14.12.2006 · Unternehmer oder Angestellter? Immer wieder beschäftigt diese Frage die Gerichte. Dieses Mal hat das Landessozialgericht Darmstadt eine Grenze ziehen müssen. Die betroffene Berufsgruppe: Die Paketdienste.
Für den Unterschied zwischen Unternehmer und Angestelltem ist entscheidend, wie der Betroffene seinen Arbeitstag organisiert. Wurde die Arbeit von anderen strukturiert, und ist er selbst nur ausführendes Instrument? Hat er den Tag über keine Zeit mehr für andere Tätigkeiten? Dann handelt es sich um einen Arbeitnehmer. Denn Unternehmer haben einen Freiraum bei der Organisation ihrer Tätigkeit.
Im konkreten Fall hatte die AOK einen Paketdienst aufgefordert, für einen Transportfahrer Sozialversicherungsbeiträge von knapp 110 000 Euro nachzuzahlen. Der Paketdienst legte Widerspruch ein. Der Fahrer sei kein Angestellter: Es habe ihm frei gestanden, die vereinbarten Fahrten selbst auszuführen oder Dritte zu beauftragen. Zudem habe der Mann sich seinen Urlaub nicht genehmigen lassen müssen und habe auch eigene Kunden bedienen dürfen. All dies weise ihn als selbstständigen Unternehmer aus.
Dienstkleidung und Dienstwagen
Das Hessische Landessozialgericht wertete den Sachverhalt anders: Paketdienst-Fahrer seien keine selbstständigen Unternehmer, sondern Angestellte. Das gelte jedenfalls dann, wenn ihr Arbeitstag so durchstrukturiert ist, dass für eine weitere unternehmerische Tätigkeit keine Zeit bleibt (AZ: L 8/14 KR 1188/03).
Der Fahrer habe seinen Pkw mit dem Unternehmensschriftzug lackieren lassen und bei der Arbeit die „Imagekleidung“ des Paketdienstes tragen müssen. Sein Tages- und Arbeitsablauf sei vollständig vom Arbeitgeber vorgegeben und habe bei einer täglichen Arbeitszeit von zehn bis zwölf Stunden keinerlei Gestaltungsspielraum bei Arbeits- und Toureinteilung erlaubt.
Darüber hinaus sei seine Arbeit umfassend vom Paketdienst kontrolliert worden. In der Gesamtbetrachtung werteten die Richter den Fahrer daher nicht als Unternehmer, sondern als abhängigen, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten.