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Beschneidung Bahr für Regelung im Patientenrecht

 ·  Bundesgesundheitsminister Bahr will prüfen, ob sich religiös begründete Beschneidungen im Patientenrecht regeln lassen. Manche rechnen mit rechtstechnischen Schwierigkeiten.

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Dr. Michael Menzel

Deutschland würde sich "zur Komiker-Nation" machen, meint Merkel,

wenn die Beschneidung von Säuglingen und wehrlosen Kindern verboten würde.
Leider kann sie nicht nachempfinden, wie "komisch" es ist, beschnitten worden zu sein. D.h. es ist garnicht komisch.
Und nur weil es bisher in kaum einem Staat verboten wurde, hätte es durchaus Deutschland gut angestanden, damit juristisch Schluß zu machen.
Wir wollen ja nicht vergessen, daß dieser Brauch bei Naturvölkern und etwa den Ägyptern schon seit 6000 Jahren "geübt" wurde, also zu einer Zeit, wo ein Abraham, Christus oder Mohamed noch nicht erfunden oder gar geboren war. Im übrigen wurden damit bei den Ägyptern im alten Reich die Sklaven als solche lebenslang gebrandmarkt und erst viel, veil später wurde daraus eine religiöse und in der Neuzeit eine "gesunde" Maßnahme geboren. Alles nur Versuche in eine dumpfe sexuell fokussierte Praktik eine Ratio hinein zu zwingen; die es allerdings nicht gibt und nie geben wird.

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Michael Klein

Beschneidung bestrafen und die Folgen?

Hier ist völlig zu Recht der Vergleich mit dem Schwangerschaftsabbruch gezogen worden. Was nutzt es denKindern, wenn wir der angeblich reinen Lehre zum Sieg verhelfen und diese "Barbaren", die ihren Kindern sowas an tun, einsperren. Ich weigere mich als Strafrichter Urteile ohne Rücksicht aif die Folgen zu fällen. Wenn ich Jemand einsperre und das kommt vor, dann habe ich mir überlegt, was ich damit erreichen will, sonst lasse ich es sein. Völlig offen sind die jugendhilferechtlichen Konsequenzen des Urteils: Entzug der elterlichen Sorge beim Durchtrennen der Nabelschnur, wenn ein gläubige Jüdin einen Sohn bekommt? Eigentlich logisch, denn nach 8 Tagen droht dem Kind ein massiver Eingriff in seine körperliche Unversehrtheit. Und dann? Heim? Pflegefamilie? Die Staatsanwaltschaft müßte in solchen Fällen eigentlich unmittelbar nach der Geburt eines Jungen ein Ermittlungsverfahren einleiten, denn - folgt man dem LG Köln - ein Anfangsverdacht besteht allemal.

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Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 17.07.2012 15:38 Uhr
Michael Klein

Anfangsverdacht

Ihre optimistische Anfangsformulierung in Bezug auf die "anderen rechtlichen Zusammenhänge" in Gottes Ohr. Als Vertreter meines großen Amtsgerichts in einer sog. Intensivtäterrunde, bei dem monatlich über jugendliche "Intensivtäter" diskutiert wird, mache ich oft andere Erfahrungen. Da wartet man trotz krassem Versagen der Eltern das 14. Lebensjahr in der Erwartung ab, dass der Jugendrichter es dann "richtet". Um es deutlich zu sagen: ich habe keine Lust über Eltern zu Gericht zu sitzen, die aus ihrer - von mir absolut nicht geteilter - Sicht nur das Beste für ihr Kind gewollt haben. Ich sehe nämlich nicht, dass dies dem Kind hilft. Natürlich gibt es auch da Grenzen, wenn z.B. lebenserhaltene Behandlungen wie eine Bluttransfusion verweigert werden. Was Sie als Reförmchen abtun, ist für die betroffenen Eltern eben weit mehr als das. "Nihilistisches Umgehen mit Grundlagenrecht" ist es auch, wenn man die Grundrechte aus Art. 4 und 6 GG als Beiwerk abtut bzw. nicht einmal erwähnt.

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Andreas  Möbius

Bei Anfangsverdacht bereits handeln ?

Ja, Hr. Klein -an sich wäre das dann so. Denn in anderen rechtlichen Zusammenhängen,gerade bei Erziehungsfragen und dem Verhältnis Eltern -Kinder wird ein hoheitliches Handeln bei einem Anfangsverdacht ja nicht nur gefordert ,sondern sogar praktiziert mit durchaus schweren Eingriffen in die Elternrechte und allerlei andere Rechte.
In diesem Falle fordert dies ja niemand,nur ein Reförmchen am Aufnahmeritus für kleine Jungs wird gefordert.
Man sieht aber daran:
Das Problem ist eben ein ganz grundsätzliches ,es berührt ganz grundsätzliche Werte und Normen unseres Rechtssystem mit den zahllosen Auspizien ,die derlei geplante Laxheit und nihilistisches Umgehen mit Grundlagenrecht ( hier im Kleinen ,aber eben auch im Großen,u.a:ESM) eben nach sich ziehen. Da kommt mit mit Publikumsbeschimpfung (Komiker ff.) nicht weiter und auch nicht mit Denkverboten für eine augenscheinlich rechtsethisch überraschend interessierte und aufgeklärte dtsch. Öffentlichkeit!

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John Siehoff

Große Chance

Ich vermute, die Angelegenheit ist juristisch betrachtet klarer als derzeit noch diskutiert. Somit bietet sich die Chance zur bewussten Neubewertung, was ein Brauch eigentlich bezwecken sollte und soll, welchen Wert er besitzt, ob er vielleicht modifiziert werden kann oder wohlmöglich entbehrlich ist. Darüber habe ich bislang noch wenig gelesen, aber vielleicht ist es jetzt soweit. Ich fände es positiv, eine offene Lösungssuche zu beginnen, die keine "unabänderlichen" Prämissen setzt. Denn Tradition und Werte sind in meinem Verständnis ihrem Wesen nach keine Synonyme.

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serena Di Montenero

Realismus

Sollte die Circumzision ein Straftatbestand werden, dürfte es sich wie zu Zeiten des verbotenen Schwangerschaftsabbruchs verhalten. Die Leute werden pragmatisch die Kinder ins Ausland zum Urlaub mitnehmen, und selbige einfach dort vollziehen lassen. Was für eine Handhabe will man dann durchsetzen, Freiheitsentzug für die Eltern? Ich möchte keinem Kind eine afrikanische Circumzision zumuten unter fraglichen hygienischen Verhältnissen durch nichtärztliches Personal.
Ich würde mir auch wünschen, dass in die Autonomie der Katholischen Kirche eingegriffen werden kann bezüglich dem beschämenden Umgang mit sexuellem Missbrauch von Kindern. Würden wir auch hier rechtlich sanktionieren, dann wäre es wohl auch einfacher, andere Religionen bzw Traditionen rechtlich zu überprüfen und zu vermitteln.

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Antworten (3) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 16.07.2012 23:36 Uhr
serena Di Montenero

Realismus

Wie soll geahndet werden?unbedingter Freiheitsentzug für die Eltern , wo soll das Strafmass liegen, und ist damit dem Kind gedient?
Frage2: Mit Hoffnungen ist einem Kind nicht geholfen, wenn Sie denken, so etwas würde sich nur in die Nachbarländer verlagern. Das Jugendamt hatte auch die Hoffnung, dass es Chantal in Hamburg bei der neuen Adoptivfamilie gut ging und hatte eine massive Fehleinschätzung mit tödlichem Ausgang. Viele Eltern dachten auch nicht an sexuellen Missbrauch, als sie die Kinder der katholischen Kirche anvertrauten.
Muss man dann konsequenterweise die Kinder entziehen? Bei Drogen- und Alkoholabhängigen Eltern geschieht das nicht unbedingt, trotz der Gefährdung. Besteht hier auch nicht mehr Handlungsbedarf, bzw wurde enorm versäumt, als sich jetzt über die Circumzision zu echauffieren?
Das Thema ist heikel, wenn man als Andersgläubige über fremde Religionen urteilt, während wir nicht mal die katholische Kirche kontrollieren können. Mehr Sensibilität ist von Nöten.

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Brigitte Janßen

Falsche Realität und falscher Vergleich

Schwangerschaftsabbrüche werden in den meisten Fällen von Frauen oder Mädchen entschieden, die in der Lage sind, eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen. Im übrigen hat hier die Realität und der Verstand über die kirchlich, moralische Einflussnahme gesiegt. Bei der Beschneidung geht es um Babys und Kleinkinder, die diesen Eingriff erdulden müssen. Wir hören heute viel Protest von den religiösen Oberhäuptern. Aber wer sagt uns denn, ob nicht manch einfacher Gläubiger froh wäre, endlich dem Druck von oben nicht mehr ausgesetzt zu sein, wenn er sich auf unsere Gesetze berufen kann, weil der Eingriff nicht mehr durchgeführt werden darf?
Babys, Kinder zu beschützen ist richtig.

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Michael Baumann
Michael Baumann (Senore) - 16.07.2012 17:33 Uhr

Ja sicher, aber..

Wahrscheinlich, nein ziemlich sicher sogar, haben Sie recht. Natürlich würden nicht wenige für diesen Eingriff dann ins Ausland fahren. Aber ich bitte Sie, das hat doch keinen Einfluss auf die hiesige Rechtsprechung! Das kann und darf kein Argument dafür sein die Beschneidung von Jungen gesetzlich zuzulassen, nach dem Motto "sie machen es ja doch". Ein endgültiges Urteil gegen die Körperverletzung hätte auch die entsprechende Signalwirkung.

Im Übrigen handelt es sich bei den betroffenen Familien hierzulande doch um keine unzivilisierten Hinterwäldler die einen afrikanischen Wunderheiler mit Dosendeckeln in Anspruch nehmen würden. Die die sich immer noch dafür entscheiden würden ihren Söhnen das anzutun würden wohl in die Nachbarländer oder z.B. nach Israel ausweichen. Falls sie es dennoch hierzulande tun würden wäre das tatsächlich noch schlimmer als bisher, aber das müsste dann entsprechend entdeckt und geahndet werden.

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Michael  Balser

"Der Präsident des Zentralrats der Juden,...

...wenn dem Kölner Urteil nicht so bald wie möglich widersprochen werde, sehe er keine Zukunft mehr für die jüdischen Gemeinden in Deutschland. „Dann müssen wir gehen.“

Nicht dass das hier befürwortet würde, weil bei der deutschen politgeistigen Religions-Konsens- und Harmonie-Bedürfnis-Sucht auch noch Assimilations-Zwischen-Lösungen im
Beschneidungs-Selbstbestimmungs-Alter gangbar wären, indem Mann in kulturell modernistierten Offenheit aufeinander zugeht, statt das einer mit imaginärem Weggehen
nötigend anmutend droht.

Religiös begründet höchst theoretisch wäre der Gang nach Israel als Alternative
möglich, auch wenn das der Alternativlosen in Merkels Gestalt unglaublich erschiene.

Weil es sein könnte, dass das Gemeindeleben der Diaspora-Juden wie das der Orthodoxen
im modernen Israel auf gewisse Skepsis auch hinsichtlich des Beschneidungs-Eifers
stoßen könnte ?

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Jan Hubertus Schmidt

Der Beschneidungsdiskurs in den USA

Ein Teil des Beschneidungsdiskurses in den USA lässt sich gut nachvollziehen, wenn
Sie das Stichwort circumcision z.B. in die Suchleiste der New York Times online eingeben. Auch dort wird seit Jahren diskutiert, und die Zahl der Beschneidungen in den Vereinigten Staaten ist entgegen der oft geäusserten hiesigen Meinung seit Jahren rückläufig. Viele Eltern entscheiden sich inzwischen aktiv gegen die Beschneidung, unterstützt durch NGOs wie intactamerica.org. Die Stichwortsuche foreskin restoration - also eine Wiederherstellung der Vorhaut durch nichtoperative bzw. operative Verfahren bei google ergibt übrigens über 220.000 Treffer. Zeigt: Das Thema ist weder provinziell verengt noch international unhinterfragt.

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Jann Derrenbach

Zu lustig: Die Mädchen sollen auf jeden Fall freigestellt werden ..

Die Freistellung der Mädchen von der Genitalverstümmelung läuft dann wohl in derselben Bahn wie die Freistellung von Wehr- und Ersatzdienst. Daür könnten wir eigentlich eine eigene Freistellungsbeauftragte neben der Gleichstellungsbeauftragen brauchen, auf daß die Geschlechtergleichstellung nicht an den falschen Stellen übertrieben werde.

Zum Lachen dieser Politklamauk, wenn die Folgen für die unschuldigen Kinder nicht so gravierend wären.Sie schreien sich nach der Verstümmelungshandlung nicht umsonst noch tagelang die Lunge aus dem Leib. Aber dafür war ja schon der - vielleicht presbyakustische - Vater Abraham taub.

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Otto Meier

Bahr will also das Recht so lange beugen, bis es paßt.

Warum erstaunt mich das nicht? Weil unsere Politiker sich überwiegend schon so weit von unseren Rechtsgrundsätzen entfernt haben, daß ihnen ihre Rechtsbeugung schon nicht mehr bewußt ist.

Daher frage ich nochmal: Wann werden auch alle anderen, unserer Kultur fremden, religiösen, traditionellen und kulturellen Eigenheiten anderer Völker in unser Recht aufgenommen?

Herr Bahr fordert letztlich einen, nach unserem Verständnis vom Recht, rechtsfreien Raum. Nun, wenn das so ist, dann muß wohl nicht nur das Strafrecht neu geschrieben werden. Ohne tiefgreifende Eingriffe in unser Grundgesetz wird das wohl nicht machbar sein. Aber da haben unsere Politiker ja schon genügend Erfahrung.

Wann, Herr Bahr, wird Polygamie erlaubt, werden Dieben die Hände abgehackt und Ehebrecherinnen gesteinigt? Wann wird die Verunglimpfung des Türkentums in Deutschland ein Straftatbestand? Wann, Herr Bahr, finden Sie endlich zurück auf den Boden unseres Rechtsstaates, unserer Kultur?

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Antworten (4) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 17.07.2012 17:38 Uhr
Otto Meier

Sehr geehrter Herr Klein,

Richter und Staatsanwälte sind sicherlich nicht zu beneiden, denkt man nur einmal daran, wie schnell ein/e 80 Jährige/r wegen Raubes zu verurteilen sein könnte. Auch über nulla poena sine lege ließe sich trefflich streiten.

Hier allerdings handelt es sich ja "nur" um die Frage der Rechtfertigung einer bzw. die rechtswirksame Einwilligung Dritter in eine Körperverletzung. Das erinnert mich an die Bluttransfusion bei Minderjährigen der Zeugen Jehovas. Dort wird gegebenenfalls das Sorgerecht für die Behandlung zwangsweise an das Jugendamt übertragen. Ich sehe da durchaus eine Parallele, die ich aber wegen der begrenzten Zeichen hier nicht explizit ausformulieren kann.

Mir würde es reichen und den religiösen Fundamentalisten sollte es ebenfalls reichen, wenn es dem Kind, das mit 14 Jahren die volle religiöse Selbstbestimmung erhält, überlassen bliebe, dann selbst über seine Beschneidung zu entscheiden. Ansonsten sehe ich keinen Raum für Beschneidungen aus religiösen/kulturellen Gründen.

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Michael Klein

Beschneidung und Rechtsbeugung?

Über den von Ihnen zitierten Artikel lässt sich diskutieren. Allerdings ist die Vorstellung, der Gesetzgeber könne Reglungen schaffen, die meinen Kollegen und mir die Auslegung von Gesetzestexten ersparen, komplett abwegig. Meine Arbeit besteht in der Anwendung einer abstrakt formulierten Rechtsnorm wie dem Körperverletzungstatbestand auf einen konkreten Fall. Die Fälle sind so unterschiedlich, dass die Ergebnisse eigentlich nie vergleichbar sind. Der beste Gesetzgeber wäre total überfordert, wenn er alle Eventualitäten vorausdenken und regeln wollte. Auslegung ist natürlich immer subjektiv. Wenn ich meinen Gerichtssaal betrete, gebe ich meine Überzeugungen nicht vorher an der Garderobe ab. Was der Gesetzgeber in Bezug auf Beschneidungen von Jungen regeln könnte, wäre z.B. die Forderung zu formulieren, wenn überhaupt, dann nur im Krankenhaus, unter Vollnarkose und nach Beratung durch einen Arzt. Das würde den Kindern vermutlich mehr helfen als der pauschale Rundumschlag.

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Otto Meier

Sehr geehrter Herr Klein,

wenn Sie den Begriff der Rechtsbeugung lediglich auf § 336 StGB beziehen, haben Sie sicher recht. Aber stellen Sie sich doch einmal die Frage, warum viele Gesetze, auch im Strafrecht, von Richtern ausgelegt werden, ohne dafür der Rechtsbeugung bezichtigt zu werden. Findet da die Rechtsbeugung nicht quasi in mittelbarer Täterschaft durch die Legislative statt? Oder denken Sie einmal an die Normenkontrollverfahren. Einen interessanten Artikel zur Frage der Rechtsbeugung hat Prof. Dr. Dr. Uwe Scheffler unter dem Titel "Gedanken zur Rechtsbeugung" verfaßt. Zu finden im Internet.

Beschneidungen, insbesondere bei Mädchen, finden überwiegend in "Hinterzimmern" oder zu Hause statt, unter medizinisch und ethisch fragwürdigen Bedingungen. In einer Talk-Show bezeichnete ein Rabbi das unlängst als "Standardverfahren", mit dem auch fortgefahren werde.

Letztlich ist die Beschneidung der Jungen älter als alle monotheistischen Religionen. Sie hatte ursprünglich rein gesundheitliche Gründe.

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Michael Klein

Rechtsbeugung?

Auch Sie benutzen für Ihr Statement einen Begriff, dessen juristischen Inhalt Sie nicht einmal ansatzweise verstehen. Herr Bahr kann den Tatbestand der Rechtsbeugung gar nicht erfüllen, selbst wenn er durchsetzt, was ihm vorschwebt. Haben Sie sich schon mal die Frage gestellt, warum bisher scheinbar Niemand wegen einer Beschneidung verurteilt wurde, obwohl es jüdische Mitbürger in diesem Land seit mehreren hundert Jahren gibt? Offensichtlich wird die rechtliche Sitaution von Juristen nicht so eindeutig beurteilt, wie es eine Vielzahl von Leuten hier tun. Übrigens: wenn Ihnen die betroffenen Kinder am Herzen liegen, dann betreiben Sie Aufklärung und versuchen die Eltern zu überzeugen. Die Kinder haben nämlich nichts davon, wenn ihre Eltern eingesperrt sind oder wenn Beschneidungen demnächst nur noch in Hinterzimmern bei Kurpuschern gemacht werden. Das Ganze erinnert sehr an die Diskussion um § 218 StGB. Da ist die strafrechtliche Keule genau so ein Unsinn wie in den Beschneidungsfälle.

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Oliver Langen
Oliver Langen (Acer99) - 16.07.2012 11:51 Uhr

Kulturunsensibel? Was für ein Unfug!

Ein deutsches Gericht hat sich an Gesetze zu halten, lieber kulturunsensibel als rechtsunsensibel. Tut es dies nicht, begeht es Rechtsbeugung, ein Straftatbestand. Will man von dem Gericht bzw. den Richtern der Kammer/des Senats verlangen, sich strafbar zu machen, um um "kultursensibel" zu sein.

Das Rumschnibbeln am menschlichen Körper ist schlichtweg eine Körperverletzung, vermutlich sogar eine schwere bzw. gefährliche. Damit ist erstmal Alles gesagt.

colorandi causa: Bei zB der Hundezucht ist es seit geraumer Zeit untersagt, an den Tieren chirugische Eingriffe hierfür vorzunehmen. Bei Kleinkindern soll derlei aber - aus welchen Gründen auch immer - erlaubt sein dürfen. Was sagt derlei über unser Rechtsystem aus?

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Claus Clausmann

Unterleibkontrolle?

Wer kontrolliert denn, ob ein Jude beschnitten ist? Die Eltern können an Anfrage jeder Zeit behaupten, ihr Kind sei beschnitten worden. Keiner in der Gemeinde hat das Recht dies zu bezweifeln, geschweige denn zu überprüfen.

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Wolfgang Kreuter

beschnitten

soll denn das tier mehr recht auf körperliche und seelische unversehrtheit haben, als der kleine muslimische oder jüdische junge? das schächten ist in deutschland auch grundsätzlich verboten, trotzdem es zum religiösen ritualarsenal von juden und muslimen gehört. aber ausnahmen sind zulässig. so wird es auch hier kommen. niemand kann doch ernsthaft wollen, dass am ende das recht auf freiheit der religionsausübung über den basisgrundrechten des grundgesetzes steht.

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Johann Braun
Johann Braun (Dillo) - 16.07.2012 11:12 Uhr

Eine Rechtsordnung wie im Irrenhaus

Das Kupieren von Hunden ist in Deutschland verboten, das Schächten mit religiöser Begründung gestattet; der Klaps auf den Hosenboden verstößt gegen die Menschenwürde, die Abtreibung gilt als eine Art Menschenrecht; die Beschneidung von Mädchen veranlaßt das Eingreifen des Staatsanwalts, die Beschneidung von Jungen ist üblich und soll demnächst positivrechtlich abgesichert werden - man faßt sich an den Kopf! Merken denn die Verantwortlichen nicht selbst, daß sie unsere Rechtsordnung zum Gespött machen? Oder meinen sie, diese Widersprüche würden niemand auffallen?

In der Vergangenheit ist man mit einer nebulösen Sprache durchgekommen. Denn wer hat sich schon klargemacht, daß sich hinter Begriffen wie jüdischem bzw. muslimischem "Leben" Tierquälereien u. Körperverletzungen verbergen? Im Augenblick versucht man uns Verstümmelungen als "verantwortungsvoll" durchgeführte ärztliche Maßnahme zu verkaufen. Im Zeitalter des Internet ist die öffentliche Täuschung allerdings schwerer geworden.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 16.07.2012 21:35 Uhr
Brigitte Janßen

Ja, man könnte auch sagen

wer am lautesten brüllt, am meisten Druck aufbaut, am besten moralisch erpressen kann, der gewinnt. Dabei machen unsere Politischen die besten Pirouetten.

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Rico Pape

"Der Präsident des Zentralrats der Juden,...

...wenn dem Kölner Urteil nicht so bald wie möglich widersprochen werde, sehe er keine Zukunft mehr für die jüdischen Gemeinden in Deutschland. „Dann müssen wir gehen.“
Wer nicht begreifen will, dass sich in Deutschland aus gutem Grund eine Religion mit ihren altertümlichen Riten gewissen Regeln und Gesetzen unterzuordnen hat, dem kann nicht mehr geholfen werden. Und dann ist es auch jedem freigestellt sich ein Land zu suchen, wo er glaubt, seine Riten wären mehr wert als die Menschenrechte und erst Recht der besondere Schutz von Kindern und Schutzbefohlener.

"Der Vorsitzende der Allgemeinen Rabbinerkonferenz in Deutschland...:„Es reicht nicht, Beschneidung lediglich straffrei zu stellen“, verantwortungsbewusste Beschneidungen müssten weitergehen dürfen - vollkommen legal und gesetzlich abgesichert."
Aber selbstverständlich. Fehlt nur noch eine straffreie Einführung von bspw. "Dem Opferbrunnen" der Maya.
Eine Religion steht nicht über dem Menschenrecht!

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Rolf-Dirk Maehler

Ob dem Herrn Bahr schon einmal der Straftatbestand Rechtsbeugung untergekommen ist?

Unter Rechtsbeugung versteht man im deutschen Recht die bewusst falsche Anwendung des Rechts durch Richter, Amtsträger bei Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei.
Die Strafbarkeit der Rechtsbeugung ist in § 339 StGB geregelt. Rechtsbeugung ist ein Verbrechen, das mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem und höchstens fünf Jahren bedroht ist. Da die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr zwingend den Amtsverlust zur Folge hat (§ 24 Nr. 1 DRiG).
"Grundsätzlich will Bahr die Beschneidung bei Juden und Muslimen als Ausdruck religiöser Selbstbestimmung straffrei halten."
Damit wäre der Straftatbestand erfüllt. Die Rechtslage ist klar: Das Grundrecht eines Kindes auf körperliche und geistige Unversehrtheit ist unter allen Umständen zu gewärleisten, auch gegenüber religiösen Bräuchen.
Anstelle eines Einknickens vor Religionsgemeinschaften, sollte Herr Bahr für Redchtssicherheit bei der Durchsetzung geltenden Rechts sorgen.

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Antworten (3) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 16.07.2012 22:23 Uhr
Michael Klein

Rechtsbeugung

Es ist nach wie vor Unsinn, was Sie behaupten:
1. Die Politik macht Gesetze, die können verfassungswidrig sein oder auch nicht. Der Gesetzgeber schafft Recht, beugt es aber nicht.
2. Es gibt keinen Anwendungsvorrang von Art. 2 GG gegenüber den Art. 4 GG oder Art. 6 GG und damit auch keine Normenhierarchie zwischen den drei Artikeln. Sie sind gleichwertig.
3. Das Amtsgerichtsurteil lässt für die Zukunft nichts offen. Es spricht frei, weil der Arzt keine Kunstfehler begangen hat und auf der Grundlage der Einwilligung der Eltern auch beschneiden durfte. Ohne diese vom Amtsgericht als wirksam eingeordnete Einwilligung hätte selbstverständlich bei noch so fachgerechter Vorgehensweise des Arztes eine strafbare Körperverletzung vorgelegen. Der Verbotsirrtumskniff, der den Landrichter davor bewahrt, die Folgerungen aus seiner Meinung wirklich ziehen zu müssen, kommt erst in 2. Instanz.

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Rolf-Dirk Maehler

@ Michael Klein (MPOKlein) - Ihre Ansichten in allen Ehren, aber der Begriff Rechtsbeugung ...

... wird keineswegs so einseitig gebraucht wie Sie es hier darstellen. Unter Rechtsbeugung versteht man im deutschen Recht die bewusst falsche Anwendung des Rechts durch Richteroder Amtsträger bei Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei. Und genau dieser Tatbestand ist gegeben, wenn das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit eines Kleinstkindes verletzt wird und zwar z.b. aus religiösen Gründen auch auf Wunsch oder mit Einwilligung der Eltern. Dabei unterscheidet man grundsätzlich zwischen dem Geltungs- und dem Anwendungsvorrang was man Normenhirarchie nennt. Das von Ihnen erwähnte Amtsgerichsurteil befasste sich im Wesentlichen mit der medizinischen Frage, ob fehlerfrei verfahren worden war und ob den Arzt ein Schuldvorwurf treffen konnte. Für die Zukunft ist diese Frage aber offen geblieben. Wenn die Politik nun eine Beschneidung für Religionsgruppen erlauben will, dann ist genau das Rechtsbeugung.

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Michael Klein

Rechtsbeugung?

Sie reiten zum x-mal auf dem Rechtsbeugungsparagraphen im Zusammenhang mit Meinungsäußerugen von Politikern herum. Das ist kompletter Unsinn. Mir ist nicht bekannt, dass Herrn Bahr bei "der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache" (so aber § 339 StGB) tätig wäre oder künftig werden will. Er kann den Straftatbestand schlicht nicht erfüllen. Außerdem ist die Rechtslage keineswegs klar, weil es den von Ihnen behaupteten Vorrang des Art. 2 (körperliche Unversehrtheit) gegenüber den Art. 4 (Religionsfreiheit) und Art. 6 (elterliche Sorge) nicht gibt. Der Konflikt zwischen gleichrangigen Grundrechten ist im Einzelfall zu lösen. Deshalb war selbstverständlich auch der gut, zumindest aber, wenn man dessen Anischt nicht teilt, gut nachvollziehbar begründete Freispruch durch den Amtsrichterkollegen in erster Instanz keine Rechtsbeugung. Ob eine gesetzliche Regelung, wie sie jetzt gefordert wird, verfassungswidrig wäre, wage ich zu bezweifeln.

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Horst Ziegler

Beschneidungen sind nicht mehr zeitgemäß

Wir sind ein Rechtsstaat und laizistischer dazu. Bei uns gilt Artikel 1 des Grundgesetzes. Wer bei dieser Datenlage in Deutschland nicht leben kann, der muß auswandern. Wir könen nicht 4000 Jahre alte Formen der Weihung bzw. der Sakramente einfach so in das 21. Jahrhundert übernehmen. Das verbietet sich bei uns spätestens seit der Aufklärung.

Das Wirken von Gottes Heiligkeit geschieht nach jüdischem Verständnis in der Hauptsache durch die Gebote, die er dem Menschen am Berg Sinai offenbart hat. Dazu gehört auch die Beschneidung. Insoweit verstehe ich die Auffassung jüdischer Vertreter in Deutschland zu diesem Thema.

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Ellen Webereit

Herr Montgomery ist nicht autorisiert, ...

... hier von "wir" als Ärzteschaft zu sprechen. Herr Montgomery gibt seine Privatmeinung als Vorsitzender eines eingetragenen Vereins namens "Bundesärztekammer" kund. Dieser Verein ist keine Körperschaft, sondern ein loser Zusammnschluss einer "Arbeitsgemeinschaft".

Die ärztichen Fachgremien haben sich - im Gegensatz zu Herrn Montgomery - kompetent und für die Rechte des schutzbefohlenen Kindes geäussert.

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Ullrich Eidenmüller

Darf man denn...

...eine Körperverletzung nicht mehr eine Körperverletzung nennen?

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Kai Schraube

Minister auf der Flucht

Herr Bahr ahnt wohl, daß eine Legalisierung der Beschneidung von Kindern eine (derzeit unwahrscheinliche) Änderung des Grundgesetzes erfordert.

Also, ab ins "Patientenrecht"? Dieses aber regelt das Verhältnis zwischen "einwilligungsfähigem" Patienten und seinen Ärzten. (Klein-) Kinder sind aber nicht einwilligungsfähig und haben in der Regel auch noch keine Patientenverfügung aufgesetzt...

Also: aufgepasst, Herr Minister. So einfach ist es nicht, sich hinterm Baum zu verstecken!

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Carsten Berg
Carsten Berg (Carberg) - 16.07.2012 09:30 Uhr

Kölner Urteil ist gründlich

Die Vermutung, die Richter haben dort losgeurteilt, allein auf der Grundlage der Tatbestands- merkmale für körperverletzung, ist unrichtig. In der FAZ habe ich gestern den ganzen Her- gang von Köln gelesen. Die Tatsachen sind gründlich ermittelt worden, die Beschneidung ist schief gegangen, die Klinik musste helfen, das Kinds-Trauma ist nachvollziehbar. Als Älterer hätte der Junge das glatt abgelehnt. Er hat tagelang geschrien. Und das ist das Problem der Religions-Führer, sie müssen die Beschneidung früh veranlassen und Druck kollektiven Zwang ausüben....sonst machen bei dieser Veranstaltung nur die Hälfte noch mit. Es ist eine religionspolitische Angelegenheit. Eine Machtfrage. Da kommt geltendes Recht gewaltig in die Quere. Deshalb das Riesengeschrei der mgl. Entmachteten. Es gelten natürlich die Kinder-rechte der UN, zu denen sich die BRD verpflichtete. So viele Beschneidungsopfer gibt es nicht.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 16.07.2012 12:02 Uhr
Michael Baumann
Michael Baumann (Senore) - 16.07.2012 12:02 Uhr

Genau das ist das Problem

Ich sehe das genauso: wenn es möglich oder sogar erforderlich wäre dass Jungen sich erst im ausreichend reifen Alter bewusst selbst für eine Beschneidung entscheiden müssen, dann werden sich wohl weitaus mehr dagegen entscheiden als es den Religionsvertretern recht ist. Drum gilt es die bisherige Tradition unbedingt beizubehalten.

Ich halte übrigens eine Taufe für Babies genauso für falsch. Christliche Eltern überlassen daher auch immer öfter ihren Kindern die Entscheidung selbst. Dabei ist die Taufe lediglich symbolisch, nicht körperlich und irreversibel. Ich frage mich wovor die mächtigen Glaubensführer so eine Angst haben...

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Gustav Kortz
Gustav Kortz (budisov) - 16.07.2012 09:04 Uhr

BVerfG

Da das Kölner Landgericht mit dem Grundgesetz argumentiert, wird letztendlich nur das Bundesverfassungsgericht Rechtssicherheit schaffen können. Rechtlich ist das eine ganz schwierige Kiste. Was die Politik plant ist letztendlich eine Einschränkung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit für muslimische und jüdische Kinder. Eine Diskriminierung der ganz besonderen Art.

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Jahrgang 1962, politische Korrespondentin in Berlin, zuständig für die „Bildungswelten“.

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