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Selbstständigkeit Arbeitslose als Existenzgründer erfolgreich

14.02.2012 ·  Der Gründungszuschuss für Arbeitslose hat sich bewährt. Rund 80 Prozent der Geförderten schaffen den Einstieg in die Selbstständigkeit. Trotzdem wird die Förderung gekürzt.

Von Mareike Zeck
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Der Gründungszuschuss für Arbeitslose hat sich als Erfolg erwiesen. Rund 80 Prozent der geförderten Arbeitslosen sind auch eineinhalb Jahre nach der Existenzgründung noch selbstständig gewesen, zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Jeder vierte Geförderte wurde darüber hinaus selbst zum Arbeitgeber. Viele von ihnen stellten gleich mehrere Mitarbeiter ein, so dass pro Arbeitgeber im Durchschnitt zwei neue Vollzeitstellen geschaffen wurden.

Erst 2006 waren die Vorgängerinstrumente Überbrückungsgeld und Existenzgründungszuschuss – besser bekannt als Ich-AG – reformiert worden und zum Gründungszuschuss verschmolzen. Diesen bewilligte die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2011 rund 134 000 Arbeitslosen. Sie gab dafür gut 1,7 Milliarden Euro aus.

Trotz Erfolg: die Förderung wird gekürzt

Obwohl über Erfolg oder Misserfolg der Förderung bis jetzt keine zuverlässigen Daten vorlagen, hatte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) 2011 Einsparungen in Milliardenhöhe angeordnet.

Bis Ende vorigen Jahres hatten Bezieher von Arbeitslosengeld I Anspruch auf den Gründungszuschuss, wenn sie eine tragfähige Geschäftsidee vorweisen konnten. Seit Jahresanfang ist der Zuschuss nur noch eine Ermessensleistung. Das bedeutet, die Jobcenter haben bei der Vergabe des Gründungszuschusses nun eigenen Entscheidungsspielraum. Die Kriterien, nach denen sie sich dabei richten, wurden ebenfalls verschärft.

Die durchschnittliche Förderung pro Kopf, die bislang zwischen 11 000 und 13 000 Euro lag, wird deutlich reduziert. Darüber hinaus müssen Arbeitslose, die den Gründerzuschuss bekommen, im Gegenzug auf 150 Tage Arbeitslosengeld I verzichten – bisher waren es 90 Tage.

In diesem Jahr soll die Bundesagentur für Arbeit so rund eine Milliarde Euro einsparen. Im nächsten Jahr sollen die Ausgaben dann auf 500 Millionen Euro sinken.

Mitnahmeeffekte bleiben strittig

Von der Leyen hatte die Reform unter anderem damit begründet, dass sich viele der Arbeitslosen auch ohne Förderung selbstständig gemacht hätten. Die aktuelle Studie des IAB belegt diese Annahme – jedoch nur auf den ersten Blick. 47 Prozent der befragten Geförderten gaben an, dass sie sich auch ohne den Gründungszuschuss selbstständig gemacht hätten. 21,5 Prozent räumten sogar ein, dass sie sich schon mit der Absicht, die Förderung zu beziehen, arbeitslos gemeldet hätten.

Viele der Befragten, die sich nach eigener Aussage auch ohne Zuschuss selbstständig gemacht hätten, gaben jedoch auch an, dass die Fördergelder des Bundes in den ersten sechs Monaten für die Finanzierung ihrer Selbstständigkeit essentiell gewesen seien.


Die Arbeitsmarktforscher des IAB plädieren dafür, nur die Geförderten als Mitnehmer zu bezeichnen, die den Zuschuss weder als Gründungsansporn noch als Existenzsicherung gebraucht hätten. Und das seien maximal 19 Prozent der geförderten Arbeitslosen.

IAB warnt vor restriktiver Fördervergabe

Dass von der Leyen die Kürzungen damit begründet, dass die Förderung in vielen Fällen eigentlich überflüssig gewesen sei, lassen die Experten deswegen nicht gelten. „Die vieldiskutierten Mitnahmeeffekte spielen offenbar eine geringere Rolle als bisher angenommen“, schreiben sie in ihrem Bericht zur Studie.

Das IAB, das selbst zur Bundesagentur für Arbeit gehört, warnt nun davor, die vom Bundestag beschlossenen Kürzungen zu strikt umzusetzen: „Eine restriktive Fördervergabe könnte die bislang positive Zwischenbilanz deutlich verändern.“

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