klientelpolitik. Das Bafög-Programm befindet sich nun im Vermittlungsausschuss. Die Länder fordern eine höhere Beteiligung des Bundes an den Bafög-Sätzen oder einen höheren Anteil für die Länder an der Umsatzsteuer. Bisher finanzieren sie das Bafög zu 35 Prozent.
Die angestrebte Förderung wird erst in zwanzig Jahren erreicht sein
Das Nationale Stipendienprogramm läuft so schleppend an, dass die angestrebte Zahl von acht bis zehn Prozent Stipendiaten erst in zwanzig Jahren erreicht sein dürfte. Statt 110.000 Studenten können nächstes Jahr gerade einmal 6000 gefördert werden, statt auf 160.000 wächst ihre Zahl 2012 auf nur 12.000. Denn die Wirtschaft hat längst eigene Fördermodelle, bezahlt ihren Mitarbeitern Aufbaustudiengänge, finanziert ohnehin schon Stipendien und verspricht sich keine Zusatzeffekte, wenn den Besten eines Jahrgangs weitere Mittel zur freien Verfügung gestellt werden.
Der Streit um die Finanzierung des Nationalen Stipendienprogramms und des Bafög ist nur ein Indiz für die wachsenden Schwierigkeiten der Länder, angesichts der Schuldenbremse weitere Mittel für Bildung zur Verfügung zu stellen. In Wirklichkeit ist die Lage noch viel dramatischer: Schleswig-Holstein war nur das erste Land, das mit der Schließung der Medizinischen Fakultät in Lübeck die Existenz einer ganzen Universität aufs Spiel setzte, sich also zur Grundfinanzierung nicht in der Lage sah. Hätte der Bund nicht das Leibniz-Institut für Meeresforschung in die Helmholtz-Gemeinschaft eingegliedert, dadurch die Finanzierung zu neunzig Prozent übernommen und den Landeshaushalt entsprechend entlastet, wäre es um Lübeck geschehen gewesen. Auch in Sachsen hat der Bund wegen der drastischen Einsparungen im Haushalt ein Forschungsinstitut bei Helmholtz eingemeindet.
Eine Fehlkonstruktion der Föderalismusreform
Wie lange soll das so weitergehen, welche Blüten soll das Kooperationsverbot noch treiben? Schließlich gilt die Schuldenbremse auch für den Bund. Im Vergleich mit ihren Länderkollegen mag die Bundesbildungsministerin noch immer viel Geld haben – dass sie damit fortwährend den Ländern ihre Zuständigkeit für die Bildung abkauft, liegt nicht im Sinne einer vernünftigen Aufgabenteilung. Der Bund darf keine Landespolitik gestalten und tut es auf Umwegen natürlich doch.
Die Föderalismusreform erweist sich so als Sackgasse für eine sinnvoll koordinierte Bildungspolitik. Während die Länder die Gestaltungsmacht besitzen, fehlt ihnen das dazu nötige Geld. Der Bund hat es, kann es aber in den Ländern nicht einsetzen. Das führt bei vielen zur kurzschlüssigen Befürwortung eines Bildungszentralismus, der an sich keine Besserung verspricht. Die Länder tragen dafür erhebliche Verantwortung. Solange sie jede Landtagswahl als Freibrief für weitere Schulversuche mit ungewissem Ausgang missbrauchen, nutzt ihr Verweis auf Bildungsstandards und länderübergreifende Anforderungen nichts. In der Realität erweisen sich diese Standards als viel zu elastisch, weil es nur um Fertigkeiten, nicht aber um Inhalte geht.
Bund und Länder dürfen gemeinsam die Vergleichbarkeit des Bildungssystems „feststellen“, jedoch nicht seine Qualität „sicherstellen“. Darin zeigt sich die Fehlkonstruktion der Föderalismusreform. Sie war voreilig und wurde am lautesten von denen betrieben, die das Kooperationsverbot heute am liebsten abschaffen würden. Solange die Bildungsfinanzierung von Bund und Ländern nicht grundsätzlich geklärt ist, wird der Bund in den kommenden Jahren zunehmend als Geldgeber und unweigerlich als Mitgestalter einspringen müssen. Eine Dauerlösung kann das nicht sein.
Heike Schmoll Jahrgang 1962, politische Korrespondentin in Berlin, zuständig für die „Bildungswelten“.
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