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Medizinrecht „Jede zweite Klage gegen Ärzte hat Erfolg“

19.11.2008 ·  Immer noch sind viele Ärzte nicht genug gegen Haftungsrisiken abgesichert, sagt Karl-Otto Bergmann, Rechtsanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht. Dabei steigt die Zahl der Prozesse. Und die Gerichte haben die Patientenrechte gestärkt.

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Immer noch sind viele Ärzte nicht genug gegen Haftungsrisiken abgesichert, sagt Karl-Otto Bergmann, Rechtsanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht. Dabei steigt die Zahl der Prozesse. Und die Gerichte haben die Patientenrechte gestärkt.

Herr Bergmann, sollte man heutzutage noch Arzt werden? Oder ist das Haftungsrisiko zu groß?

Natürlich soll man noch Arzt werden. Aber die Mediziner müssen viel mehr als früher darauf achten, ausreichend versichert zu sein.

Gibt es einen Trend zu mehr Arzthaftungsprozessen?

In den letzten 20 Jahren ist die Zahl der Prozesse stark gestiegen, seit einiger Zeit stagniert sie auf hohem Niveau. Man schätzt, dass bei den Haftpflichtversicherern im Jahr etwa 40.000 Ansprüche angemeldet werden. Den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen werden ungefähr 11.000 Fälle zur Prüfung vorgelegt.

Sind die Patienten mutiger geworden, oder gibt es mehr Querulanten?

Ein Grund für die Zuwachs ist sicher, dass das Thema "Ärztepfusch" in den Medien sehr beliebt ist. Vor allem aber sind die Patienten mündiger geworden. Sie sind besser über ihre Rechte informiert, gründen Interessenvertretungen und holen öfter selbst Gutachten und zweite Meinungen von Ärzten über ihren Fall ein.

Abgesehen davon, dass Sie von solchen Fällen leben - finden Sie es gut, dass mehr geklagt wird?

Ich beobachte zwar in manchen Fällen eine Vollkaskomentalität, die mir nicht gefällt. Aber das sind Ausnahmen. Willkürliche, unberechtigte Klagen sind selten. Und wenn ein Arzt Fehler macht, muss er dafür geradestehen.

Wie sollte sich ein Berufsanfänger versichern?

Anders als für Ärzte gibt es für Krankenhäuser keine Versicherungspflicht. Praktisch sind aber fast alle Häuser versichert. Wer dort angestellt ist, sollte sich erkundigen, bei wem sein Arbeitgeber versichert ist und, noch wichtiger, mit welcher Deckungssumme. Selbständige müssen sich selbst absichern und sollten sich dabei gut beraten lassen. Zum Glück hat das neue Versicherungsvertragsgesetz den Versicherern und Vermittlern hohe Beratungspflichten aufgebürdet, damit sind die Mediziner als Kunden besser geschützt.

Für wen ist das Haftungsrisiko größer, für niedergelassene oder angestellte Ärzte?

Im Krankenhaus ist das Haftungsrisiko größer, weil dort Patienten mit höherem Komplikationsrisiko behandelt werden. Dafür ist der Arzt in die Betriebshaftpflichtversicherung des Hauses eingeschlossen.

Ist es denkbar, dass ein einziger Haftungsfall einen Arzt ruiniert?

Leider kommt das noch vor. Ich habe jedes Jahr etwa fünf Mandate, bei denen die Deckungssumme der Mediziner nicht ausreicht. Das gilt vor allem für niedergelassene Ärzten. Ich kenne welche, die in die Insolvenz gegangen sind. Dann verlieren sie ihre Zulassung und damit ihre Existenzgrundlage.

Was sind die rechtlich besonders riskanten Fachgebiete?

Chirurgie und Orthopädie machen mehr als die Hälfte aller Haftungsfälle aus. Riskant ist auch der Bereich der kosmetischen Chirurgie, wo es regelmäßig keine medizinische Indikation für einen Eingriff gibt. Hier wird auch mehr geklagt. Aber das wirtschaftlich größte Haftungsrisiko birgt immer noch die Geburt eines Kindes.

Gibt es Versicherungen, die keine Gynäkologen mehr versichern?

Es ist eher umgekehrt: Es gibt nur noch wenige Anbieter, die Geburtsschäden in einer angemessenen Höhe versichern. In hochriskanten Bereichen wie Geburtshilfe oder Anästhesie ist es sehr schwer für Ärzte, Versicherungen zu vernünftigen, bezahlbaren Konditionen zu bekommen.

Wie hoch sollte ein Arzt mit diesem Fachgebiet versichert sein?

Im Fall von geburtsgeschädigten Kindern kann die Haftung mehrere Millionen Euro erreichen. Ein Gynäkologe, der nicht eine Deckungssumme von 5 Millionen Euro hat, ist unterversichert. Noch gravierender für die Ärzte ist das sogenannte Spätschadenrisiko: Der Patient kommt vielleicht erst nach 29 Jahren auf die Idee, dass seine Krankheit durch einen Kunstfehler verursacht wurde. Dann existiert seine Krankenakte oft schon gar nicht mehr.

Fällt es Patienten dann nicht schwerer, ihre Ansprüche zu beweisen?

Der Patient kommt dann vielleicht auf die Idee, Zeugen zu benennen. Die müssen sich dann erinnern, wie eine Behandlung verlief, die Jahre her ist. Als Arzt fällt eine Erwiderung auf solche Aussagen sehr schwer. Wenn es die nötigen Unterlagen gibt, können auch die Sachverständigen ihre Arbeit besser tun. Außerdem muss der Arzt beweisen, dass er den Patienten aufgeklärt hat. Eine vernünftige Dokumentation ist wirklich unverzichtbar.

Es heißt immer, Patienten hätten vor Gericht kaum Chancen. Stimmt das?

Nicht mehr. Früher war es für die Patienten wirklich schwer, ihre Rechte durchzusetzen. Und richtig ist auch, dass strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Ärzte kaum Chancen haben, es gibt so gut wie keine Verurteilungen. Mit der Zeit haben aber die Zivilgerichte festgestellt, dass sie das Herrschaftswissen des Arztes gegenüber dem Patienten ausgleichen müssen. Sie haben dann eine gewisse Waffengleichheit der Parteien hergestellt.

Und wie sieht die aus?

Es gibt Situationen, in denen sich die Beweislast umgekehrt, wo also der Arzt sich selbst entlasten muss: Zum Beispiel bei groben Behandlungsfehlern, bei Organisationsfehlern im Krankenhaus oder in der Arztpraxis oder wenn das Risiko einer Behandlung eigentlich voll beherrschbar war.

Kann man die Erfolgsquote der Kläger beziffern?

Im Bereich der Krankenhaushaftung geht etwa jeder dritte Fall zugunsten der Patienten aus. Bei Klagen gegen niedergelassene Ärzte liegt die Erfolgsquote sogar knapp unter 50 Prozent.

Und wie viel fließt an Schmerzensgeld oder Schadensersatz?

Die Erfolgsquote sagt in der Tat nicht viel darüber aus, wie hoch die Entschädigung ausfällt. Die Schmerzensgelder dürften sich in den letzten Jahren verdoppelt haben, sie werden jedenfalls immer höher. In Geburtsfällen werden beispielsweise 500 000 Euro gezahlt, dazu kommen Schmerzensgeldrenten. Auch die Summe der Schadensersatzleistungen wächst.

Woran liegt das?

Die Versicherer vermuten, dass die kürzeren Behandlungszeiten und die sinkenden Bettenzahlen eine Rolle spielen. Außerdem machen Patienten, die auf Schadensersatz klagen, häufiger einen entgangenen Gewinn oder eine entgangene Haushaltsführung geltend. Und ein weiterer Grund ist, dass die Krankenkassen und Rententräger, die den Geschädigten unterstützen, inzwischen Rückgriffsansprüche gegen die Ärzte geltend machen.

Würden Sie Nachwuchsjuristen empfehlen, sich auf Medizinrecht zu spezialisieren?

Das Rechtsgebiet hat sicher noch Wachstumspotential. Allerdings ist der Markt schon recht fest verteilt. Anfänger kommen nicht so leicht an die Mandate von Versicherungen oder Ärzten heran, eher an die Patienten. Dazu kommen fachliche Hürden: Das rechtliche Wissen kann man sich einigermaßen schnell aneignen, aber man versteht erst mit den Jahren die medizinische Seite der Fälle.

Das Gespräch führte Melanie Amann

Quelle: F.A.Z.
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