Höchstrichterliche Entscheidung
Nur eingeschriebene Studenten sind versichert
16.02.2013 ·
Seit Jahrzehnten ist umstritten, ob Studenten nur dann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, wenn sie immatrikuliert sind. Nun gibt es dazu eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundessozialgerichts.
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Nur eine Veranstaltung zu besuchen reicht nicht: Um als Student versichert zu sein, muss man immatrikuliert sein.
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Nur eine Veranstaltung zu besuchen reicht nicht: Um als Student versichert zu sein, muss man immatrikuliert sein.
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