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Tschüß, Kurt!

16.12.2006 ·  Seit 20 Jahren ist Kurt M. Abteilungsleiter für Herrenoberbekleidung in einem Modegeschäft. Das Haus pflegt im Sortiment wie in den Umgangsformen einen konventionellen, klassischen Stil. Das ändert sich, als der Betrieb von einem internationalen Bekleidungsunternehmen übernommen wird - plötzlich regiert das „Du“.

Von Roland Lukas
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Der neue Arbeitgeber von Kurt M. will mit seinem Sortiment ein eher unverkrampftes und preisbewußtes Publikum ansprechen. Und er legt Wert auf einen betont kollegialen Stil der Mitarbeiter, um Hierarchien abzubauen. Das Mittel zu diesem Zweck: Sämtliche Belegschaftsmitglieder sollen sich duzen.

Dies verkündet der neue Chef in einer Betriebsversammlung direkt nach der Übernahme. Statt „Guten Morgen, Herr M.“ heißt es jetzt also „Hallo Kurt“. Dem behagt das ganz und gar nicht. Kann er weiter auf dem „Sie“ bestehen?

Der Chef bestimmt den Umgangston

Grundsätzlich: nein! Zwar ist es Ausfluß des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Art. 2 Grundgesetz, daß jeder frei entscheiden kann, wen er duzt. Das Grundrecht findet aber seine Schranke im Allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Arbeitgebers. Der darf seinen Betrieb nach seinen Vorstellungen organisieren, das gilt auch für den Umgangston als Teil der Unternehmenskultur.

Wer die betriebsübliche Anrede ändern will, muß aber das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beachten. Der darf gemäß § 87 Betriebsverfassungsgesetz mitreden, wenn es um die Ordnung des Betriebs geht, und dazu gehört der Umgang der Arbeitnehmer miteinander.

„Du Depp!“ oder „Sie Depp!“?

Überhaupt hat das Selbstbestimmungsrecht bei der Anrede enge Grenzen. Es ist eingebettet in das berufliche Umfeld. Und hier liegt das „Du“ im Trend, nicht nur auf dem Bau und unter Gewerkschaftern, auch in Werbeagenturen, in Kunst, Kultur oder im Sport.

Idealerweise sorgt es für mehr Nähe zu den Kollegen und eine stärkere Identifikation mit dem Unternehmen. Mitunter senkt der persönliche Ton aber auch die Hemmschwellen. Es sagt sich nun mal leichter „Du Depp“ als „Sie Depp“.

Zu lange gewartet

Und was ist jetzt mit Kurt M.? Schließlich hat er sich weder den neuen Chef noch den neuen Umgangston ausgesucht. Ihm wurde seine Fügsamkeit zum Verhängnis: Fast zwei Jahre ertrug er das „Du“, erst dann klagte er. Zu spät, befand das Landesarbeitsgericht Hamm: „Er hat die vom Arbeitgeber eingeführten neuen Umgangsformen akzeptiert und praktiziert“ (Az. 14 Sa 1145/98).

Wäre das Urteil anders ausgefallen, wenn Kurt sich sofort beklagt hätte? Wohl kaum. Auf das "Sie" im Betrieb hast du keinen einklagbaren Anspruch!

Quelle: F.A.Z., 16.12.2006, Nr. 293 / Seite C2
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