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HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Rüde Entlassungsmethoden Und raus bist du!

 ·  Die UBS sorgt in England mit rüden Entlassungsmethoden für Schlagzeilen. In Deutschland ist das nicht möglich, glauben viele. Doch, sagen Anwälte und Therapeuten, die sich um geschasste Mitarbeiter kümmern.

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© REUTERS Geschasst bis auf weiteres: Die Entlassungsmethoden in der Londoner City sind alles andere als zimperlich.

Wenn morgens um 7 Uhr beim Gang ins Büro der Sicherheitschip überraschend nicht mehr funktioniert, kann das technische Gründe haben. Oder aber der Mitarbeiter wurde gekündigt und sofort von seiner Arbeit freigestellt. Dies haben zuletzt rund 100 Investmentbanker des Schweizer Finanzinstituts UBS in London erlebt, die schon am Eingang von einem Türsteher in Empfang genommen wurden - nur kurz nachdem in Zürich die Pläne für den Stellenabbau bekanntgegeben wurden. Die E-Mail-Konten wurden gesperrt, die privaten Habseligkeiten durften sie nur von Sicherheitsleuten eskortiert zusammenpacken. Dann bekamen sie einen Umschlag mit Unterlagen zum weiteren Ablauf in die Hand gedrückt. Das war’s! Bis auf Weiteres ist nun Sonderurlaub angesagt. Immerhin gut bezahlt.

Selbst in der Londoner City, wo man ansonsten im Umgang mit Mitarbeitern nicht unbedingt zimperlich ist, stießen die Methoden der UBS auf Kritik. Immerhin ein Telefonat sei üblicherweise drin, um die unangenehme Botschaft anzukündigen. Ein Banksprecher rechtfertigte die Hauruck-Aktion damit, dass die Betroffenen Zugang zu sensiblen Daten hätten. Was eine CD mit Kundeninformationen in den falschen Händen bewirken kann, wissen gerade Schweizer Bankvorstände nur zu gut. Und wer würde einen geschassten Wertpapierhändler noch Millionensummen bewegen lassen, bis sein Arbeitsverhältnis regulär endet?

Namensschild einfach ausgetauscht

Die unrühmlichen Hauruck-Entlassungen sind keinesfalls ein rein britisches oder amerikanisches Phänomen. Coaching-Praxen, die sich um das Seelenheil gefeuerter Mitarbeiter kümmern, berichten immer wieder auch aus Deutschland von ähnlichen Fällen. Es sind Geschichten, die Zweifel an der Kommunikationsfähigkeit der Führungsetage aufkommen lassen. Da war etwa der Angestellte, der nach dem Urlaub an seinen Schreibtisch zurückkehren wollte und das Namensschild an seiner Bürotür ausgetauscht fand. Oder die Mitarbeiterin, die eines Montagmorgens nichtsahnend durch das Foyer ihrer Firma eilte und einen Kollegen traf, der zu ihr sagte: „Mensch, ich wusste gar nicht, dass letzte Woche dein letzter Tag war.“

Dabei ist in Deutschland eine Kündigung erst dann wirksam, wenn sie dem Mitarbeiter schriftlich ausgehändigt wurde - mit Originalunterschrift des Arbeitgebers, wie die Frankfurter Arbeitsrechtlerin Kerstin Neighbour von der internationalen Kanzlei Hogan Lovells betont. Eine eiskalte E-Mail oder gar eine kurze SMS sind zwar ein Schlag ins Kontor eines jeden Kollegen aber arbeitsrechtlich so unbedeutend wie der wutschnaubende Ausruf: „Dann schmeiß ich Sie eben raus.“ Sobald die Kündigung jedoch wirksam erklärt ist und es gute Gründe gegen eine Weiterbeschäftigung gibt, können Mitarbeiter auch von einer Sekunde auf die nächste freigestellt werden - solange nur das Gehalt bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weitergezahlt wird. Nach Erfahrung der Arbeitsrechtlerin sind Freistellungen besonders bei betriebsbedingten Kündigungen sogar eher die Regel als die Ausnahme. „Mitarbeiter, die tatsächlich bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist arbeiten müssen, sind eher selten“, sagt Neighbour. Das gilt nicht nur für die Bankenbranche, sondern generell für Mitarbeiter mit Kundenkontakt oder in einer herausgehobenen Stellung. „Und viele Arbeitnehmer sind ja letztlich auch froh, dass sie die Zeit bekommen, sich zu sammeln und Bewerbungen zu schreiben“, vermutet Neighbour.

Eine Frage der Kommunikation

Wie eine solche Freistellung bei den Arbeitnehmern ankommt, ist vor allem eine Frage der Kommunikation: Vor einem Jahr sorgte die Hypovereinsbank (HVB) für Aufsehen. Der Vorstand des zur italienischen Muttergesellschaft gehörenden Unicredit-Konzerns hatte beschlossen, das Investmentbanking am Standort aufzulösen. Auch hier mussten 30 Mitarbeiter unter den Augen des Sicherheitspersonals sofort ihre Schreibtische räumen. Der Betriebsrat bezeichnete diese Vorgänge als ungeheuerlich und sprach von einem „Tiefpunkt der Unternehmenskultur“.

Dass solche rüden Entlassungspraktiken auch in Deutschland keine Seltenheit sind, bestätigt Bettina von Schorlemer. Die Diplompädagogin und Psychotherapeutin leitet das „Frankfurter Therapiezentrum“, eine private Therapie- und Coaching-Praxis, unter anderem spezialisiert auf Fälle aus der Unternehmenswelt. Immer wieder landen Menschen bei Schorlemer, die mit dem Schock einer plötzlichen Entlassung nicht fertig geworden sind. Solche Knall-auf-Fall-Entlassungen unterschieden sich von normalen Kündigungen „durch die plötzliche Brutalität des Geschehens“, sagt Schorlemer. „Es gibt keine Möglichkeit, sich vorzubereiten. Man sieht die Schwelle nicht, über die man stolpert. Dann paart sich Schock mit Panik.“

Gerade international aufgestellte Konzerne und Banken brächten solcherlei hierzulande eher unübliches Kündigungsgebaren mit nach Deutschland, sagt Schorlemer. „Für die betroffenen Mitarbeiter ist es aber oft sehr schwer, damit klarzukommen.“ Sie seien hauptsächlich in Deutschland sozialisiert, selbst wenn sie oft für einige Zeit im Ausland gelebt hätten. „Natürlich kann man nicht pauschal sagen, die englischen Banker seien abgebrühter, die verkrafteten das schon. Aber das rüde Kündigungsgebaren verstößt auf jeden Fall klar gegen die deutschen Wertvorstellungen. Die Mitarbeiter bekommen dadurch oft das Gefühl, einfach mundtot gemacht zu werden.“

Und das Gegenstück zur plötzlichen Entlassung? Das oft monatelange Ausharren-Müssen in einem Unternehmen, von dem man weiß, es will einen in Zukunft nicht mehr haben - ist das nicht ähnlich grausam? Bettina von Schorlemer findet: „Klares Nein. Natürlich macht es niemandem großen Spass noch lange an einem Arbeitsplatz zu bleiben, von dem man gefeuert wurde. Trotzdem gibt das den Menschen Zeit, sich zu verabschieden und langsam die Identifikation mit dem Unternehmen zu lösen. Kurz und schmerzlos - das funktioniert an dieser Stelle nicht.“ Die Folge seien häufig somatische Beschwerden - oder auch Alkohol- oder Medikamentenmissbrauch. „Es ist kein Zufall, dass die gekündigten UBS-Mitarbeiter direkt morgens ins Pub geflohen sind“, sagt von Schorlemer. „Am ersten Tag der Entlassung ist dagegen ja auch gar nichts einzuwenden. Gefährlich wird es, wenn sie am zweiten Tag wieder hingehen und dann auch am dritten und vierten.“

Verheerende Folgen hätten Hauruck-Kündigungen übrigens auch für die verbliebenen Mitarbeiter, sagt die Therapeutin. Sie bekämen Angst um die eigene Stelle: „Was muss ich in Zukunft tun oder unterlassen, damit es mich nicht trifft? So kann man mit schnellen Entlassungen nebenbei sehr nachhaltig das Betriebsklima verderben.“

Mehr Schaden als Nutzen

Die Einsicht, eventuell mehr Schaden angerichtet, als Nutzen gestiftet zu haben, hat sich wohl auch in der HVB-Führung durchgesetzt. Zumindest trat Vorstandssprecher Theodor Weimer auf der folgenden Betriebsrätekonferenz auf und bat um Entschuldigung für die Aussperrungen. Der Betriebsrat nutzte daraufhin seine Chance und forderte den Vorstand auf, noch einmal zu prüfen, ob sich für die betroffenen Mitarbeiter nicht an anderer Stelle im Konzern noch ein Verwendung finden lasse. Heute, fast genau ein Jahr später, kann der Betriebsratsvorsitzende Roland Pauli einen Erfolg vermelden: „Die meisten der dreißig Betroffenen sind weiterhin im Unternehmen beschäftigt.“ Einige hätten sofort auf offene Stellen im eigenen Haus gepasst, andere seien gezielt dafür qualifiziert worden. Diese Art von interner Versetzung, auch „redeployment“ genannt, sei bis dahin in der Bank nur wenig zum Zug gekommen. Insofern kann Pauli den rüden Methoden sogar noch etwas Gutes abgewinnen. „Am Anfang waren alle geschockt, aber letztlich hat uns das rabiate Vorgehen zu einer neuen Form der Personalpolitik geführt.“

Übrigens: Mittlerweile hat auch die UBS einige der freigestellten Händler in London zurückgeholt. Nach dem Stellenabbau waren einige Abteilungen schlicht unterbesetzt.

Freigestellt - was nun?

Kündigungen sind in Deutschland nur schriftlich wirksam - anders übrigens als der Arbeitsvertrag selbst, der auch dann gilt, wenn er nur mündlich geschlossen wurde. Freistellungen müssten dagegen nicht schriftlich fixiert werden, allerdings helfe eine schriftliche Vereinbarung dabei, Unklarheiten zu vermeiden, rät die Frankfurter Rechtsanwältin Kerstin Neighbour von der Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells.

Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer zwar einen „Anspruch auf Beschäftigung“, allerdings kann der Arbeitgeber wichtige Gründe anführen, die ihn davon befreien. Dazu gehören nach Erfahrung der Arbeitsrechtlerin Neighbour Fälle, in denen der enttäuschte Mitarbeiter einen Schaden anrichten könnte oder er nicht mehr sinnvoll beschäftigt werden kann, weil der Arbeitsplatz weggefallen ist. Dann kann das Unternehmen den Mitarbeiter auch mit sofortiger Wirkung freistellen.

Arbeitsrechtler unterscheiden zwischen einer widerruflichen und einer unwiderruflichen Freistellung. Im ersten Fall muss der Mitarbeiter damit rechnen, kurzfristig doch wieder ins Büro zurückgeholt zu werden, wenn er gebraucht wird. Dafür behält er im Gegenzug seine E-Mail-Adresse und sein Handy bis zum endgültigen Ausscheiden aus dem Unternehmen. Bei einer unwiderruflichen Freistellung muss er in der Regel gleich alles abgeben, der E-Mail-Account wird gesperrt und die freie Zeit kann mit dem Resturlaub verrechnet werden.

In jedem Fall dürfe der Mitarbeiter seinen Dienstwagen aber bis zum Ablauf der Kündigungsfrist behalten, wenn eine private Nutzung vereinbart worden sei, stellt Neighbour klar. Dann liege darin nämlich ein „geldwerter Vorteil“, der Teil der Vergütung ist. Und diesen muss der Arbeitgeber bis zum Ende der Kündigungsfrist zahlen - egal, ob der Mitarbeiter arbeitet oder nicht. Will der Arbeitgeber schon früher den Dienstwagen einkassieren, muss er eine Nutzungsentschädigung vereinbaren.

(cbu.)

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Jahrgang 1972, Redakteur in der Wirtschaft, zuständig für „Beruf und Chance“.

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