03.04.2012 · Für Frauen steigen die Chancen in die Führungsgremien aufzurücken, denn das Vergaberecht setzt die Unternehmen unter Druck. Aber ist das rechtens?
Von Caroline FreisfeldRichtlinien für Lesermeinungen
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Es spricht nichts gegen nationale Frauenquoten. Das Gegenteil ist der
Fall: Wenn die nationale Politik meint, es so zu wollen, sol sie es
machen. Auch in Deutschland ist es denkbar, Art. 3 GG lässt eine
Geschlechterquote jedenfalls zu.
Was aber gar nicht geht, ist der Ausschluss von Unternehmen aus anderen
Staaten mit der Begründung, sie erfüllen eine Frauenquote
nicht, die es in deren Niederlassungsstaat überhaupt nicht gibt.
Die EU-Kommission ist gefordert, diesen Missbrauch des EU-Vergaberechts
umgehend abzustellen und notfalls vor dem EuGH gegen diejenigen
Mitgliedstaaten zu klagen, die das Vergaberecht dazu missbrauchen, den
Marktzugang zu beschränken. Es darf nicht sein, dass die
grenzüberschreitende Erbringung von Leistungen untersagt werden
darf, weil eine Frauenquote nicht erfüllt wird.
Zudem sei darauf hingewiesen, dass in Spanien die gesetzliche
Frauenquote zwar schon seit Jahren existiert, die Nichteinhaltung aber
nicht sanktioniert und deshalb nicht eingehalten wird.
Gleichberechtigung, nicht Gleichstellung!
Das Grundgesetz definiert in Art. 3 Gleichberechtigung der Geschlechter
als Staatsziel, nicht Gleichstellung (=Ergebnisgleichheit (faktisch wird
nur darauf geachtet, dass das Ergebnis der Frauen mindestens so gut ist
wie das der Männer)). Dies wird von feministischer Seite und auch
von Büdenbender immer wieder geleugnet.
Und ist das Gesetz in NRW eigentlich wenigstens geschlechtsneutral
formuliert? Der Artikel ist hier widersrüchlich
("Förderung des unterrepräsentierten Geschlechts",
"Unternehmen zur Frauenförderung und zur Vereinbarkeit von
Familie und Beruf verpflichten"). Das NRW-Gesetz dürfte
übrigens auf wackligen Beinen stehen: Denn wenn sich die
öffentliche Verwaltung der Förderung des
unterrepräsentierten Geschlechtes annähme, müsste sie
sehr viel zur Förderung der im öff. Dienst gravierend
unterrepäsentierten Männer unternehmen. Das tut sie aber
nicht, sie verlangt daher mehr von ihren Auftragnehmern als sie selbst tut.
Frauenquoten sind an Schwachsinn einfach nicht zu unterbieten, auch weil es oft, auch mit ....
.... bestem Willen, schlicht und einfach nicht möglich ist, diesen Quoten zu entsprechen. In der Veterinärmedizin sind 90 % der Studenten Frauen, während im Maschinenbau 90 % der Studenten Männer sind. Genau dieses Verhältnis ist später im Berufsleben wieder zu erkennen. In den Tierkliniken sind 90 % der Tierärzte Frauen, im Maschinenbau 90 % der Ingenieure Männer. Vielleicht sollte der Staat dann doch gleich die Frauen, welche gerne Tierärztin werden möchten, zum Maschinenbaustudium zwingen (mit Zwang hat dieser Staat ja keine Probleme - Euro und Bail-out der PIIGS wurde uns ja auch aufgezwungen). Hinzu kommt noch eine anderes Kriterium, wenn ein Unternehmen unter 90 Ingenieuren und 10 Ingenieurinnen aussuchen kann, dürfte die Wahrscheinlichkeit unter diesen 100 eine wirklich erstklassige Kraft zu finden höher sein, als wenn die Auswahl sich auf nur 10 Bewerberinnen beschränken muss. Und was soll ein Maschinenbauer nun tun, um die Quote zu erfüllen, eine Tierärztin einstellen?