12.07.2008 · Was tun, wenn Schulklausuren falsch oder zu schwer sind? Oder wenn die Klassenkameraden sie vorher schon kannten? Mancher darf dann noch mal schreiben. Andere müssen es.
Von Melanie AmannDass in einem Bundesland wie Berlin mal der eine oder andere Verwaltungsvorgang ein bisschen aus dem Ruder läuft, mag man noch als erwartbar abtun. Aber in diesem Jahr sollen die Prüfungsaufgaben im Fach Mathematik für Zehntklässler gleich zwei Mal vorzeitig durchgesickert sein.
Und Berlin steht nicht allein da: Auch in Baden-Württemberg tauchten Prüfungsaufgaben in Deutsch und Geschichte für die Klasse 8 vorzeitig im Internet auf. In Nordrhein-Westfalen kannte zwar kein Abiturient die Klausuren in Mathematik, dafür waren einige Aufgaben unlösbar.
Manche Schüler fordern in solchen Fällen eine zweite Chance. Andere wollen um keinen Preis noch einmal antreten, müssen aber vielleicht.
Kopie an das Schulamt
Es gilt jedenfalls: Wer den Eindruck hat, dass mit den Prüfungsaufgaben oder dem Verfahren etwas faul ist, sollte sich sofort schriftlich - am besten per Einschreiben - an die Prüfungsbehörde wenden. Das ist die Schule. Sibylle Schwarz, Rechtsanwältin für Prüfungsrecht in Wiesbaden rät auch, dem Schulamt eine Kopie des Schreibens zu schicken.
"Viele Prüflinge merken leider zu spät, dass ein schlechtes Ergebnis nicht an ihnen lag", sagt Schwarz, die eine Schülerin im Berliner Fall vertritt. Notfalls sollte man ein Gutachten einholen, das eine Aufgabe für unlösbar oder ungenau erklärt. Allerdings werde ein Gericht später wohl noch unabhängige Gutachter bestellen.
In vielen Bundesländern, darunter Berlin, gibt es für Prüfungsrecht kein förmliches Widerspruchsverfahren mehr, sondern die Prüfer "überdenken" allenfalls ihre Entscheidung. Wenn sie sich weigern, die Bewertung zu ändern, geht der Fall vor ein Verwaltungsgericht. Man sollte zur Sicherheitgegen die Gesamtnote klagen, sagt Schwarz, dann prüfe das Gericht die einzelnen Klausuren, wo etwas schieflief.
Zweck der Leistungskontrolle verfehlt
"Das Gericht prüft in zwei Stufen", sagt Schwarz: erst, ob die Leistung richtig ermittelt wurde, und dann, ob die Bewertung ordnungsgemäß war. "Wenn die Aufgabe falsch gestellt war, dann stellt sich erst gar nicht die Frage nach der Bewertung", sagt Schwarz. Dann habe die Prüfung ihren Zweck als Leistungskontrolle nicht erfüllt. Nicht nur hätten die Prüflinge dann ein Recht auf eine zweite Chance, strenggenommen müsse die ganze Prüfung für alle wiederholt werden. Denn eine fehlerhafte Aufgabe mache die ganze Leistungskontrolle wertlos.
In Nordrhein-Westfalen durften die Schüler trotzdem wählen, ob sie noch einmal zur Mathe-Prüfung antreten wollten. 1881 von 34 000 Abiturienten nutzten die Chance. In Berlin, wo die Aufgaben zwar richtig, aber vorher bekannt waren, hatten die Schüler kein Wahlrecht. Alle 28 000 Zehntklässler mussten neu schreiben, auch wenn nur etwa 60 von 350 Schulen Unregelmäßigkeiten gemeldet hatten.
Doppelt ungerecht?
Dagegen zogen manche Schüler bis vor das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg. Doch dieses entschied, es sei für die Schulverwaltung nicht möglich, Trickser herauszufiltern. Und ehrliche Prüflinge wünschten sich sicher eine makellose Prüfung. "Das Ergebnis ist doppelt ungerecht", sagt Sibylle Schwarz. "Die ehrlichen Prüflinge riskieren eine schlechtere Note, und die Schummler erhalten eine neue Chance."
Die Verwaltung hätte ermitteln müssen, wer die Aufgaben kannte, anstatt alle zu triezen. Ein unmöglicher Aufwand? "Das ist die Sorge der Verwaltung, die ja auch die Verantwortung dafür trug, dass niemand die Prüfungsaufgaben kennt", so Schwarz.
Der Berliner Fall sei eine Premiere. Noch nie hätten so viele Prüflinge nachschreiben müssen. 2003 hätte das OVG Berlin-Brandenburg noch umgekehrt entschieden: Das Justizprüfungsamt hatte erfahren, dass Lösungen für die Erste Juristische Prüfung vorzeitig im Internet aufgetaucht waren, und wollte alle 200 Kandidaten zum Nachschreiben zitieren. Das OVG lehnte dies ab.
Die Hürde zu einer Ausbildung nehmen
Ob sich der Rechtsweg in solchen Fällen lohnt, hängt von der Zeit- und Lebensplanung der Schüler ab: Ein Eilverfahren kann in vier Wochen durch sein oder schneller, wenn ein Nachschreibetermin ansteht. Das Hauptverfahren kann ein Jahr dauern. "Man muss sich klar werden, wie wichtig die Note für den weiteren Beruf ist", sagt Schwarz.
Geht es bei einer Versetzung darum, ob man ein Jahr mehr oder weniger in der Schule bleibt? Oder bedeutet ein Sitzenbleiben, dass man die Schule verlassen muss? Fehlen vielleicht nur wenige Punkte, um die Hürde zu einer bestimmten Ausbildung zu nehmen? Auch Geld spielt eine Rolle: Ein Prozess um Schulnoten kostet um die 1500 Euro - noch günstig im Vergleich zur Anfechtung von Uni-Prüfungen, die in Jura bis zu 6000 Euro verschlingen.
Melanie Amann Jahrgang 1978, Redakteurin in der Wirtschaft der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
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