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Montag, 13. Februar 2012
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Mittelstand AGG verursacht Aufwand und Unsicherheit

04.04.2007 ·  Das neue Recht gegen Diskriminierungen hat einer Umfrage in mittelständischen Unternehmen zufolge Mehrkosten und höheren Aufwand verursacht. Viele Befragte fürchten sogar eine „erhebliche Rechtsunsicherheit“.

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Das neue Recht gegen Diskriminierungen hat nach einer Umfrage in mittelständischen Unternehmen zu Mehrkosten und höherem Aufwand geführt. Einstellungen würden durch das im August 2006 eingeführte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in der Regel aber nicht verhindert, ergab eine bundesweite Studie des Deutschen Instituts für kleine und mittlere Unternehmen. An der schriftlichen Befragung, die am Mittwoch in Berlin vorgestellt wurde, hatten sich von November bis Januar rund 200 Unternehmen beteiligt.

80 Prozent der Manager gaben an, das neue Gesetz führe zu zusätzlichem Aufwand und Kosten in ihren Betrieben. 79 Prozent sahen eine „erhebliche Rechtsunsicherheit“. Sie befürchten etwa, dass manche Stellenbewerber nur darauf aus sind, abgelehnt zu werden, um dann vor Gericht Schadensersatz wegen Diskriminierung zu erstreiten, berichtete der wissenschaftliche Direktor des Instituts, Jörn-Axel Meyer.

Als Folge des Gesetzes haben laut Studie 47 Prozent der Unternehmen mit bis zu zwei Millionen Euro Jahresumsatz ihre Stellenausschreibungen überprüft, 42 Prozent ihre Auswahlkriterien bei Bewerbungen. 38 Prozent der Befragten nehmen nun Zeugen mit in Bewerbungsgespräche. 35 Prozent haben eine Beschwerdestelle im Unternehmen eingerichtet.

Das Gleichbehandlungsgesetz, lange unter dem Namen Antidiskriminierungsgesetz geläufig, war vor seinem Inkrafttreten heftig umstritten. Es soll ungerechtfertigte Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern. Seine Gegner beklagen, dass es oft schwierig sei, eine Nichtdiskriminierung nachzuweisen.

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