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Kündigungsschutz Die Hochzeit als Rettungsanker

14.10.2008 ·  Börsencrashs und Bankenpleiten lassen die Arbeitnehmer aufhorchen. Drohen bald betriebsbedingte Kündigungen? Eine Ehe und ein, zwei Kinder können unter Umständen einen Job retten.

Von Julia Roebke
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In der Krise muss man Prioritäten setzen. Daran erinnerte jüngst eine Agenturmeldung, die aus dem fernen Albanien berichtete. Dort hatte eine Ölraffinerie den Mitarbeitern Stellenkürzungen angekündigt und entschieden, dass nur ein Mitglied je Familie weiter beschäftigt werde. Vor die Wahl gestellt, den Job oder den Ehepartner zu behalten, beantragten an einem Tag zehn Mitarbeiterinnen vor dem Gericht in der Industriestadt Fieri die Scheidung.

So läuft es hierzulande nicht, mag mancher denken. Tatsächlich könnte es umgekehrt laufen: Eine Ehe und ein, zwei Kinder können unter Umständen einen Job retten. Wenn es hart auf hart kommt und eine Kündigungswelle droht, werden die Betroffenen oft nach einem Punkteschema ausgewählt.

„Sozialpunkte“ für Alter oder Kinder“

Es gibt "Sozialpunkte" beispielsweise für das Lebensalter, die Betriebszugehörigkeit oder für Gatte und Kind. Bei Mitarbeitern gleicher Qualifikation muss dann derjenige zuerst gehen, der die wenigsten Punkte sammeln konnte. Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verhindert nicht, dass es Ledige und Kinderlose oft als Erstes trifft. So liegt es in der Hand der Arbeitnehmer, ihren Punktestand in die Höhe zu schrauben.

"Vom Gesetz besonders geschützt sind Frauen im Mutterschutz, also ab der Bekanntgabe der Schwangerschaft, Arbeitnehmer in Elternzeit und Mitglieder des Betriebsrats", sagt Marion Bernhardt, Partnerin der Anwaltskanzlei CMS Hasche Sigle. "Sie sind von der Sozialauswahl ausgenommen."

Nach dem Kündigungsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, bei der Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, eine Schwerbehinderung und Unterhaltspflichten zu beachten. "Die ersten drei Kriterien kann man als Arbeitnehmer nicht beeinflussen, das vierte dagegen schon", sagt Bernhardt. Eine Heirat oder auch die Meldung eines unterhaltspflichtigen Kindes beim Arbeitgeber könne das Punktekonto im Vergleich zu den Kollegen verbessern und so vielleicht eine Kündigung verhindern. "Ein großes Stellkriterium ist auch die Einteilung von Mitarbeitern nach ihrer Qualifikation in bestimmte Gruppen", sagt die Anwältin. So könne es durchaus sein, dass junge Mitarbeiter mit einer geringen Punktezahl bleiben dürfen. Bei größeren Unternehmen sei die Sozialauswahl nach Punktesystem üblich, sagt Bernhardt. "Viele Unternehmen spielen bei unterschiedlicher Gewichtung der Kriterien die verschiedenen Szenarien durch, um die besten Mitarbeiter halten zu können", sagt die Arbeitsrechtlerin. Zudem sei es bei einer Auswahl nach diesem System für die Mitarbeiter deutlich schwerer, gegen die Kündigung vorzugehen.

Der einzelne profitiert ohne Punkte

"Für den einzelnen Arbeitnehmer ist die Auswahl ohne Punktesystem immer vorteilhafter", sagt Helmut Platow, Bereichsleiter Recht beim Verdi-Bundesvorstand. Denn es bestehe immer die Gefahr, dass die persönliche Situation des Arbeitnehmers im Schema nicht ausreichend berücksichtigt werde. Der Betriebsrat könne sich zwar gegen die Anwendung von Schemata wehren. Vor der Einigungsstelle könne das Unternehmen dies aber erzwingen. Ist das Auswahlsystem beschlossene Sache, kann der Betriebsrat bei der Gewichtung der einzelnen Kriterien zwar mitbestimmen. Neue Kriterien wie die Pflege von Angehörigen könnten aber nicht aufgenommen werden.

"Grundsätzlich kann ein zusätzlicher Punkt, auch durch eine Eheschließung, ausschlaggebend sein und sich positiv für den Arbeitnehmer auswirken", sagt Platow. Doch er warnt im gleichen Atemzug: Selbst bei der Anwendung eines Punkteschemas habe der Arbeitgeber die Möglichkeit, eine Gesamtwürdigung des Auswahlprozesses vorzunehmen. "Wenn der Arbeitgeber es vernünftig begründet, kann er immer auch geringfügig vom Schema abweichen."

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