10.04.2007 · Wer sich für Jura entscheidet, hofft nach seinem Examen meist nicht nur auf interessante Fälle, sondern auch auf ein sicheres Einkommen. Doch gerade für Anwälte in Einzelkanzleien wird das immer schwieriger. Viele müssen hinzuverdienen.
Von Corinna BudrasEs gibt nicht wenige Menschen, die sich den typischen Arbeitsablauf eines Rechtsanwalts noch immer so vorstellen: Vormittags studiert er Akten, nachmittags empfängt er Mandanten, und den Abend verbringt er zur Kontaktpflege mit der Gattin (oder dem Gatten) auf Empfängen im Rathaus oder beim Jubiläum des ortsansässigen Mittelständlers. Die Geschäfte laufen gut, die Einnahmen sprudeln, denn nichts und niemand stellt seine Kompetenz oder die nach Abschluss eines Mandats zugesandte Rechnung in Frage. Hört man dagegen die eindringlichen Warnungen des Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Hartmut Kilger, sieht das Schicksal einiger Advokaten ganz anders aus: Weil das eigene Büro nicht genug abwirft, muss der eine oder andere den Vormittag mit dem Austragen von Briefen verbringen. Und in das Taxi steigt er nicht auf der Fahrt zum Mandanten, sondern als Fahrer – um seinen Lebensunterhalt zu verdienen.
Viel Geld, wenig Freizeit
Tatsächlich scheint der Anwaltsberuf inzwischen alle Einkommensstufen abzudecken. Für wenige Vorzeigekandidaten mit zwei Prädikatsexamen, Auslandsaufenthalt und Doktortitel sind inzwischen bei amerikanischen Großkanzleien Einstiegsgehälter von mehr als 100.000 Euro im Jahr möglich. Auch danach geht es noch steil bergauf: Ein angestellter Anwalt kann nach Angaben des Branchenmagazins „Juve“ im fünften Berufsjahr bis zu 200.000 Euro verdienen. Selbst der Durchschnitt rangiert immer noch bei einem üppigen Fixum von 128.000 Euro. Der nicht zu unterschätzende Schönheitsfehler: Viel Zeit für Freizeit bleibt bei den anstrengenden Arbeitstagen bis spät in die Nacht und am Wochenende nicht mehr. Auch Juristen im Staatsdienst können sich nicht über einen Hungerlohn beklagen: Sie erhalten neben einer Anstellung auf Lebenszeit und übersichtlicheren Arbeitszeiten Grundgehälter zwischen 3000 und – in Ausnahmefällen – 10.000 Euro im Monat. Zuschläge etwa für Kinder sind dabei nicht eingerechnet.
Davon können Rechtsanwälte in Einzelkanzleien meist nur träumen. Die Entwicklung ihres Einkommens scheint in den vergangenen Jahren nur eine Richtung zu kennen: stetig bergab. Nach einer Studie des Nürnberger Instituts für Freie Berufe sackte ihr durchschnittlicher Gewinn in den alten Bundesländern um 4,3 Prozent auf 45.000 Euro brutto. Die Situation der ostdeutschen Rechtsanwälte verbesserte sich im Vergleich zum Jahr 2002 zwar etwas, doch auf niedrigerem Niveau: Ihr Gewinn stieg um 5,3 Prozent auf 40.000 Euro. Die Untersuchung wurde im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) erstellt und berechnet die Durchschnittsgehälter auf Basis der bislang jüngsten, vollständig verbuchten Wirtschaftsdaten aus dem Jahr 2004 (F.A.Z. vom 27. März). Besonders belastend für Einzelanwälte sind danach die hohen Kosten. 63 Prozent ihrer Honorare gehen für Personal-, Raum- und Sachkosten drauf. Da könnte es sich schon lohnen, in eine lokale Sozietät zu wechseln: Westdeutsche Kanzleien mussten 55 Prozent ihres Umsatzes auf diese Posten verbuchen. Große Unterschiede zwischen Ost und West gab es bei den Jahreshonoraren der freien Mitarbeiter: Während sie in Westdeutschland um 14,6 Prozent auf durchschnittlich 47.000 Euro stiegen, sanken sie in den neuen Bundesländern um 16,7 Prozent auf 30.000 Euro.
Spezialisten haben bessere Chancen
„Die Zahlen zeigen, dass die Kanzleien, die sich nicht spezialisieren, weiter an Boden verlieren“, betont BRAK-Geschäftsführer Stephan Göcken. Gleichzeitig werde jedoch auch deutlich, dass die Anwälte mit einem eindeutigen Fokus gut auf dem Markt bestehen könnten. Er appellierte deshalb an die Advokaten, sich fortzubilden. „Der Bedarf der Mandanten an qualifiziertem Rechtsrat ist groß.“ Rund 15 Prozent der Juristen scheinen das erkannt zu haben: Nach Lehrgängen, einem schriftlichen Test und dem Nachweis praktischer Erfahrungen haben sie einen der 18 Fachanwaltstitel für Rechtsgebiete wie Steuer-, Arbeits- oder Erbrecht erworben. Die Einkommenssituation der breiten Masse der insgesamt rund 140.000 Advokaten treibt den Vertretern der Bundesrechtsanwaltskammer schon jetzt die Sorgenfalten auf die Stirn. Doch Göcken warnt noch vor anderen Risiken: Bisher haben Rechtsanwälte – von wenigen Ausnahmen abgesehen – noch das Monopol für die juristische Beratung. Das soll sich nach dem Willen der Bundesregierung bald ändern. Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat im vergangenen Jahr den Entwurf eines neuen Rechtsberatungsgesetzes vorgelegt, das in einigen Bereichen auch anderen Berufsgruppen wie Architekten, Bauingenieuren, Automechanikern oder Bankangestellten erlauben soll, ihre Kunden als Nebenleistung auch Rechtsrat anzubieten. Juristen müssten sich damit einem noch höheren Wettbewerbsdruck stellen. Dabei reden bereits jetzt viele von einer wahren „Anwaltsschwemme“, die jedes Jahr 8000 neue Robenträger auf den Markt spült. Die Pläne liegen derzeit beim Rechtsausschuss des Bundestages, und die Berufsorganisationen warnen eindringlich vor einer zu weiten Öffnung: Der unabhängigen Anwaltschaft – immerhin Garant für eine funktionierende Rechtspflege – könnte dadurch die Basis entzogen werden, erklärt Göcken.
Viele werfen das Handtuch
Dies ist durchaus im wörtlichen Sinn zu verstehen: 2004 haben nach Angaben der Bundesrechtsanwaltskammer mehr als 1000 Anwälte unter 40 Jahre ihre Zulassung wieder zurückgegeben. Einer Umfrage des Instituts für Freie Berufe unter 350 Anwälten zufolge gaben dabei mehr als ein Viertel der Befragten wirtschaftliche Gründe für diese Entscheidung an. 27 Prozent schieden aus Altersgründen aus und 16 Prozent wechselten in den Öffentlichen Dienst. Auch diese Zahlen zeigen deutlich, dass Promotionen, Fachanwaltstitel oder zusätzliche Ausbildungen einen Unterschied machen: 23 Prozent der Rechtsanwälte ohne weitere Qualifikationen warfen bereits nach spätestens einem Jahr das Handtuch, während sich nur 13 Prozent der qualifizierteren Juristen für ein schnelles Ende entschieden.
Allerdings scheint der taxifahrende Advokat trotz allem eher zur Ausnahme zu gehören. Nach Erkenntnissen des Nürnberger Instituts arbeitet zwar jeder vierte Jurist nebenbei in einem anderen Job. Doch viele (23 Prozent) sind als Dozenten in einer Universität oder in einer Bank oder Versicherung (17 Prozent) tätig. Auch finanziell wenig verheißungsvolle Beschäftigungen finden sich unter diesen Nebentätigkeiten: 6 Prozent finden immerhin die Muße, sich der Schriftstellerei zu widmen.
Juristen Einkommen
Joerg Loeser (Joerg49)
- 10.04.2007, 20:36 Uhr