30.12.2009 · Viele Arbeitnehmer wünschen sich eine längere Auszeit, doch nur wenige verwirklichen diesen Traum. Dabei sind die Fallstricke, die auf dem Weg ins Sabbatical lauern, durchaus zu überwinden.
Von Corinna BudrasEin Baumhaus hoch in den Wipfeln eröffnet neue Perspektiven, verschafft Überblick und gibt Abstand. Vielleicht war das der Grund, warum Thomas Ubber im Sommer 2006 seinen dunklen Anzug in den Schrank hängte, den Hammer herauskramte und begann, ein Baumhaus für seine drei Kinder zu zimmern. Einen ganzen Monat und mehrere zusätzliche Wochenenden lang sägte und hämmerte der Rechtsanwalt, bis alle Fenster, Ein- und Ausstiege eingebaut und der Seilzug zu den anderen Bäumen festgezurrt war. Dann war er fertig und zufrieden.
„Auf dieses Baumhaus bin ich heute noch stolz“, sagt Ubber und lacht befreit. Überhaupt lacht er sehr viel, wenn er über seine Auszeit vor dreieinhalb Jahren spricht. Normalerweise geht es in den Gesprächen des Arbeitsrechtlers um Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, um betriebsbedingte Kündigungen und Sozialpläne, um die Streikrechte der Gewerkschaften und die Reaktionsmöglichkeiten der Unternehmen. Doch diesmal geht es um eine verdiente Auszeit ohne Blackberry und Diensthandy, die er sich vier Monate lang genommen hat. Es geht um einen Segeltörn mit seiner Frau, ein einsames Haus in Kanada, eine Afrika-Reise - und ebendas Baumhaus. „In Kanada habe ich nur ein einziges Mal kurz meinen Blackberry angeschaltet“, erzählt Ubber. „Doch auf einmal war das alles gar nicht mehr so spannend.“
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht hat das gemacht, was inzwischen viele Tausende Arbeitnehmer wagen und sich wahrscheinlich noch viele mehr insgeheim wünschen: ein Sabbatical, eine bezahlte oder unbezahlte Auszeit vom Job, um die Batterien wieder richtig aufzuladen. Nicht immer muss es ein Baumhaus oder eine Fernreise sein. Andere gehen ins Kloster oder noch einmal zur Uni, engagieren sich ehrenamtlich, schreiben ein Buch oder kümmern sich um ihre Familie. Dass in Thomas Ubbers Fall diese vier Monate reibungslos verliefen, war allerdings nicht so sehr seiner arbeitsrechtlichen Expertise geschuldet, sondern vor allem der Organisation seines Arbeitgebers. Die internationale Wirtschaftskanzlei Lovells bietet allen ihren Partnern, die eine Einlage geleistet habn, nach zehn Jahren im Unternehmen eine solche - bezahlte - Auszeit an. Entsprechend eingespielt ist die Organisation.
Fallstricke auf dem Weg in das Sabbatical - und zurück
Während Ubber deshalb schwungvoll an seinem Baumhaus hämmern konnte, hat Henning-Alexander Seel für eine Bekannte aus einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft schon etliche Gesetzestexte gewälzt, um ihr eine sorglose Auszeit zu sichern. Denn auf dem Weg in das Sabbatical - und wieder zurück - liegen gleich mehrere Fallstricke, warnt der Arbeitsrechtler der Wirtschaftskanzlei Luther in Hannover. „Um für beide Seiten Rechtssicherheit zu schaffen, sollte auf jeden Fall eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden.“ Der größte Pferdefuß ist das fehlende Geld. Denn nur wenige Unternehmen bieten wie Lovells verdienten Mitarbeitern ein standardisiertes Programm an, in dem sie auch noch ihren vollen Lohn erhalten. In der Wirtschaftskrise haben Arbeitgeber das Sabattical vielmehr für sich entdeckt, um Kosten zu sparen. Die amerikanische Anwaltskanzlei Skadden Arps Slate Meagher & Flom etwa hat ihren Associates angeboten, den gewohnten Trott zu unterbrechen, wenn sie auf zwei Drittel ihres Gehaltes verzichten. Doch selbst dieser Verzicht bedeutet, dass sie immer noch 80 000 Dollar mit nach Hause nehmen dürfen, wenn sie sich im Gegenzug dafür ein Jahr nicht mehr im Büro blicken lassen.
Davon können die meisten Arbeitnehmer nur träumen. Sie dürften größere Schwierigkeiten haben, den Lebensunterhalt für drei, sechs, neun oder gar zwölf Monate aus der eigenen Tasche zu finanzieren. Seel rät deshalb dazu, einige Monate vor Beginn der Freistellung ein Arbeitszeitkonto einzurichten. Inzwischen gebe es genügend Anbieter, die viel Erfahrung damit gesammelt hätten. Darauf kann der Mitarbeiter in den Monaten vor dem Beginn seines Sabbaticals ein Guthaben anhäufen, indem er auf einen Teil seines Gehaltes verzichtet. Dies wird in Zeiteinheiten umgerechnet und dem Konto gutgeschrieben. Außerdem kann er Bonuszahlungen oder sein Weihnachtsgeld darauf umleiten. Das hat gleich mehrere Vorteile: So erhält der Arbeitnehmer nicht nur während der Auszeit zumindest einen Teil seiner Vergütung, sondern ist zugleich auch sozialversichert. Der Arbeitgeber zahlt also auch während der Freistellung weiterhin seinen Anteil der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Nicht immer spielt die Gesundheit mit
Je länger das Sabbatical, desto größer die Gefahr, dass nicht alles rund läuft. Besonders die Gesundheit spielt nicht immer mit. Einen „regelungsbedürftigen Störfall“ nennt der Arbeitsrechtler Seel deshalb den Fall, dass ein Mitarbeiter in dieser Zeit erkrankt. Da gesetzlich dazu nichts geregelt ist, sollte auch für diese Unwägbarkeit eine klare vertragliche Regelung gefunden werden, die sich nach Seels Ansicht an den Regelungen des Urlaubsgesetzes anlehnen sollte: Danach werden die Tage, die der Arbeitnehmer krank ist, auf die Freistellung nicht angerechnet, sondern hinten angehängt. Wer in seiner Auszeit nicht im heimischen Garten werkelt, sondern um die Welt segelt, sollte sich zudem auch eine Reisekrankenversicherung besorgen, um nachher nicht auf horrenden Arztrechnungen sitzen zu bleiben.
Für den Arbeitnehmer wiederum sei es am einfachsten, sagt Seel, wenn das Unternehmen mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarungen zu dieser Frage abschließe. Allerdings sei es selbst dann unbedingt nötig, dass der Arbeitnehmer mit seinem Unternehmen eine schriftliche Vereinbarung trifft. „Dafür reicht ein einfacher Hinweis auf die Betriebsvereinbarung“, betont Seel. „Aber das muss sein.“
Am besten alles schriftlich vereinbaren - ohne Lücken
Je lückenloser die schriftliche Vereinbarung, desto sorgloser die Auszeit. Doch auch für die Zeit danach sollte man Vorkehrungen treffen. Normalerweise lebt dann das alte Arbeitsverhältnis mit den alten Konditionen und der üblichen Vergütung wieder auf. Allerdings könne der Arbeitgeber den Mitarbeiter auch auf eine neue Stelle versetzen - vorausgesetzt, dies sei vom „Direktionsrecht“ des Arbeitgebers gedeckt, betont Seel. Um negative Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt der Jurist deshalb, in der Vereinbarung eine Klausel festzulegen, die die Rückkehr in die alte Position garantiert.
Aber auch der beste Vertrag schützt nicht vor der harten Landung nach der Wiederkehr. „Der erste Monat im Büro war doch schwieriger als gedacht“, erzählt Thomas Ubber. „Man kehrt aus einer ganz anderen Welt wieder zurück. Die ganze Zeit über dachte ich: Was mach' ich hier?“ Doch schon kurze Zeit später begann die juristische Dauerfehde zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL, die den Zugverkehr in Deutschland über mehrere Monate immer wieder beeinträchtigte - und Ubber war wieder mittendrin. Bald schon reiste der Rechtsanwalt für die Bahn zu Arbeitsgerichten in ganz Deutschland und war wieder froh über seinen spannenden Job.
Die Erinnerung an die schöne Zeit davor begleitet ihn jedoch noch immer: „Ich zehre heute noch davon“, sagt er. Das Sabbatical habe in seinem Leben einiges verändert, auf das er nicht verzichten möchte. Zu seinen drei Kindern habe er ein sehr enges Verhältnis, betont Ubber, auch wenn er in einer normalen Arbeitswoche nicht sehr viel Zeit für sie habe. Das mag auch an dem Baumhaus liegen, das für sie im Sommer der größte Spaß ist. Manchmal schlafen sie sogar darin.