18.10.2007 · Bei Renault und Peugeot haben sich mehrere Mitarbeiter das Leben genommen. Auch andere Länder kennen Suizide aus beruflichen Gründen. Die Unternehmen reagieren, sie fürchten vor allem die moralischen Folgen.
Von Holger Appel und Melanie AmannWie wäre es mit einer Besprechung morgens um 7 Uhr? Oder am Freitagabend? Am besten mit internationaler Besetzung, beginnend um 18.30 Uhr, so dass keiner danach mehr nach Hause fliegen kann, womit Wochenende und Familienleben auch "im Eimer" wären? Für Carlos Ghosn ist all dies kein Problem. Als Vorstandsvorsitzender des französischen Autokonzerns Renault und in Doppelfunktion auch als Chef des japanischen Herstellers Nissan lebt er mit einer eigenen Zeitrechnung.
Für seine Mitarbeiter sind derlei Vorgaben sehr wohl ein Problem. Die Beschwerden über zu enge Zeitpläne, unerreichbare Vorgaben und unerträglichen Druck auf allen Ebenen des Konzerns häufen sich. Schon die wachsende Zahl unzufriedener Mitarbeiter ist für ein Unternehmen ein Alarmzeichen, doch für die Verantwortlichen von Renault wird die Situation richtig brenzlig: In den vergangenen Monaten haben sich vier Mitarbeiter das Leben genommen, zwei davon auf dem Gelände des Unternehmens. Zuletzt beging ein krankgeschriebener Mitarbeiter am 24. September Selbstmord. Abschiedsbriefe legen nahe, dass ihr Freitod mit ihrer Arbeitsbelastung zusammenhing. Ein Beispiel: Das "Technocentre" genannte Entwicklungszentrum von Renault muss dem derzeitigen Modellplan folgend zwischen 2007 und 2009 jedes Jahr durchschnittlich acht neue Modelle herausbringen. Vor dem Amtsantritt von Ghosn im Jahr 2005 waren es drei oder vier im Jahr.
Arbeitsbelastung für manchen unerträglich
Selbstverständlich können Schwierigkeiten im persönlichen Umfeld eine wichtige Rolle gespielt haben, und gewiss sind alle Fälle individuell verschieden. Doch es bleibt der Verdacht: Manche Mitarbeiter ertragen die Arbeitsbedingungen bei Renault nicht mehr. Bemerkenswert ist, dass es bei deren schärfstem Konkurrenten Peugeot-Citroën ebenfalls Suizidfälle - auch auf dem Werksgelände - gegeben hat, auch er ein Konzern, der künftig deutlich mehr Modelle herausbringen will als in der Vergangenheit. Und auch bei den Unternehmen EDF, Sodhexo und Areva soll die Arbeitsbelastung für manchen unerträglich geworden sein, mit fatalen Folgen.
Das wirft viele Fragen auf. Ist womöglich die Ausgangssituation schuld? Sind die Anforderungen vielleicht gar nicht zu streng, sondern wurden die Belegschaften vom rauhen Wind des internationalen Wettbewerbs nur unsanft geweckt aus ihrem Dämmerschlaf der fragwürdigen 35-Stunden-Woche? Oder geben die französischen Konzerne, vor allem die Automobilhersteller, zu viel Gas, weil sie ein wenig den Anschluss vor allem an ihre deutschen Wettbewerber verloren haben? Geben sie dermaßen Gas, dass ihre Mitarbeiter daran zerbrechen?
Japaner nennen es Karojisatsu
Frankreich ist nicht das einzige Land, das Selbstmorde kennt, die mit dem Beruf in Verbindung gebracht wurden. So löste der Suizid eines jungen, erfolgreichen Anwalts in Großbritannien eine Debatte über die Arbeitsbedingungen in Großkanzleien aus. Und die japanische Arbeitswelt kennt schon einen eigenen Fachbegriff für Selbstmord wegen Überarbeitung: Karojisatsu.
Und Deutschland? Hier sind keine prominenten Suizidfälle aus Verzweiflung über Bürostress bekanntgeworden, schon gar nicht in der französischen oder japanischen Dimension. Es werden auch keine Statistiken geführt, die Betriebsunfälle vom Freitod unterscheiden. Doch das bedeutet nicht, dass es sie nicht gibt. Eine Studie der Techniker Krankenkasse zeigt beispielsweise, dass sich im Jahr 2006 etwa 33.000 von 2,5 Millionen versicherten Arbeitnehmern krankschreiben ließen wegen Müdigkeit, Unwohlsein oder beruflicher Überforderung. Damit ist vielerorts die Basis für das private Unglück gelegt.
Zwar zeigen sich immer mehr Unternehmen zunehmend sensibel im Umgang mit Themen wie Burnout oder Mobbing. Aber zugleich setzen sie ihre Mitarbeiter durch Blackberry und Diensthandy dem Druck der ständigen Erreichbarkeit aus. Abgesehen von dem schweren Ansehensschaden, der den Arbeitgebern durch solche Vorfälle droht, müssen sie keine gravierenden haftungsrechtlichen Konsequenzen fürchten. Zwar gehört zur - ungeschriebenen - Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, die Arbeitsbedingungen menschlich angenehm zu organisieren. Und der deutsche Gesetzgeber hat mit seinem sozialen Arbeitsrecht ein dichtes Netz gegen solche Abstürze geflochten. Es gibt das Arbeitszeitgesetz, es gibt das Arbeitsschutzgesetz, und für die Einhaltung dieser Vorschriften sorgen starke Betriebsräte - und Gerichte. Das Bundesarbeitsgericht hat beispielsweise entschieden, dass ein Arbeitgeber in aller Regel auch dann zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist, wenn ein Mitarbeiter infolge eines missglückten Selbstmordversuchs arbeitsunfähig ist (Az.: 5 AzR 611/77).
Suizid als Arbeitsunfall?
Wenn der schlimmste Fall eingetreten ist, wollen die Ehepartner und Kinder versorgt werden. Doch fällt es ihnen oft schwer, eine Anspruchsgrundlage zu finden und ihre Voraussetzungen vor Gericht zu beweisen. "Der Suizid eines Arbeitnehmers könnte als Arbeitsunfall gewertet werden", sagt Gerhard Röder, Fachanwalt für Arbeitsrecht der Kanzlei Gleiss Lutz in Stuttgart. "In diesem Fall wäre der Arbeitgeber nach dem Sozialversicherungsrecht verpflichtet, für die Angehörigen einzustehen." Doch nicht jeder Selbstmord wegen Sorgen im Büro kann als Unfall gelten, für den der Arbeitgeber zahlen muss. Das hat das Bundessozialgericht klargestellt (Az.: B2 U1/98). Die Kläger müssten darlegen, sagt Röder, dass die Ursache für das Unglück eine zugespitzte betriebliche Situation war, die dem Verstorbenen einen plötzlichen schweren Schock oder ein psychisches Trauma zugefügt hat. "Es reicht in der Regel nicht, dass sich eine Krise langsam und stetig aufgebaut hat", betont der Anwalt. Damit der Selbstmord einem Arbeitsunfall ähnelt, muss also ein unfallartiger, plötzlicher Schock, ein erkennbarer Eklat den Mitarbeiter zu seiner radikalen Entscheidung verleitet haben. Liege ein solcher Arbeitsunfall nicht vor, könne ein Unternehmen wegen Verletzung der allgemeinen Fürsorgepflicht oder des Arbeitsschutzrechtes haften, sagt Röder.
All dies wird für Außenstehende in der Regel schwer zu erkennen sein. Ähnlich schwierig ist die Beweisführung in Fällen, wo ständiges Mobbing einen Menschen zermürbt hat. "Hier trifft die Angehörigen vor Gericht die volle Darlegungs- und Beweislast, dass sowohl die Depressionen als auch der Suizid im Wesentlichen durch den Arbeitgeber verursacht wurden", sagt Röder. Das ist schon dann zweifelhaft, wenn der Arbeitgeber Beratungsstellen für solche Krisen anbietet, bei denen der Betroffene sich aber nie hat blicken lassen. Allgemeine Maßstäbe lassen sich hier aber schwer finden. Und in der Tat ist es umso schwieriger für ein Unternehmen, menschliche Krisen im Mitarbeiterkreis zu entdecken und zu lösen, je größer es ist.
Peugeot und Renault reagieren
Anspruch hin, Beweislast her, die französischen Autokonzerne reagieren jedenfalls. Peugeot hat ein Nottelefon und einen Krisenstab eingerichtet. Renault geht noch weiter. Konzernchef Ghosn sei erschüttert und betroffen von den Selbstmorden, wird aus seinem Umfeld glaubhaft berichtet. Für die besonders unter Druck stehenden 15.000 Mitarbeiter in den vier Ingenieurzentren - Technocentre de Guyancourt, Rueil-Malmaison, Aubevoye und Lardy - hat der Konzern einen Acht-Punkte-Plan erlassen, der vom 1. November an gilt. Er soll, wie es in der Vorgabe heißt, zu Entspannung am Arbeitsplatz und einer besseren Balance zwischen Arbeit und Familie beitragen und sieht unter anderem Folgendes vor:
Der Gewerkschaft reicht das nicht, sie beklagt eine Vielzahl von Überstunden, derer man auch mit den neuen Arbeitszeitrichtlinien nicht Herr werde. "Wenn man an einem Projekt 800 Menschen arbeiten lässt, für das eigentlich 1000 erforderlich sind, dann werden die Beschäftigten weiterhin Arbeit mit nach Hause nehmen, und der Druck wird weiterhin so hoch bleiben, wie er ist", heißt es dort. Sie fordert deshalb vor allem eins: mehr Personal.
Schreckensszenario
St. Koch (Pensacola)
- 19.10.2007, 10:13 Uhr
Frank-Holger Appel Jahrgang 1966, Redakteur in der Wirtschaft, zuständig für „Technik und Motor“.
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Melanie Amann Jahrgang 1978, Redakteurin in der Wirtschaft der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
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