Entgelte und Zuschläge
Der Tarifvertrag der IG Metall mit den beiden Zeitarbeitsverbänden BAP und IGZ sieht vor, dass die Lohnlücke zwischen den Zeitarbeitern und den Stammbelegschaften schrittweise durch Branchenzuschläge verringert wird. Kommt ein Leiharbeiter künftig in einem Metall- oder Elektrobetrieb zum Einsatz, erhält er die ersten sechs Wochen den im Zeitarbeitstarifvertrag vereinbarten Lohn. Der beträgt in der untersten Gruppe in Westdeutschland derzeit rund 7,89 Euro in der Stunde. Das sind mehr als 5 Euro weniger als ein Stammmitarbeiter des Unternehmens in Baden-Württemberg für dieselbe Tätigkeit bekommen würde. Der Abstand wird mit der geringeren Produktivität des Zeitarbeiters während der Einarbeitungsphase begründet. Nach eineinhalb Monaten bekommt er künftig einen Zuschlag von 15 Prozent seines Grundlohns. Die nächsten Stufen liegen bei drei Monaten (20 Prozent), fünf Monaten (30 Prozent), sieben Monaten (45 Prozent) und schließlich neun Monaten, wenn er 50 Prozent seines Lohns als Zuschlag bekommt. Dabei ist laut Gewerkschaft in einigen Tarifbezirken der Unterschied beim Grundlohn ausgeglichen. Nicht berücksichtigt sind allerdings die Sonderzahlungen und Zulagen, die Metallarbeiter bekommen.
Betroffene
Die Regelung gilt zunächst für rund eine Viertelmillion Zeitarbeiter in der Metall- und Elektroindustrie. Die Chemiebranche will in Kürze ein ähnliches Zuschlagsmodell unterzeichnen. In den Dienstleistungsbranchen, wo das Gros der rund 900 000 Zeitarbeiter beschäftigt ist, lehnen die Gewerkschaften das Zuschlagsmodell in der vereinbarten Form allerdings ab. Denn viele Zeitarbeiter sind laut Verdi nur kurz im Einsatz, so dass sie noch unter die Einarbeitungszeit fallen. Laut dem Marktforschungsinstitut Lünendonk beträgt die durchschnittliche Einsatzdauer über alle Branchen hinweg rund sechs Monate. Denkbar ist auch, dass die Zeitarbeitsunternehmen die entsendeten Mitarbeiter auswechseln, bevor die Zuschlagszeiten erfüllt sind. Falsch ist auch die Vorstellung, dass ein Zeitarbeiter immer in derselben Branche eingesetzt wird. Ein Staplerfahrer, der heute in einem Metallunternehmen die Zulagen erhält, würde beim nächsten Einsatz im Lager einer Handelskette wieder auf den Grundlohn zurückfallen. Verdi fordert deshalb, dass die Bundesarbeitsministerin per Gesetz regelt, dass Zeitarbeiter und Stammbeschäftigte vom ersten Tag an den gleichen Lohn bekommen müssen.
Übernahme
Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall hat sich in seinem Tarifvertrag mit der IG Metall dazu verpflichtet, Zeitarbeitern ein Übernahmeangebot zu machen, wenn diese länger als 24 Monate in einem Unternehmen sind. Dabei handelt es sich jedoch um eine ungewöhnlich lange Einsatzdauer, die nur selten erreicht wird.
Mitbestimmung
Die Gewerkschaft hatte gefordert, dass die Betriebsräte beim Einsatz von Zeitarbeitern mitentscheiden dürfen. Dies haben die Arbeitgeber jedoch von vornherein abgelehnt und sich damit durchgesetzt. Allerdings steigen die Informationspflichten.
