18.05.2011 · In Großbritannien haben vier MG-Rover-Manager für Aufsehen gesorgt. Wegen Unfähigkeit dürfen sie für die nächsten Jahre kein Unternehmen mehr lenken. In Deutschland hätten sie weniger Ärger. Die Diagnose „Unfähigkeit“ taugt hier nicht einfach so.
Von Caroline Freisfeld und Corinna BudrasIm Mai 2000 war John Towers noch zum Feiern zumute. Der britische Automobilkonzern MG Rover kehrte nach einer erfolglosen Liaison mit dem deutschen Unternehmen BMW heim nach Großbritannien. Für den symbolischen Betrag von 10 Pfund hatte das Phoenix-Konsortium die Traditionsmarke MG Rover übernommen, und die Aufgabe versprach viel Ehre: Phoenix-Vorstand Towers sollte mit seinen drei Managerkollegen den gebeutelten Automobilhersteller wieder auf Vordermann bringen. „Phoenix Four“ wurden die vier Retter Towers, Peter Beale, Nick Stephenson und John Edwards damals großspurig genannt - und der Vertrauensvorschuss war riesig. Die Arbeitnehmer feierten die Manager überschwänglich, und die britische Regierung sicherte ihnen enthusiastisch die volle Unterstützung zu.
Fünf Jahre später war die Sektlaune einer allgemeinen Katerstimmung gewichen. MG Rover musste Insolvenz anmelden, 6500 Arbeitnehmer verloren ihre Arbeitsplätze. Gewinner schienen damals nur die einst so glorreichen „Phoenix Four“ zu sein. Trotz des offensichtlichen Misserfolgs strichen sie Boni in Millionenhöhe ein. Nicht nur die Mitarbeiter waren empört, auch in der Regierung machte sich Ernüchterung breit: Sie strengte eine umfassende Untersuchung über die Verfehlungen des Managements an - und die zieht nun unangenehme Konsequenzen nach sich: Wegen erwiesener Unfähigkeit dürfen die Manager vier bis sechs Jahre lang kein Unternehmen mehr führen, egal aus welcher Branche. „Dies ist eine wichtige Erinnerung, dass inakzeptables Verhalten Geschäftsführer für lange Zeit disqualifizieren kann“, mahnte Staatssekretär Edward Davey. Die vier Manager dagegen zeigten sich nach der Veröffentlichung des Berichts lichterloh empört: Der ganze Report sei eine Hexenjagd und der Versuch der Regierung, sich reinzuwaschen, kritisierten sie. Er triefe von Schmierereien und der Verweigerung der Regierung, irgendeine Verantwortung zu übernehmen. Dem Bann des Wirtschaftsministeriums stimmten sie aber zu.
Die Diagnose Unfähigkeit taugt in Deutschland nicht einfach so
In Deutschland wären die Manager wohl glimpflicher davongekommen. Geht ein Unternehmen pleite, drohen Vorständen meist allenfalls strafrechtliche Ermittlungen wegen Insolvenzverschleppung - die oft auch schnell wieder eingestellt werden. Die Diagnose Unfähigkeit taugt in Deutschland nicht einfach so für ein Berufsverbot. Am ehesten kann dies noch geschehen, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) den Daumen über einem Kandidaten senkt. So geschehen im Fall von Axel Wieandt. Der Manager hatte bereits als Chefstratege der Deutschen Bank und Krisenmanager der Hypo Real Estate Karriere gemacht, als er 2010 Vorstandsvorsitzender der BHF-Bank werden sollte. Aber die Behörde wollte kein grünes Licht geben, weil der 44 Jahre alte Betriebswirt nicht genügend Erfahrung für das Kreditgeschäft mitbrachte. Denn die Bafin überprüft, ob Bank und Banker zusammenpassen. Die fachliche Eignung sei oft der Knackpunkt, sagt Bafin-Sprecher Ben Fischer. „Fachkenntnisse und Leitungserfahrung sind unerlässlich.“ Natürlich könne nicht jeder Kandidat von der Vorstandsebene kommen. „Aber eine Stufe drunter muss es dann schon sein.“
Von einem generellen Verbot kann aber keine Rede sein: Der Aspirant kann theoretisch bei jedem anderen Unternehmen wieder Vorstand werden, es wird nur der Einzelfall geprüft. Und er kann gegen die Entscheidung der Bafin vor Gericht ziehen. Dazu kommt es aber kaum. „In den meisten Fällen wird informell entschieden, da die Aufsichtsräte schon vor der Vorstandswahl bei uns anfragen, was wir von dem Kandidaten halten“, betont Fischer. „Die stellen den Kandidaten dann gar nicht erst zur Wahl auf.“ Knatsch gebe es selten - aber die Blamage für die Beteiligten ist groß.
Sitzt ein Manager schon fest im Sattel, kann ihn die Bafin auch davon noch herunterholen. Wenn massive Schwierigkeiten im Unternehmen aufkommen, wirft die Behörde gelegentlich noch einmal ein Auge auf die Bewerbungsmappen der Vorstände. Als die Bafin 2007 an der Fähigkeit des West-LB-Chefs Thomas Fischer zweifelte, wurde dieser schnell vom Aufsichtsrat in den Vorruhestand geschickt. Die Abberufung hätte die Bafin aber auch ausdrücklich vom Aufsichtsrat verlangen können.
Außerhalb der Finanzbranche geht es weniger streng zu
Die Finanzbranche hat dabei ihre eigenen Regeln. Anderswo geht es weniger streng zu. Manager müssen aber überall mit einem Berufsverbot rechnen, wenn sie wegen bestimmter Straftaten verurteilt werden. Fünf Jahre lang dürfen sie dann nicht mehr als Vorstand oder Geschäftsführer arbeiten. Zu den Straftaten gehören Insolvenz- und Betrugsdelikte. Als dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bank, Josef Ackermann, im Mannesmann-Prozess eine Verurteilung wegen Untreue drohte, fragten sich viele in der Branche, ob er dann auch den Vorstandssessel räumen müsse. Die Gesetzeslage lässt zumindest im Fall einer Verurteilung wenig Zweifel - auch Untreue gehört zu den Ausschlussgründen. Vor einem erzwungenen Rückzug bewahrte ihn aber ein 2007 ausgehandelter „Deal“, mit dem das Verfahren endete.
Weniger prominente Beispiele gibt es zuhauf. Im Internet finden sich Schicksale so mancher Geschäftsführer der über eine Million GmbHs in Deutschland. Sie fragen danach, wie sie den Verurteilungsvermerk aus ihrem polizeilichen Führungszeugnis wieder gelöscht bekommen. Der Frankfurter Arbeitsrechtsanwalt Daniel Krannich von der Kanzlei Noerr erklärt den Zusammenhang: „Wer Geschäftsführer werden will, muss sich ins Handelsregister eintragen lassen. Das Registergericht fordert ein polizeiliches Führungszeugnis an. Steht dort eine solche Verurteilung drin, verweigert es die Eintragung.“
Unzuverlässigkeit: Ein unbestimmter Rechtsbegriff mit entscheidender Bedeutung
Auch andere Vergehen bleiben nicht folgenlos. Wenn jemand wegen einer Straftat außerhalb des Ausschlusskatalogs verurteilt wird, für eine Ordnungswidrigkeit büßt oder sonstige Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine sensible Aufgabe verantwortungslos betrieben wird, steht seine Zuverlässigkeit in Frage. Der trinkende Gastwirt bekommt keine Gaststättenerlaubnis, der gewalttätige Dienstwaffenträger keinen Waffenschein.
Das gilt für die Chefs der großen deutschen Unternehmen genauso wie für viele andere Berufsträger: Mit seiner Verurteilung wegen Steuerhinterziehung hat der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Deutschen Post, Klaus Zumwinkel, zwar möglicherweise keine Straftat begangen, die zu einem fünfjährigen Berufsverbot geführt hätte. Man könnte ihn deswegen aber für unzuverlässig halten. Was sich lapidar anhört, ist ein unbestimmter Rechtsbegriff mit entscheidender Bedeutung, der gleich in verschiedenen Gesetzen auftaucht: Bescheinigt einem eine Behörde Unzuverlässigkeit, kann das zu einem Berufsverbot führen - so lange, wie die Unzuverlässigkeit besteht. Zumwinkel ließ es gar nicht so weit kommen. Schon kurze Zeit nach dem öffentlichkeitswirksamen Besuch der Staatsanwaltschaft in der Bonner Villa nahm er seinen Hut. Doch das war dem öffentlichen Druck geschuldet - und der wirkt manchmal stärker als jedes behördliche Berufsverbot.