13.08.2009 · Ihre Ausbildung war teuer, verschaffte ihr aber keinen Job: Jetzt fordert eine Amerikanerin ihre Studiengebühren zurück. Das taten jüngst auch einige deutsche Studenten - mit Erfolg.
Weil ein Diplom ihr auf dem Arbeitsmarkt offenbar nicht hilft, hat eine Arbeitslose in den Vereinigten Staaten ihre Universität auf 70.000 Dollar (knapp 50.000 Euro) Schadensersatz verklagt. Die Klage habe sie beim Obersten Gericht des Bundesstaates New York eingereicht, teilte die 27 Jahre alte Trina Thompson mit. Die Universität solle ihr die Ausbildungskosten erstatten.
Denn das Monroe-College in der New Yorker Bronx, wo Thompson im April dieses Jahres ein Diplom in Informatik erworben hat, habe sie bei den Bewerbungen im Stich gelassen. Vier Monate habe sie schon gesucht, aber ohne Erfolg. Dabei hätten die Verantwortlichen der Universität zu Studienbeginn versprochen, dass sie allen Absolventen dabei helfen würden, auf dem Arbeitsmarkt unterzukommen. „Aber das haben sie nicht gemacht.“ Die versprochenen Kontakte und Ratschläge des „Career Service“ der Universität seien ausgeblieben. Jetzt wisse sie nicht, wie sie ihren Bildungskredit zurückzahlen solle, klagte Thompson in der „New York Post“. Die Informatikerin lebt bei ihrer Mutter, die beider Lebensunterhalt bestreiten muss.
Gary Axelbank, Sprecher des Monroe-Colleges, wies die Klage als „völlig unbegründet“ zurück. Das College schmücke sich mit einem exzellenten Karriere-Programm für jeden einzelnen Studenten. Thompson beschwerte sich aber in einem Fernsehinterview, dass die für Informatik zuständige Berufsberaterin ihrer Universität ihr nur drei, vier vage E-Mails geschickt hätte: „Hier, probier's doch mal damit.“
Für die Informatikerin steht fest, dass ihr Misserfolg nicht an ihren Noten liegen kann, die seien gut. Sie habe sich auch schon bei allen Arbeitgebern beworben, die das Monroe-College auf seiner Internetseite empfehle. Aber nur zwei hätten überhaupt geantwortet - ihr hätten wohl die richtigen Ansprechpartner gefehlt, mutmaßt Thompson. Die Berater der Universität hätten sich nur auf die leistungsschwächeren Absolventen konzentriert und nicht auf sie.
Auch in Deutschland wurde über eine Geld-zurück-Garantie diskutiert
Auch in Deutschland wurde im Zuge der Einführung von Studiengebühren über eine Geld-zurück-Garantie diskutiert. Die Idee, dass der Student ein Kunde ist, der bei schlechtem Angebot der Hochschule seine Beiträge zurück- erhält, fand Anklang in Hessen (wo die Studiengebühren inzwischen wieder abgeschafft wurden) und in Nordrhein-Westfalen. Eine Trina Thompson hätte mit ihrer Klage aber wenig Chancen gehabt, denn für eine schlechte Job-Vermittlung war der Erstattungsanspruch nicht gedacht, sondern nur für schwere organisatorische Mängel des Studiums.
In Nordrhein-Westfalen wurde diese Idee tatsächlich in den Vorschriften über die Studiengebühren verankert - und vor einigen Wochen gab es sogar den ersten Anwendungsfall: Zwölf Latein-Studenten an der Ruhr-Universität Bochum forderten ihre Studiengebühren zurück, weil die Lehr- und Prüfungssituationen zu streng, die Vorbereitung aber zu schlecht gewesen sei.
Sieben von acht Studenten seien in einem Durchgang durchgefallen, klagten sie auf „Spiegel Online“, viele hätten sich gar nicht zur Klausur gewagt. Um zu bestehen, hätte man „15.000 bis 20.000 Seiten“ durchackern müssen. Das nordrhein-westfälische Landesrecht sieht für solche Fälle vor, dass eine Kommission aus Studenten und Lehrkräften die Rüge prüft und eventuell eine Erstattung empfiehlt. Die Entscheidung liegt aber letztlich bei dem Rektorat der jeweiligen Universität.
In Bochum kam das Prüfungsgremium tatsächlich zu dem Schluss, dass die Organisation schlecht und die Prüfung nicht zu schaffen gewesen sei. Auch das Rektorat entschied, dass die „unzureichende Prüfungsorganisation der Fakultät“ die Studienzeit der Lehramtsstudenten unnötig verlängert hätte. Das bedeutet aber nicht für alle eine Rückzahlung der Gebühren. Die Universität will den Betroffenen stattdessen auf Antrag für die folgenden zwei Semester die Studienbeiträge erlassen. Nur wer schon fertig ist, kann sich auf eine Rückzahlung in Höhe von 750 Euro freuen.
Studiengebühren endlich abschaffen - überall!
Werner Grunewald (perplexo)
- 13.08.2009, 18:46 Uhr