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Mittwoch, 19. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Rechtsprechung Urlaubsverlängerer fliegen - meistens

 ·  Von Urlaub bekommen die meisten Menschen nie genug. Doch irgendwann muss man pünktlich zurück zur Arbeit. Wer es damit nicht so genau nimmt, kriegt Ärger mit den Arbeitsgerichten, zeigt ein Beispiel.

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johann marchart

Gutes Urteil

Das Urteil desArbeitsgerichts ist zu begrüßen. Zum einen sind zwei Monate immer noch eine lange Zeit, zum anderen hat die Frau die Verlängerung ja nicht zum Spass gemacht, sondern aus triftigen, nicht von ihr zu vertretenden Umständen.
Meiner Meinung nach ist das überhaupt nicht vergleichbar damit, wenn ein Arbeitnehmer einfach noch ein paar Tage länger am Strand Spass haben will. In einem solchen Fall ist die Kündigung, auch fristlos, mehr als gerechtfertigt.

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