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Beschneidung Bahr für Regelung im Patientenrecht

 ·  Bundesgesundheitsminister Bahr will prüfen, ob sich religiös begründete Beschneidungen im Patientenrecht regeln lassen. Manche rechnen mit rechtstechnischen Schwierigkeiten.

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Bundesgesundheitsminister Bahr (FDP) will prüfen, ob sich religiös begründete Beschneidungen im Patientenrecht regeln lassen. Es bleibe allerdings abzuwarten, ob das überhaupt möglich sei. Grundsätzlich will Bahr die Beschneidung bei Juden und Muslimen als Ausdruck religiöser Selbstbestimmung straffrei halten.

Er rechne damit, dass das Bundesjustizministerium bald Vorschläge vorlegen werde, um die durch ein Urteil des Kölner Landgerichts entstandene Rechtsunsicherheit zu beheben. Allerdings sei die Formulierung eines Gesetzes mit erheblichen rechtstechnischen Schwierigkeiten verbunden, hieß es im Justizministerium. Es müsse ausgeschlossen werden, dass auch Mädchen aus religiösen oder kulturellen Gründen beschnitten werden könnten. Das Urteil des Kölner Landgerichts breche mit der überwiegenden, bisher geltenden Rechtsauffassung.

Das Gericht hatte die Beschneidung, die zwar medizinisch einwandfrei verlaufen sei, als nicht zulässigen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Jungen bewertet. Wie die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung berichtet, war der Kölner Fall medizinisch brisanter als bisher bekannt. Der vier Jahre alte Junge sei zwei Tage nach seiner Beschneidung mit Nachblutungen in die Kindernotaufnahme gekommen, wo eine „urologisch-chirurgische Revision“ der Beschneidung in Vollnarkose vorgenommen worden sei.

„Sehr kulturunsensibel und falsch“

Die Bundesärztekammer, die ihren Mitgliedern davon abgeraten hatte, gegenwärtig Beschneidungen vorzunehmen, begrüßte die Ankündigung der Regierung, die Rechtsunsicherheit bald zu beenden. Nur so könne verhindert werden, dass die Kinder „irgendwelchen Barbieren oder angelernten Hilfskräften unter die Hände kommen“, sagte der Präsident der Ärztekammer, Montgomery. Ob rituelle Beschneidungen über das Patientenrechtegesetz geregelt werden können, müssten die Juristen beurteilen, wenn sie aber auf diese Weise rechtssicher gemacht werden könnten, „würden wir uns nicht dagegen sträuben“. Die Bundesärztekammer habe das Kölner Urteil von Anfang an für „sehr kulturunsensibel und falsch“ gehalten, sagte Montgomery.

Der Fraktionsvorsitzende der Union, Kauder (CDU), sprach sich am Wochenende dafür aus, in der Sondersitzung des Bundestags in der kommenden Woche eine fraktionsübergreifende Resolution zum Thema Beschneidung zu verabschieden. Auch die Fraktionsvorsitzenden von SPD und Grünen, Steinmeier und Renate Künast, plädierten für ein gemeinsames Vorgehen.

Indessen stößt das Kölner Urteil in der Linkspartei auf Zustimmung. Der religionspolitische Sprecher der Linken, Raju Sharma, sagte, eine Beschneidung sei ein schwerer Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kindes. Die habe der Staat zu schützen. Dagegen müssten die mit religiösen Traditionen begründeten Wünsche der Eltern zurückstehen. Insofern sei das Kölner Urteil „im Kern eine zutreffende Güterabwägung“. Ähnlich argumentiert die Deutsche Kinderhilfe, die vor einem „Blankoscheck für religiös motivierte Kindesmisshandlungen“ warnte. Die Mehrheit der Bevölkerung sehe in der Beschneidung einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit von Kindern.

„Dann müssen wir gehen“

Die Konferenz Europäischer Rabbiner (CER) begrüßte die Ankündigung der Bundesregierung, den Rechtsfrieden wiederherzustellen. Damit sorge sie für eine große Erleichterung nicht nur bei den jüdischen Gemeinden in Deutschland, sondern in ganz Europa, die das Beschneidungsverbot des Kölner Landgerichts zutiefst verunsichert habe, sagte der Vorsitzende der CER, Pinchas Goldschmidt.

Der Vorsitzende der Allgemeinen Rabbinerkonferenz in Deutschland, Henry Brandt, forderte die rechtliche Absicherung religiös motivierter Beschneidungen. „Es reicht nicht, Beschneidung lediglich straffrei zu stellen“, verantwortungsbewusste Beschneidungen müssten weitergehen dürfen - vollkommen legal und gesetzlich abgesichert. Der Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland, Stephan Kramer, warf den Politikern vor, die Debatte nach dem Kölner Urteil zu lange der Öffentlichkeit überlassen zu haben. Damit nehme man in Kauf, „dass Vorurteile und Klischees fröhliche Auferstehung feiern und Vertrauen zerstört wird, das über Jahrzehnte gewachsen ist“.

Der Präsident des Zentralrats der Juden, Graumann, der an Bundeskanzlerin Merkel geschrieben hat, meinte, wenn dem Kölner Urteil nicht so bald wie möglich widersprochen werde, sehe er keine Zukunft mehr für die jüdischen Gemeinden in Deutschland. „Dann müssen wir gehen“, sagte Graumann.

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Jahrgang 1962, politische Korrespondentin in Berlin, zuständig für die „Bildungswelten“.

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