Ein Jahr AGG - feiern oder trauern?
Trauerarbeit bringt bei schlechten Gesetzen niemanden weiter. Das AGG war, ist und bleibt ebenso überflüssig wie die EU- Richtlinien, zu deren Umsetzung es geschaffen wurde und über die es leider weit hinausgeht. Insoweit ist es ein „Lehrstück“ für mehr Bürokratie und weniger Vertragsfreiheit. Die Abschaffung der Richtlinien und die Aufhebung des Gesetzes bleiben ein Jahr nach seinem Inkrafttreten ebenso richtig wie geboten.
Alle Aufregung umsonst? Was sind die praktischen Auswirkungen des AGG bisher?
Allein der Präsident des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg hat für seinen Sprengel nach nur zehn Monaten AGG mehr als 100 Fälle vermeldet. Hinzu kommt die Rechtsunsicherheit, die mit dem Gesetz verbunden ist. Ich will nur an eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Osnabrück mit fast 700 vermeidlichen diskriminierenden Kündigungen erinnern. Ich bin sehr froh, dass dieses krasse Fehlurteil durch die Berufungsinstanz aufgehoben wurde. Aber die Unsicherheit bleibt erhalten, und gerade diese führt zu Bürokratie in den Unternehmen und ist per se ein Beschäftigungshemmnis.
Hat sich die öffentliche Wahrnehmung von Diskriminierung durch das AGG geändert?
Ich glaube schon, dass sich die Wahrnehmung von Diskriminierung geändert hat, aber in einem ganz anderen Sinne, als das die Apologeten des AGG meinen. Das Gesetz verwendet regelmäßig nicht den Begriff der Diskriminierung, sondern den der Benachteiligung. Diskriminiert fühlt man sich höchst selten, benachteiligt dagegen sehr schnell. Allzu schnell beklagen vermeintlich Benachteiligte nun ihre „Diskriminierung“. Insoweit hat sich der Begriff der Diskriminierung in der öffentlichen Wahrnehmung geändert. Wirklichen Diskriminierungsopfern, die es in der betrieblichen Wirklichkeit praktisch nicht gibt, ist damit nicht geholfen.
Schildern Sie eine Situation Ihres Berufsalltags, in der Ihnen das AGG begegnet ist!
Eine besonders gravierende Fehlentwicklung betrifft das Auftreten von „Abmahnvereinen“. Dabei hatte der Gesetzgeber gesagt, es werde sie nicht geben. Solche Vereine treten an Unternehmen heran und drohen mit Klagen potentieller Bewerber auf Entschädigung. Ob es diese Bewerber überhaupt gibt, weiß man nicht. Die Vereine schicken dazu eine Kostennote, weil sie den Arbeitgeber ja auf seinen Verstoß hingewiesen hätten. Juristisch unverbildete Gemüter würden dies als Erpressung bezeichnen, die Vereine selbst behaupten im Rechtsdeutsch, Geschäftsführer ohne Auftrag zu sein. Juristisch ist das nicht haltbar, nur leider wissen das viele Unternehmen nicht und zahlen lieber, bevor sie sich dem angedrohten Rechtsstreit aussetzen.
Welche Vorschriften des AGG würden Sie wie ändern und warum?
Die Rechtsvorschriften sollten auf das von den Richtlinien geforderte Maß reduziert werden. Die Ausdehnung des AGG auf das Zivilrecht und die Entschädigungsregelungen gehen viel zu weit, Entsprechendes gilt für das quasi Verbandsklagerecht des Betriebsrats und der Gewerkschaften.
Wagen Sie eine Prognose: Wo werden wir am 5. Geburtstag des AGG stehen?
Auch am fünften Geburtstag des AGG werden Unternehmen und Privatleute noch keine abschließende Rechtssicherheit haben. Weder wird die Rentnerin wissen, ob sie ihre Wohnung nur an katholische Männer vermieten kann, noch wird der Arbeitgeber, der ein Callcenter betreibt, sagen können, ob er Hochdeutsch für eine Einstellung voraussetzen kann oder mit genuscheltem Berliner Slang leben muss. Vor allem fürchte ich, dass auf europäischer Ebene weiter „nachgebessert“ wird. Erste Überlegungen gibt es schon. Die Möglichkeiten sind Legion, sie reichen von genetischen Bedingungen über soziale Herkunft bis hin zu Vermögens- und Familienstand. Wenn es jetzt nicht gelingt, Überregulierung einzudämmen, erleben wir in fünf Jahren ein böses Erwachen.