25.05.2009 · Eine neue Studie zeigt: Nur wenige Anwälte verhandeln marktbewusst über ihre Vergütung. Zugleich zeigt sich im Berufsstand eine zunehmende Spezialisierung. Einen Ethikkodex lehnen die meisten Anwälte ab.
Von Melanie AmannDie Stundenhonorare deutscher Anwälte sind zwischen 2005 und 2008 nur minimal gestiegen, teilweise sind sie sogar gesunken. Das zeigt das Vergütungsbarometer des Soldan Instituts für Anwaltmanagement. Die repräsentative Studie vergleicht die Honorarsätze von mehr als 6000 Anwälten aus Kanzleien aller Größen. Das Ergebnis: Zwischen 2005 und 2008 ist der durchschnittliche Gebührensatz in der Anwaltschaft um genau zwei Euro gestiegen - von 180 auf 182 Euro. Die durchschnittlichen Mindesthonorare (136 Euro) und Höchstsätze (220 Euro) sind sogar um 8 beziehungsweise 5 Euro geschrumpft.
So haben die meisten Anwälte offenbar die Jahre des kräftigen Wirtschaftsaufschwungs nicht genutzt, um ihre Honorare aufzustocken. Von der Stagnation der Gebühren kann man zwar nicht auf die Umsätze und das tatsächliche Einkommen der Rechtsberater schließen. Eine detaillierte Analyse von Gebühren, Kosten und Ertrag der Anwälte steht noch aus - nicht zuletzt, weil die Befragten sich ungern dazu äußern. Aber das Vergütungsbarometer zeigt, dass die Berufsträger offenbar wenig Verhandlungswillen oder Geschick an den Tag legen, wenn es um ihre Honorare geht. „Wenn es um die Vergütung geht, denken viele Anwälte offenbar noch immer nicht wie Unternehmer“, sagt Matthias Kilian, Direktor des Soldan-Instituts. „Sie orientieren sich nicht an der Marktlage, sondern sind noch stark geprägt von dem traditionellen System staatlicher Gebührenordnungen.“ Schließlich werde das anwaltliche Gebührenrecht erst seit zwei Jahrzehnten schrittweise dereguliert.
Hohe Stundensätze sind nach der Studie die Ausnahme, nur etwa jeder zehnte Berater rechnet 226 bis 250 Euro ab. 23 Prozent verlangen 126 bis 150 Euro, und etwa jeder fünfte 176 bis 200 Euro die Stunde.
Stets mit Vorsicht zu lesen
Repräsentative Aussagen über die Anwaltshonorare sind stets mit Vorsicht zu lesen. Die Studie erhebt den Anspruch, die gesamte Anwaltschaft von rund 150.000 Berufsträgern abzubilden. Deshalb zeigen sich bei den einzelnen Stundensätzen enorme Spreizungen. Das Barometer umfasst die etwa 7000 Großkanzleianwälte ebenso wie Einzelanwälte für Familienrecht. In der Studie fallen viele Berater ins Gewicht, die kaum lukrative gewerbliche Mandate haben. Viele Ergebnisse der Vergütungsstudie sind wenig überraschend: Anwältinnen verlangen weniger als Anwälte, Berater aus den neuen Bundesländern kosten im Durchschnitt 46 Euro weniger als Kollegen im Westen. Fachanwälte für Familienrecht und Sozialrecht verdienen im Durchschnitt weniger als alle anderen spezialisierten Kollegen, und das Erbrecht (235 Euro) und Insolvenzrecht (233 Euro) sind besonders ertragreich. Wie hart die Rechtsberater von der momentanen Wirtschaftsflaute betroffen sind, darüber gibt es noch keine Zahlen.
Insgesamt stellten die Anwaltsforscher fest, dass ihr Berufsstand sich zunehmend spezialisiert. Zustände wie in den Vereinigten Staaten, wo „drive-in-Kanzleien“ an Autobahnen ansiedeln und die Rechtsprobleme der Fernfahrer lösen, gebe es zwar noch nicht. Aber viele Anwälte bemühten sich, auch jenseits der Fachanwaltstitel - seit wenigen Tagen gibt es den neuen Titel „Fachanwalt für Agrarrecht“ - ihre Nische zu finden. Allerdings sei manche Nische zu klein, warnten die Referenten, und manches Spezialgebiet zu volatil, um sich eine Existenz darauf aufzubauen. Bei der Werbung hapert es auch noch, klagten die Soldan-Gutachter: 90 Prozent der befragten Anwälte hätten dafür kein festes Budget, Einzelanwälte gäben etwa 2300 Euro im Jahr aus, Kanzleien mit mehr als 10 Anwälten rund 16.500 Euro. Strategien gebe es selten, für die meisten bleibe die Frage am wichtigsten, wie groß ihre Anzeige in den Gelben Seiten wird.
Der Zusammenhalt der Anwaltschaft und die Frage, ob es für den Berufsstand einen Ethikkodex geben sollte, war auch Thema auf dem Deutschen Anwaltstag in Braunschweig. In einer Podiumsdiskussion der Arbeitsgemeinschaft Berufsrecht schilderte Hans-Jürgen Hellwig, Partner der Kanzlei Hengeler Mueller, seinen Eindruck, dass zwar das Berufsrecht schrittweise liberalisiert werde, „aber diese Freiräume müssen in ethischer Weise gefüllt werden. Über die ethischen Grundprinzipien wird in der Branche nicht genug debattiert.“ Axel Filges, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, berichtete, man habe eine Kommission eingerichtet, die diese Debatte koordinieren soll. Seine Anregung: „Berufsrechtsverstöße müssen auf örtlicher Ebene stärker sanktioniert werden. Es darf nicht nur Vorbilder geben, sondern wir brauchen auch eine wirksame Abschreckung.“ Einen Ethikkodex lehnten die meisten Diskutanten aber ab. Er werde eine verwirrende Konkurrenz zum existierenden Berufsrecht darstellen.
Melanie Amann Jahrgang 1978, Redakteurin in der Wirtschaft der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
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