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Transfergesellschaften Parkplatz für die Mitarbeiter

13.05.2009 ·  Transfergesellschaften sollen überzählige Mitarbeiter weiterbilden und in neue Jobs bringen. Doch ihr arbeitsmarktpolitischer Nutzen ist zweifelhaft.

Von Martin Dommer
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Für Klaus von Mallek käme sogar eine Abwrackprämie für Lastwagen zu spät. Nach mehr als 30 Jahren verlor der Maschinenschlosser seinen Job bei einem Autozulieferer in Hamburg-Harburg - sein Arbeitgeber ist pleite. Vor vier Jahren war der Betrieb aus der Phoenix AG ausgegliedert worden, der Eigentümerwechsel kostete damals 860 Arbeitsplätze. Jetzt fordern Finanzkrise und Rezession weiteren Tribut: Rund ein Drittel der Belegschaft muss gehen.

„Die Kündigung war ein ziemlicher Schock, auch für meine Familie“, erinnert sich der 47-Jährige. An eine Abfindung sei mangels Masse nicht zu denken gewesen. „Eigentlich hätte ich drei Monate Kündigungsfrist gehabt und wäre Ende März arbeitslos gewesen.“

Doch es kam anders: In Absprache mit der Agentur für Arbeit, die über drohende Massenentlassungen informiert werden muss, handelten Betriebsrat und Insolvenzverwalter einen Transfer-Sozialplan aus. Der sah für kündigungsbedrohte Beschäftigte eine Transfergesellschaft vor, um den Personalabbau sozialverträglich zu gestalten.

„Kurzarbeit Null“

Transfergesellschaften, kurz TG genannt, übernehmen Mitarbeiter, die sonst entlassen würden, in einen auf maximal zwölf Monate befristeten Vertrag, um ihnen durch Qualifizierung und Fortbildung zu neuen Jobs zu verhelfen. Die Konditionen des Wechsels, der freiwillig ist, hängen von den Absprachen im Transfer-Sozialplan ab.

Maschinenschlosser von Mallek unterschrieb zunächst einen Aufhebungsvertrag bei seinem alten Arbeitgeber, in dem er auf alle weiteren Ansprüche verzichtete. Zugleich schloss er mit dem Insolvenzverwalter und m.o.v.e. hr, einem bundesweit tätigen Betreiber solcher Gesellschaften, einen drei Seiten kurzen Vertrag, der ihn für sechs Monate zum TG-Angestellten machte.

Diese meldete für ihre Beschäftigten bei der Agentur für Arbeit „Kurzarbeit Null“ an und beantragte Transfer-Kurzarbeitergeld. Die Summe entspricht etwa dem Arbeitslosengeld I, also zwischen 60 und 67 Prozent des letzten Nettogehalts. Meist stockt der Ex-Arbeitgeber den Betrag auf bis zu 80 Prozent auf, oft trägt er auch die Sozialversicherungsbeiträge seiner Ex-Mitarbeiter und zahlt Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Seit Einführung der Hartz-Gesetze bestehen diese Einrichtungen höchstens ein Jahr. Der Vorteil für die Transferierten: Sie gelten nicht als arbeitslos. So lässt sich die Frist verdoppeln, nach der „Hartz IV“ droht - für viele ein wichtiges Argument.

Sie haben den Job einen neuen Arbeitsplatz zu finden

„Wir haben in mehreren Gruppen-Seminaren mit einer Trainerin zunächst unsere Stärken und Schwächen analysiert“, berichtet von Mallek. Es folgte ein Bewerbungstraining, bei dem es darum ging, „welche Job-Börsen für uns wichtig sind und wie man sich neuen Arbeitgebern präsentieren muss“.

Anne-Christin Schembecker, Leiterin für Gruppen-Outplacement bei m.o.v.e. hr berichtet: „In der Regel steht uns ein Qualifizierungsbudget vom abgebenden Unternehmen zur Verfügung.“ So könne man die Leute je nach Wunsch und Bedarf fortbilden lassen. „Das reicht vom Englischkurs oder von einem Gabelstapler-Schein bis hin zu sehr umfangreichen Qualifizierungen“, erklärt Schembecker. „Im Moment habe ich jemanden, der eine Heilpraktiker-Ausbildung macht.“

Die „transferierten“ Mitarbeiter sind sozialversichert, haben Anspruch auf Urlaub und müssen sich krankmelden. „Im Prinzip sind sie zu Hause und haben den Job, einen neuen Arbeitsplatz zu finden, mit unserer Hilfe“, sagt Schembecker. Wie viele Anbieter arbeitet auch ihr Unternehmen mit „Sprinter-Prämien“, um die Leute zu motivieren, vor Ablauf der Transferzeit einen neuen Job zu finden. Dennoch seien die Vermittlungsquoten je nach Region und Branche sehr unterschiedlich.

„Lösen den Anspruch, den sie erheben, nicht ein“

Wie erfolgreich TG sind und ob sie höhere Vermittlungsquoten generieren als Arbeitsagenturen, weiß niemand genau. Zwar müssen die Gesellschaften Daten über ihre Vermittlungserfolge an die Arbeitsagenturen weiterleiten, diese werden aber selten ausgewertet. Eine Anfang 2007 veröffentlichte Studie des Instituts zur Zukunft der Arbeit in Bonn (IZA) und des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung ergab, „dass sich bei Transferleistungen keine Verbesserung der Vermittlungschancen ausmachen lässt“. Das Fazit: „Seit den Hartz-Reformen macht es praktisch keinen Unterschied, ob die Vermittlung durch die Arbeitsagentur oder eine Transfergesellschaft erfolgt.“ Hilmar Schneider, Direktor für Arbeitsmarktpolitik am IZA, formuliert es drastischer: „Transfergesellschaften lösen den Anspruch, den sie erheben, nicht ein.“

In der Theorie profitieren alle Beteiligten von Transfergesellschaften: Das Management muss keine Kündigungen aussprechen und spart sich teure Arbeitsgerichtsprozesse und Abfindungen. Die Betriebsräte können ihrer Belegschaft einen Ausweg nennen. Die Mitarbeiter finden mit Hilfe des Beraters und Job-Coachs schneller zurück in den Arbeitsmarkt oder können zumindest ein Jahr überbrücken, bevor sie Arbeitslosengeld beantragen. Und das im Unternehmen verbleibende Personal bleibt loyal und motiviert, weil es sieht, dass der Arbeitgeber soziale Verantwortung übernimmt - so die Theorie.

„Die Betroffenen verlieren ganz elementare Fähigkeiten“

Die Praxis sieht oft anders aus. Arbeitsmarktforscher Schneider befürchtet mittelfristig einen „dramatischen Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit“. Die Verantwortlichen machten sich zu wenige Gedanken über die Konsequenzen eines langen Ausstiegs aus dem Erwerbsleben. Er verweist auf den schleichenden Prozess der „Humankapital-Entwertung“: „Irgendwann verlieren die Betroffenen ganz elementare Fähigkeiten und sind auf dem Arbeitsmarkt kaum zu vermitteln.“

Bislang dürfen Arbeitnehmer nicht aus der TG zum alten Arbeitgeber zurück, das verbietet das Sozialrecht. Die IG Metall und der Arbeitgeberverband Gesamtmetall fordern eine Abschaffung dieser Vorschrift. Die Unternehmen sollten Teile ihrer Belegschaft „auslagern“ und nach der Krise weiterbeschäftigen können. Aber wer stellt fest, wann die Krise vorbei ist?

„Die Gewerkschaften tragen mit ihrer Unterstützung des Transfermodells paradoxerweise zum Ausverkauf des Kündigungsschutzes bei, den sie an anderer Stelle mit Zähnen und Klauen verteidigen, sagt Hilmar Schneider. Kein Wunder: Viele Transfer-Betreibergesellschaften sind eng mit Gewerkschaftsorganisationen verflochten. So ist das Modell populär, auch wenn es nicht immer die beste Lösung für die Mitarbeiter ist. Zudem ist das Geschäft lukrativ, Transfergesellschaften werden aus vielen öffentlichen Töpfen finanziert.

Klaus von Malleks Zeit in der TG läuft Ende September aus. Die Seminare seien „sehr hilfreich“, sagt er. Jetzt ruht die Hoffnung des Familienvaters auf dem Einzelgespräch über seine beruflichen Perspektiven. Zur Not könne er sich einen „Job als Hausmeister einer Schule oder Behörde“ vorstellen, sagt von Mallek. Es klingt hoffnungsvoll und trotzig zugleich.

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