09.12.2009 · Viele Einwanderer arbeiten derzeit in Berufen, die aus formalen Gründen oder wegen fehlender Bewertungsmöglichkeiten nicht ihren Qualifikationen entsprechen. Das soll sich ändern: Ab 2011 soll es ein Recht auf ein Anerkennungsverfahren geben. Eckpunkte dazu hat nun das Kabinett gebilligt.
Ausländer mit Berufs- und Universitätsabschlüssen sollen von 2011 an das Recht auf ein Anerkennungsverfahren ihrer beruflichen Qualifikationen haben. Das teilten Bundesbildungsministerin Schavan (CDU) und die Staatsministerin für Integrationsfragen Böhmer (CDU) nach einem entsprechenden Kabinettsbeschluss am Mittwoch in Berlin mit. Viele Einwanderer werden derzeit in Arbeitsverhältnissen beschäftigt, die aus formalen Gründen oder wegen fehlender Bewertungsmöglichkeiten nicht ihren Qualifikationen entsprechen. Angesichts des wachsenden Fachkräftemangels könne sich Deutschland eine solche Vergeudung von Talenten nicht mehr leisten, sagte Frau Schavan.
In der vergangenen Legislaturperiode war ein entsprechender Beschluss an einem Dissens in der großen Koalition gescheitert, weil die SPD nicht nur auf einem Rechtsanspruch für ein Anerkennungsverfahren, sondern auch auf dem Anspruch zur Nachqualifizierung bestand. Nun hat eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern Eckpunkte erarbeitet, die das Anerkennungsverfahren regeln sollen. Gemeinsam mit den Ländern soll eine Erstanlaufstelle eingerichtet werden, die über alle weiteren Schritte berät. Solche Anlaufstellen gibt es schon im Saarland und in Bayern. Es gehe darum, die Anerkennungssuchenden und die Zuständigen zuverlässig zu informieren, sagte Frau Böhmer.
Gemeinsam mit den Handwerkskammern sollen außerdem vergleichbare Kriterien für die Bewertung ausländischer Berufsabschlüsse erarbeitet werden, damit es in Zukunft nicht mehr 16 verschiedene Anerkennungsverfahren mit unterschiedlichen Bescheiden gibt. Die statistische Dokumentation der mitgebrachten Qualifikationen von Einwanderern wie auch der Anerkennungsverfahren sei bisher unzureichend. Solche Daten seien jedoch erforderlich, um die Transparenz zu gewährleisten und Qualifizierungsangebote auszubauen. Daher wird eine gesetzliche Verpflichtung für alle zuständigen Stellen geprüft, Statistiken für die Anerkennung zu führen. Vorbild für ein reibungsloses Anerkennungsverfahren ist Dänemark, wo ein Verfahren nicht länger als sechs Monate dauert. Zugleich soll es im Internet Datenbanken geben, anhand derer Ausländer, die eine Übersiedelung nach Deutschland planen, sich über die Anerkennung ihrer beruflichen Abschlüsse informieren können. Betroffen sind davon etwa 644 000 Einwanderer, zu denen auch Deutsche zählen, die im Ausland einen Abschluss erworben haben und wieder zurückkehren wollen.
Häufig mussten etwa Ärzte aus der Ukraine in Krankenhäusern als Pflegekräfte arbeiten, weil ihre Abschlüsse nicht anerkannt wurden oder sie die Fachsprache nicht beherrschten. Falls diese Ärzte überhaupt im Krankenhaus arbeiten durften, blieb ihnen in jedem Fall die Approbation verwehrt, die Voraussetzung für die Eröffnung einer eigenen Praxis ist. Für die große Anzahl türkischer Friseure, die in Deutschland arbeiten und teilweise eigene Geschäfte führen, gilt ähnliches: Solange sie keine deutsche Meisterprüfung abgelegt haben, dürfen sie auch nicht ausbilden.
Ziel der Bundesregierung ist, bis zur Sommerpause einen Gesetzentwurf ins Kabinett einzubringen, so dass die erleichterte Anerkennung im Jahr 2011 in Kraft treten kann. Durch den deutschen Qualifikationsrahmen für Berufsabschlüsse, der wiederum Teil des europäischen Qualifikationsrahmens ist, soll gesichert sein, dass deutsche Abschlüsse durch die Anerkennungsverfahren nicht entwertet werden. Nutznießer der neuen Anerkennungsverfahren sind auch EU-Bürger, die bisher nur bei reglementierten Berufen von der EU-Richtlinie profitieren konnten, nicht jedoch bei nicht reglementierten Berufen. Die Eckpunkte sollen künftig für alle Berufe gelten. Nach Angaben der Integrationsbeauftragten leben 2,87 Millionen Menschen mit einem im Ausland erworbenen Bildungsabschluss in Deutschland, ziehe man lange hier lebende Ausländer, EU-Bürger und Aussiedler ab, bleibe realistisch eine Zahl von gut 500 000 für ein Anerkennungsverfahren in Frage kommenden Einwanderern.