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Privat-SMS vom Diensthandy Kurz und schmerzlos

09.10.2010 ·  16.000 private SMS vom Diensthandy für 2500 Euro rechtfertigen nicht zwingend eine fristlose Kündigung. Zumindest dann nicht, wenn der Arbeitgeber erst spät einschreitet. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden.

Von Corinna Budras
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So eine SMS ist schnell geschrieben. Hier mal eine kurze Nachricht, dort ein kleiner Gruß, und ehe man sich versieht, hat man am Ende eines langen Arbeitstages zwei Dutzend Mal die Taste „Senden“ gedrückt. Das macht im Monat rund 730 SMS, über 22 Monate verteilt häufen sich so mehr als 16.000 elektronische Mitteilungen an. Höhe der Gesamtkosten: rund 2500 Euro. Solange dies mit dem privaten Handy geschieht – kein Problem. Mit einem Diensthandy droht hingegen Ärger. Das Arbeitsgericht Frankfurt hat nun entschieden, wie groß dieser Ärger für den mitteilungsbedürftigen Mitarbeiter wird. Und danach lässt sich sagen: nicht sonderlich.

Denn die zuständigen Arbeitsrichter haben in diesem Fall eine fristlose Kündigung für unwirksam erklärt. Grund dafür war allein die Schusseligkeit des Arbeitgebers, die Lufthansa-Catering Tochtergesellschaft LSG Sky Chefs. Dort hatte man den betroffenen Mitarbeiter 22 Monate lang gewähren lassen, bevor man ihn zur Rechenschaft zog – gemeinsam mit 21 anderen Kollegen. Denn die private Nutzung der Diensttelefone scheint in der LSG-Gruppe der „Hubwagenfahrer“ weitverbreitet gewesen zu sein.

Dort hat man es mit der Dienstanweisung wohl nicht ganz ernst genommen, dass vor der privaten Nutzung erst eine andere PIN-Nummer eingegeben werden muss. Insgesamt soll das Unternehmen die Handyrechnungen von rund 65 Mitarbeitern beanstandet haben. Doch mit den fristlosen Kündigungen habe das Unternehmen zu hart reagiert, kritisierte das Arbeitsgericht in diesem und inzwischen vier weiteren Fällen. Die betroffenen Arbeitnehmer hätten zuerst abgemahnt werden müssen. Erst danach kann der Arbeitgeber auch kündigen, wenn der Mitarbeiter beharrlich weiter privat telefoniert.

Erst bei der internen Revision aufgefallen

Die Beanstandung habe deshalb so lange auf sich warten lassen, weil die hohen Handyrechnungen erst bei einer internen Revision aufgefallen seien, argumentiert eine Sprecherin von LSG Sky Chefs. „Schließlich überprüfen wir unsere Mitarbeiter nicht regelmäßig.“ Markus Stoffels, Hochschullehrer an der Universität Osnabrück, weist darauf hin, dass es insbesondere bei großen Unternehmen gar nicht einfach sei, Missbrauch zu erkennen. „Aber die Kernbotschaft dieser Urteile ist, dass sich der Arbeitgeber besser organisieren und schneller einschreiten muss.“

Zudem stelle sich die Frage des Datenschutzes, warnt der Arbeitsrechtler. Nach der derzeitigen rechtlichen Lage sei unklar, ob der Arbeitgeber die Telefonnummern überprüfen dürfe. Das Bundesinnenministerium arbeitet derzeit an einer Novelle des Arbeitnehmerdatenschutzes, mit der die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers etwa bei der Ermittlung von Straftaten im Unternehmen klarer gefasst werden sollen. „Das wäre auch eine Frage für das neue Datenschutzrecht“, sagt Stoffels. Sonst hätte der Arbeitgeber kaum mehr Möglichkeiten, solcher missbräuchlichen Nutzung auf die Spur zu kommen.

Dass die private Nutzung von Diensttelefonen eine Verletzung ihres Arbeitsvertrages ist, dürfte auch den betroffenen Mitarbeitern klargeworden sein. „Wir tolerieren den Missbrauch nicht, und der Schaden muss natürlich ersetzt werden“, betont Gerold Schaub, Fachbereichsleiter bei Verdi in Hessen. „Aber eine fristlose Kündigung nach zwanzig oder dreißig Jahren im Betrieb ist nicht verhältnismäßig.“

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Jahrgang 1976, Redakteurin in der Wirtschaft.

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