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Urlaub Ich bin dann mal weg

17.07.2007 ·  Kaum verreist, schon klingelt das Handy. So viel Arbeit im Büro. Muss man den Urlaub abbrechen? Muss man überhaupt ans Telefon gehen? Zur Ferienzeit ein Überblick über die wichtigsten Rechtsfragen rund um das Thema Urlaub.

Von Melanie Amann
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Die Arbeit macht dieses Jahr fürchterlich viel Spaß, muss ich Urlaub nehmen?

Niemand kann dazu gezwungen werden. Allerdings dürfte die Personalabteilung Druck machen, denn Resturlaub bedeutet für die Arbeitgeber teure Rückstellungen. Sie sind verpflichtet, den Mitarbeitern eine Mindestzahl von 24 Urlaubstagen zu gewähren. Schlimmstenfalls riskieren die Workaholics, ihre Urlaubsansprüche ganz zu verlieren. Denn die wandern nicht automatisch ins nächste Jahr, nach § 7 Absatz 3 Bundesurlaubsgesetz muss man im laufenden Kalenderjahr Urlaub nehmen. Nur in Ausnahmefällen darf man die freien Tage bis zum 31. März des Folgejahres verschieben: aus dringenden betrieblichen oder aus persönlichen Gründen (zum Beispiel bei einer längeren Krankheit).

Darf ich im Urlaub arbeiten?

Das Urlaubsgesetz schreibt auch vor, wie man seine Freizeit zu verbringen hat oder, besser gesagt: Wie man sie nicht verbringen darf. "Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten", heißt es in § 8. Zweck des Urlaubs ist die Erholung, tabu sind also Tätigkeiten, welche die Arbeitskraft des Angestellten mehr als nur in geringem Maße beanspruchen. Kleine Gefälligkeitsarbeiten oder ein Arbeitsurlaub auf dem Bauernhof sind noch erlaubt. Bezahlte Nebenjobs kann der Arbeitgeber unter Umständen verbieten und dies mit einer einstweiligen Verfügung durchsetzen. Ein verbotener Job im Urlaub ist Anlass genug für eine Abmahnung und bei erneuten Verstößen für die Kündigung.

Kann ich Urlaub in Geld umwandeln?

Angestellte dürfen ihre Freizeit nicht verkaufen, sie sind zur Erholung verurteilt. Der Europäische Gerichtshof hat im April 2006 entschieden, dass Arbeitnehmer sich ihren gesetzlichen Mindesturlaub nicht auszahlen lassen dürfen, außer im Fall einer Kündigung (Az. C-124/05). Das gilt auch für Mitarbeiter, die noch jede Menge Resturlaub aus dem vergangenen Jahr mit sich herumschleppen: "Der Urlaub verliert seine Bedeutung nicht, wenn er zu einer späteren Zeit genommen wird", heißt es im Urteil.

Kann der Arbeitgeber einen bestimmten Zeitraum für den Urlaub vorschreiben?

Solange keine "dringenden betrieblichen Belange" entgegenstehen, sollen die Mitarbeiter verreisen dürfen, wann sie wollen (§ 7 Absatz 1 Bundesurlaubsgesetz). Nur aus dringenden betrieblichen Gründen kann der Arbeitgeber sie bitten, sich andere Termine zu suchen. Wenn alle für denselben Zeitraum Urlaub beantragen, wird nach sozialen Kriterien ausgewählt. Familienväter und -mütter haben den Vorrang vor Singles.

Bequemer sind für den Arbeitgeber Klauseln in den Arbeitsverträgen, nach denen die Mitarbeiter ihren Urlaub in Zeiten mit niedriger Auftragslage verlegen müssen. Solche Vereinbarungen hat das Landesarbeitsgericht Nürnberg aber für unwirksam erklärt (Az. 6 Sa 111/06). Der Arbeitgeber trage das Risiko der Saure-Gurken-Zeit. Solche Klauseln seien auch unwirksam, weil der Anlass für die Urlaubspflicht nicht klar definiert sei.

Bis wann muss der Chef über Urlaubsanträge entscheiden?

Der Arbeitgeber darf Urlaubsanträge nicht ewig liegen lassen, sondern muss sie möglichst zügig genehmigen. Das hat beispielsweise das Arbeitsgericht Frankfurt im Fall eines Reifenmonteurs entschieden, der im September 2003 Urlaub für die Weihnachtstage beantragt hatte. Der Arbeitgeber lehnte den Antrag erst Anfang Dezember ab - zu spät, befand das Gericht im Eilverfahren (Az. 5 Ga 286/03).

Was passiert, wenn man den Urlaub eigenmächtig antritt?

Auch wenn der Arbeitgeber sich für die Genehmigung des Urlaubsantrags unzumutbar viel Zeit nimmt, kurzerhand eine "Selbstbeurlaubung" vorzunehmen ist nicht zulässig. Notfalls muss der Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung beantragen oder auf Urlaubserteilung klagen. Wer einfach verreist, riskiert seine Entlassung, auch wenn er seit Jahren dem Betrieb angehört (LAG Frankfurt, Az. 6 Sa 380/04). Auch wenn das Wetter am Urlaubsort phantastisch ist, kann man nicht eigenmächtig eine weitere Woche Ferien dranhängen, sonst droht eine fristlose Kündigung (Arbeitsgericht Frankfurt, Az. 15 Ca 7998/02).

Muss ich den Urlaub abbrechen, wenn es dringende Aufgaben zu erledigen gibt?

Die Parteien können sich darauf einigen, den Urlaub zu verschieben. Der Arbeitgeber kann den Mitarbeiter aber nicht zwingen, einen genehmigten Urlaub abzubrechen. Wenn der Urlaubsantrag unterschrieben ist, ist der Arbeitgeber an ihn gebunden, hat das Bundesarbeitsgericht im Juni 2000 entschieden (Az. 9 AZR 405/99). Im konkreten Fall hatte ein Software-Entwickler erfolgreich Urlaub beantragt. Später forderte der Arbeitgeber ihn - sogar per Anwaltsschreiben - auf, die Ferien zu verschieben: Er sei der Einzige, der die Programmiersprache beherrsche, die für dringende Aufträge erforderlich sei. Im Urlaub soll der Arbeitnehmer aber nicht ständig fürchten, zurückgerufen zu werden, entschied das Bundesarbeitsgericht. Sei der Urlaub genehmigt, sei der Mitarbeiter uneingeschränkt von der Arbeitspflicht befreit und dürfe seine Zeit selbstbestimmt einteilen. Vertragsklauseln, die Rückrufaktionen oder einen Urlaub unter Vorbehalt ermöglichten, seien unwirksam.

Nur bei Katastrophen oder existenzbedrohenden Krisen des Unternehmens - zum Beispiel eine Überschwemmung des Werksgeländes - kann ein Mitarbeiter zurückgerufen werden. "Organisatorische Schwierigkeiten" reichten nicht aus, hat das Arbeitsgericht Frankfurt im Mai 2006 im Fall eines Informatikers entschieden (Az. 2 Ca 4283/05). Dieser fuhr in die Ferien, obwohl der Arbeitgeber ihn aufgefordert hatte, den Urlaub wegen Engpässen im Büro um zwei Wochen zu verschieben. Das Gericht hob die Kündigung wegen "eigenmächtigen Urlaubs" wieder auf.

Muss ich stets erreichbar sein?

Auch dies würde den Gedanken der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts widersprechen. Der Arbeitnehmer soll weder aus dem Urlaub zurückgerufen werden, noch soll er in seiner Freizeit ständig durch Appelle oder Fragen aus dem Büro gedanklich an die Arbeit gefesselt sein. Schließlich dient der Urlaub auch dazu, die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter wiederherzustellen. Tatsächlich lassen viele Arbeitnehmer vor allem im Dienstleistungssektor Handy oder Blackberry im Urlaub an. Rechtlich sind sie dazu aber nicht verpflichtet. Sie müssen dem Arbeitgeber auch keine Urlaubsadresse hinterlassen oder regelmäßig ihre E-Mails abrufen.

Das Wetter am Urlaubsort ist mies, kann ich vorzeitig zurückkommen und den Urlaub verschieben?

Hier geht die arbeitnehmerfreundliche Rechtsprechung für den Mitarbeiter nach hinten los: Die einmal gewährten Urlaubstage sind nicht nur für den Arbeitgeber zementiert. Auch der Mitarbeiter muss sich daran halten und hat keinen Anspruch darauf, im Fall einer frühen Rückkehr zu einer anderen Zeit Urlaub zu nehmen.

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