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Mittwoch, 19. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Soziale Netzwerke Um den Job gebloggt

 ·  Früher lästerten Mitarbeiter in der Kantine über den Chef, heute im Internet. Mit der Vertraulichkeit ist es da oft vorbei. Die Folgen können schwerwiegend sein: Es droht die fristlose Kündigung.

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Die Meinungsfreiheit ist zwar ein hohes Gut, aber in der Berufswelt meist davon abhängig, wie strapazierfähig die Geduld des Arbeitgebers ist. Das musste etwa Kellner Timothy erfahren, der in der California Pizza Kitchen arbeitete - bis er sich mit derben Worten öffentlich über die neue Arbeitskleidung lustig machte: „Schwarze hochgeschlossene Hemden sind der langweiligste Scheiß überhaupt“, twitterte der Amerikaner launig im Internet, nichtsahnend, dass sein Arbeitgeber alles daransetzen würde, um herauszufinden, wer die anstößige Kurzmitteilung verfasst hatte. Am folgenden Montag bat ihn seine Chefin ins Büro, sprach ihn auf seine offenherzigen Kommentare an und legte ihm wenig später die fristlose Kündigung auf den Tisch.

Kurz und knackig sind Mitteilungen im Internet heutzutage oft - und ähnlich kurz und knackig können in den Vereinigten Staaten auch die Konsequenzen für Arbeitnehmer sein, wenn sie allzu frei von der Leber weg über ihren Arbeitsalltag plaudern. Im Internet kursieren ganze Ranglisten mit den skurrilsten Internetäußerungen, die ihre Verfasser schon den Job gekostet haben: eine CNN-Journalistin, die sich bedauernd über den Tod eines libanesischen Geistlichen äußerte, eine Angestellte einer gemeinnützigen Organisation, die in ihrer freien Zeit ein Sex-Blog unterhielt. „Wir können einfach nicht riskieren, dass unsere Mission mit den Fotos und Materialien in Verbindung gebracht wird, die Sie offen mit der Internetgemeinschaft teilen“, erläuterte ihr Chef in der Kündigung und fügte dann versöhnlich hinzu: „Obwohl ich weiß, dass Sie eine gute Arbeitnehmerin und eine intelligente Person sind, hoffe ich, dass Sie versuchen zu verstehen, dass unsere Mitarbeiter einen anderen Standard erfüllen müssen.“

Mit der Vertraulichkeit des Augenblicks ist es vorbei

Lästereien über Chefs, anstößige Freizeitaktivitäten oder das Ausplaudern von Firmeninterna auf privaten Parties hat es schon immer gegeben, ebenso wie die schnelle Retourkutsche vom Chef. Doch wurde zumindest vor deutschen Arbeitsgerichten bei solchen offenherzigen Kommentaren im Kollegenkreis oft nicht nur die Meinungsfreiheit, sondern auch die vertrauliche Atmosphäre als ausschlaggebende Argumente für den Arbeitnehmer angeführt. Doch in Zeiten des Internets ist es vorbei mit der Vertraulichkeit des Augenblicks. Aus dem flüchtigen Wort sind Erklärungen mit Ewigkeitscharakter geworden - vor einer schier unüberschaubaren Zahl von Zuschauern. Kein Wunder, dass sich so manches Mal auch der Arbeitgeber darunter mischt.

Die Teilnahme an sozialen Netzwerken wie Xing, Facebook oder StudiVZ, das persönliche Internettagebuch oder die rastlose Verkündung persönlicher Befindlichkeiten auf der Mitteilungsplattform Twitter sind inzwischen genauso verbreitet wie die Mitgliedschaft im heimischen Fußballclub oder im Ruderverein. Durch die breite Öffentlichkeit sind besonders die amerikanischen Unternehmen schon dazu übergegangen, für ihre Mitarbeiter verbindliche Verhaltensregeln zum Umgang mit den sozialen Netzwerken aufzustellen. In seinem Verhaltenskodex verbietet das amerikanische Computerunternehmen HP etwa seinen Mitarbeitern ausdrücklich Kommentare über Themen wie Geschäftszahlen, geistiges Eigentum, Handelsgeheimnisse, Wechsel im Management, Gerichtsverfahren, Entlassungen, Vertragsvereinbarungen mit Geschäftspartnern, Kunden, Lieferanten sowie Angelegenheiten, die die Aktionäre betreffen. Allerdings setzt HP nicht auf reine Verbote, sondern appelliert an das Verantwortungsbewusstsein seiner Mitarbeiter: „Wir werden die Blogeinträgen fair beurteilen und Ihnen in einer respektvollen Art und Weise begegnen - und wir erwarten das Gleiche von Ihnen“, heißt es in den Verhaltensregeln. Damit liegt HP auf der Linie der Beraterschar, die Unternehmen ans Herz legen, doch keine Richtlinien aufzustellen, sondern lieber eine Social-Media-Politik zu fahren, die von den Mitarbeitern auch „gefühlt“ wird.

Social-Media-Politik steckt in Deutschland noch in den Anfängen

In den Vereinigten Staaten ist damit eine Entwicklung in vollem Gange, die in Deutschland erst in ihren Anfängen steckt. Aber die Kölner Arbeitsrechtlerin Gerlind Wisskirchen von der Kanzlei CMS Hasche Sigle beobachtet inzwischen, dass auch viele deutsche Unternehmen auf die damit verbundenen Schwierigkeiten aufmerksam geworden sind. Sie rechnet damit, dass Verhaltensverstöße im Internet künftig auch in Deutschland häufiger zu Kündigungen führen werden.

„Ich kann Arbeitgebern nur raten, klare Regeln für den Umgang mit sozialen Medien aufzustellen“, sagt Wisskirchen. Dazu gehöre insbesondere die Frage, ob und wie viel Zeit die Mitarbeiter für ihre privaten Aktivitäten im Internet aufbringen dürfen und ob sie dafür auch die firmeneigenen Computer nutzen können. Sie warnte jedoch davor, in Deutschland einfach die amerikanischen Verhaltensregeln zu übernehmen. Hierzulande müsse eine ausgewogenere Lösung gefunden werden, da der Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter wesentlich stärker ausgeprägt seien. „In solchen Fällen müssen immer die Interessen gegeneinander abgewogen werden“, betont Wisskirchen.

Der schwäbische Luxuswagenhersteller Porsche hat ähnlich wie einige andere Unternehmen die denkbar simpelste Regelung aufgestellt: Wer sich nicht aus Gründen der Kundenbindung auf Twitter und Facebook tummelt, hat auf diesen Seiten während der Arbeitszeit nichts verloren. Auch von seinem Recht, private E-Mails oder das Surfen im Internet zu verbieten, macht Porsche Gebrauch. Um auch niemanden in Versuchung zu führen, sind alle in Frage kommenden Seiten für die Firmenrechner gesperrt.

Diskretion auch beim privaten Gebrauch der Plattformen

Den privaten Gebrauch kann der Arbeitgeber nicht verhindern, aber auch da gilt es, Diskretion zu wahren. „Vor rund zwei Jahren wurde Porsche mit Dieselantrieben nicht in Verbindung gebracht“, erläutert ein Porsche-Sprecher. Da wäre es schädlich gewesen, hätte der Leiter der Abteilung Dieselantriebe seine Position im Berufsnetzwerk Xing herausposaunt. Porsche verbiete seinen Mitarbeitern die Nutzung von Facebook aus Angst vor Wirtschaftsspionage, lautete die Meldung deshalb vor einigen Monaten. Doch das ist übertrieben - auch das unbedarfte Ausplaudern von Firmengeheimnissen kann für das Unternehmen schon unangenehm werden.

Außerhalb der Arbeitszeit könne der Arbeitgeber einen lebhaften Gebrauch von Twitter, Facebook oder anderen Diensten nicht einschränken, untersagen oder sanktionieren, betont die Kölner Arbeitsrechtlerin Wisskirchen. Eine Ausnahme bestehe jedoch, wenn durch das Verhalten in der Freizeit das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt werde, zum Beispiel, wenn er den Eindruck vermittle, er trete im Namen des Arbeitgebers auf. Verleumdungen über das eigene Unternehmen zu verbreiten oder Geschäftszahlen auszuplaudern, dürfen Mitarbeiter schließlich auch in der Freizeit nicht. Der Arbeitgeber kann in diesem Zusammenhang darauf pochen, dass der Arbeitnehmer eine vertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme hat. Verstößt er dagegen, könne aus dem außerdienstlichen Verhalten geschlossen werden, dass die persönliche Eignung des Arbeitnehmers für die Ausübung der konkreten Tätigkeit fehle, warnt Wisskirchen. Das kann auch der Fall sein, wenn der Mitarbeiter pornographische oder rechtsradikale Internetseiten aufruft - und die Gefahr einer Rufschädigung besteht.

Im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten kommt dem mitteilungsfreudigen Arbeitnehmer in Deutschland zudem der umfassende Kündigungsschutz zu Hilfe: Vor dem Arbeitsgericht Iserlohn wurde kürzlich ein Fall verhandelt, in dem sich ein Mitarbeiter in einem Blog negativ über seinen Arbeitgeber geäußert hatte. Nach einem Großbrand im Betrieb, bei dem ein Kollege ums Leben kam, klagte er: „Das einzige, was für die Betreiber, die Familie, zählt, ist Kohle, egal um welchen Preis. Würde mich auch nicht wundern, wenn die Kellertanks illegal wären.“ Das Arbeitsgericht hob die fristlose Kündigung auf und stellte fest: „Eine Verletzung der vertraglichen Rücksichtnahmepflicht liegt auch bei polemischer Kritik am Arbeitgeber nicht vor, wenn die Äußerungen weder nach Form noch nach Inhalt ein strafrechtliches Verhalten darstellen.“

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Jahrgang 1976, Redakteurin in der Wirtschaft.

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