23.09.2009 · Mag die Schweinegrippe näher kommen, gearbeitet wird trotzdem. Ein Recht auf Quarantäne gibt es nicht. Aber es gibt Schutzmaßnahmen - auch und gerade im Büro.
Von Sabine Hildebrandt-WoeckelVon Mallorcas Stränden bis in Kassels Kindergärten hält das Thema Schweinegrippe die Bürger in Atem. Kranke und ihre Familien stehen fast immer vor derselben Situation: Die Reaktionen der Ärzte und Behörden passen nicht recht zu dem, was sie in der Zeitung lesen. Von Quarantäne, Schul- und Betriebsschließungen lasen sie dort. Die Praxis sieht entspannter aus. Alles also übertrieben?
In der Tat haben die Vorsichtsmaßnahmen nachgelassen. „Quarantänemaßnahmen für alle Kontaktpersonen von Kranken wurden nur bis Mai/Juni verhängt“, erläutert Jürgen Zühl, Abteilungsleiter Gesundheitsschutz im Gesundheitsamt München. „Damals ging es darum, den Ausbruch der Krankheit zu verzögern.“ Inzwischen gibt es auch in Deutschland so viele Fälle, dass die Ansteckungsgefahr nicht zu bremsen ist. Beschäftigungsverbote werden deshalb in der Regel nur für Orte wie Krankenhäuser, Altenheime oder Kindergärten ausgesprochen, wo sich besonders gefährdete Personen aufhalten.
In der Arbeitswelt nur zögerlich angekommen
Das zweite Problem: Es existieren keine bundesweit verbindlichen Richtlinien, wie Gérard Krause, Leiter der Infektionsepidemiologie des Robert-Koch-Instituts in Berlin (RKI), erläutert. Zwar gibt es einen „Pandemieplan“, der aber nur Empfehlungen enthält. Die Umsetzung obliegt den Bundesländern - und die gehen keinesfalls einheitlich damit um. Auch nehmen nicht alle Ärzte das Thema ernst, sondern sind wie manche Behörden oft nicht richtig informiert.
In der Arbeitswelt wird das Thema auch zögerlich angekommen. Nur jedes zweite Unternehmen hat einen Notfallplan, hat das Institut für Management- und Wirtschaftsforschung (IMWF) ermittelt. Kleine und mittelständische Unternehmen ignorieren das Thema oft völlig. „Dabei gibt es in den Betrieben keinen Grund, die Sache auf die leichte Schulter zu nehmen“, sagt Thomas Prinz, Jurist im Bundesverband der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Die Schweinegrippe mag harmloser verlaufen als befürchtet, die richtig große Welle steht aber noch bevor: Im Winter, so die Prognosen, könnten bis zu 30 Prozent der Beschäftigten erkranken. Selbst wenn die Grippe weiter harmlos verläuft, wären wirtschaftliche Einbußen nicht zu vermeiden.
Juristisch ist die Lage eindeutig
Und arbeitsrechtliche Probleme, fürchtet Prinz, könnten wichtiger werden, zum Beispiel, wenn in einem Betrieb schon Mitarbeiter erkrankt sind und die Kollegen Angst vor Ansteckung haben. Oder wenn die Verwandten von Kranken vorsorglich daheimbleiben wollen. Juristisch ist die Lage eindeutig: Ohne amtliche Anordnung dürfe niemand der Arbeit fernbleiben, stellt Michael Henn vom Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte klar. Ebenso wenig könnten Arbeitnehmer Schadensersatz fordern, wenn sie sich anstecken. Bei eher harmlosen Infektionskrankheiten ist jeder selbst dazu verpflichtet, sich zu schützen, etwa indem er einen Mundschutz trägt oder seinen Arbeitsplatz desinfiziert. Die BDA rät zu Betriebsvereinbarungen, in denen beide Parteien sich für den Notfall auf unbezahlte Freistellungen oder Heimarbeit einigen. Darin können auch eventuell nötige Überstunden geregelt werden.
Ohnehin dürfen Arbeitgeber wegen ihrer Fürsorgepflicht nicht untätig bleiben. Zwar dürfen sie die Angestellten nicht zu Impfungen verpflichten oder ohne konkrete Symptome einen Arztbesuch anordnen. Wohl aber können sie festlegen, dass Schutzmasken getragen werden oder Begrüßungsrituale wie Händeschütteln unterbleiben. Verstöße können dann eine Abmahnung nach sich ziehen. Und kränkelt ein Kollege, darf der Arbeitgeber ihn nach Hause schicken - ohne andere Vereinbarung aber nur bei vollem Lohnausgleich. Gleiches gilt für Heimkehrer aus gefährdeten Gebieten. Arbeitnehmer müssen aufgrund ihrer vertraglichen Treuepflicht ihre Diagnose bei der Krankmeldung nennen - jedenfalls wenn sie in der Inkubationszeit (ein Tag vor Ausbruch der Krankheit und vier bis sieben danach) Kontakt zu Kollegen hatten.
Den besten Schutz versprechen sich die Experten aber nicht von Regeln, sondern von der richtigen Hygiene. Diese habe schon entscheidend dazu beigetragen, dass es in Deutschland erst 16.000 Schweinegrippe-Fälle und keinen Todesfall gebe, sagt Gérard Krause vom Robert-Koch-Institut. Er und der BDA raten zu Informationen am schwarzen Brett und im Intranet und zu Desinfektionsseife und Einmalhandtüchern in Waschräumen. Ausführliche Tipps finden sich im Handbuch zur betrieblichen Pandemieplanung auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe: www.bbk.bund.de.