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Höchstrichterliche Entscheidung Nur eingeschriebene Studenten sind versichert

 ·  Seit Jahrzehnten ist umstritten, ob Studenten nur dann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, wenn sie immatrikuliert sind. Nun gibt es dazu eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundessozialgerichts.

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Nur eine Veranstaltung zu besuchen reicht nicht: Um als Student versichert zu sein, muss man immatrikuliert sein.
© dpa
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Nur eine Veranstaltung zu besuchen reicht nicht: Um als Student versichert zu sein, muss man immatrikuliert sein.
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