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Vergaberecht Frauenquote durch die Hintertür

 ·  Für Frauen steigen die Chancen in die Führungsgremien aufzurücken, denn das Vergaberecht setzt die Unternehmen unter Druck. Aber ist das rechtens?

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Klaus-Dieter Sohn

Verstoß gegen EU-Recht?

Es spricht nichts gegen nationale Frauenquoten. Das Gegenteil ist der Fall: Wenn die nationale Politik meint, es so zu wollen, sol sie es machen. Auch in Deutschland ist es denkbar, Art. 3 GG lässt eine Geschlechterquote jedenfalls zu.
Was aber gar nicht geht, ist der Ausschluss von Unternehmen aus anderen Staaten mit der Begründung, sie erfüllen eine Frauenquote nicht, die es in deren Niederlassungsstaat überhaupt nicht gibt.
Die EU-Kommission ist gefordert, diesen Missbrauch des EU-Vergaberechts umgehend abzustellen und notfalls vor dem EuGH gegen diejenigen Mitgliedstaaten zu klagen, die das Vergaberecht dazu missbrauchen, den Marktzugang zu beschränken. Es darf nicht sein, dass die grenzüberschreitende Erbringung von Leistungen untersagt werden darf, weil eine Frauenquote nicht erfüllt wird.
Zudem sei darauf hingewiesen, dass in Spanien die gesetzliche Frauenquote zwar schon seit Jahren existiert, die Nichteinhaltung aber nicht sanktioniert und deshalb nicht eingehalten wird.

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Andreas Rheinhardt

Gleichberechtigung, nicht Gleichstellung!

Das Grundgesetz definiert in Art. 3 Gleichberechtigung der Geschlechter als Staatsziel, nicht Gleichstellung (=Ergebnisgleichheit (faktisch wird nur darauf geachtet, dass das Ergebnis der Frauen mindestens so gut ist wie das der Männer)). Dies wird von feministischer Seite und auch von Büdenbender immer wieder geleugnet.
Und ist das Gesetz in NRW eigentlich wenigstens geschlechtsneutral formuliert? Der Artikel ist hier widersrüchlich ("Förderung des unterrepräsentierten Geschlechts", "Unternehmen zur Frauenförderung und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf verpflichten"). Das NRW-Gesetz dürfte übrigens auf wackligen Beinen stehen: Denn wenn sich die öffentliche Verwaltung der Förderung des unterrepräsentierten Geschlechtes annähme, müsste sie sehr viel zur Förderung der im öff. Dienst gravierend unterrepäsentierten Männer unternehmen. Das tut sie aber nicht, sie verlangt daher mehr von ihren Auftragnehmern als sie selbst tut.

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Rüdiger Noll
Rüdiger Noll (krn) - 03.04.2012 09:05 Uhr

Frauenquoten sind an Schwachsinn einfach nicht zu unterbieten, auch weil es oft, auch mit ....

.... bestem Willen, schlicht und einfach nicht möglich ist, diesen Quoten zu entsprechen. In der Veterinärmedizin sind 90 % der Studenten Frauen, während im Maschinenbau 90 % der Studenten Männer sind. Genau dieses Verhältnis ist später im Berufsleben wieder zu erkennen. In den Tierkliniken sind 90 % der Tierärzte Frauen, im Maschinenbau 90 % der Ingenieure Männer. Vielleicht sollte der Staat dann doch gleich die Frauen, welche gerne Tierärztin werden möchten, zum Maschinenbaustudium zwingen (mit Zwang hat dieser Staat ja keine Probleme - Euro und Bail-out der PIIGS wurde uns ja auch aufgezwungen). Hinzu kommt noch eine anderes Kriterium, wenn ein Unternehmen unter 90 Ingenieuren und 10 Ingenieurinnen aussuchen kann, dürfte die Wahrscheinlichkeit unter diesen 100 eine wirklich erstklassige Kraft zu finden höher sein, als wenn die Auswahl sich auf nur 10 Bewerberinnen beschränken muss. Und was soll ein Maschinenbauer nun tun, um die Quote zu erfüllen, eine Tierärztin einstellen?

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