22.01.2008 · Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Diskriminierung im Arbeitsleben wegen des Alters oder Geschlechts verhindern soll, spielt in der Praxis kaum eine Rolle, zeigt eine Umfrage in Unternehmen. Doch hegen Fachleute Zweifel.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das unter anderem Diskriminierung im Arbeitsleben wegen des Alters oder des Geschlechts verhindern soll, spielt in der Praxis kaum eine Rolle. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage der Zeitschrift "Personalmagazin" und des Deutschen Anwaltvereins, an der sich 200 Arbeitsrechtsanwälte und 1062 Betriebe beteiligten.
Wie das Personalmagazin mitteilt, kamen die Anwälte von August 2006 bis November 2007 insgesamt auf mehr als 30.000 arbeitsrechtliche Beratungsfälle. Davon betrafen nur 398 das AGG. In weniger als neun Prozent dieser Fälle hätten Mandanten die Betroffenen finanziell entschädigt. Knapp 60 Prozent der Anwälte gaben an, im Berichtszeitraum nur einen oder zwei AGG-Fälle betreut zu haben.
Wenige relevante Fälle
Zwar sagt die Zahl der anwaltlichen Beratungsfälle noch nichts darüber aus, wie viele Konflikte um das AGG die Unternehmen intern beilegen müssen. Doch hier zeugen die Angaben der Unternehmen von einer geringen Zahl relevanter Fälle: Von 1062 Betrieben gaben 1001 an, sie hätten keinen einzigen Diskriminierungsstreit erlebt. Insgesamt brachten es alle Beteiligten im relevanten Zeitraum auf 80 Vorfälle aus dem Themenkomplex Diskriminierung. Davon landeten elf vor Gericht, sechs wurden mit einer Zahlung an die Arbeitnehmer beigelegt.
Das AGG, das seit dem 18. August 2006 in Kraft ist, verbietet eine Ungleichbehandlungen von Arbeitnehmern wegen ihres Alters, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, Religion oder Weltanschauung, Rasse oder Herkunft. Vor seinem Inkrafttreten war die Sorge der Arbeitgeber vor einer Klagewelle angeblicher oder tatsächlicher Diskriminierungsopfer groß. Nachdem aber schon am ersten Jahrestag des Gesetzes mehrere Arbeitsgerichte eine verschwindend geringe Zahl von Fällen gemeldet hatten, liefert die Studie nun ein weiteres Indiz in diese Richtung.
Zweifel an der Aussagekraft der Zahlen
Fachleute zweifeln aber an der Aussagekraft der Zahlen. Ihre Ursache sei weniger ein "positiver Schub des Nachdenkens" in den Unternehmen, wie der Deutsche Gewerkschaftsbund hofft, sondern die teuren und aufwendigen Präventionsmaßnahmen der Arbeitgeber. So bezifferte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände zum ersten Geburtstag des AGG am 18. August 2007 die Kosten der Arbeitgeber für Schulungen und für die Dokumentation der Bewerbungsverfahren auf 1,7 Milliarden Euro. Sogar die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins, deren Mitglieder befragt wurden, ist nach den Worten ihres Vorsitzenden Jobst-Hubertus Bauer "nicht glücklich" über die Studie.
Bauer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, bezweifelt, dass die Ergebnisse repräsentativ sind: "Es gibt schätzungsweise 6000 Fachanwälte für Arbeitsrecht in Deutschland, davon haben sich 200 beteiligt." Die Arbeitsgemeinschaft hat sich sogar dagegen entschieden, die Ergebnisse der eigenen Befragung mit einer Pressemitteilung zu kommentieren. Bauer warnt auch davor, dass die Statistiken alle Gleichbehandlungsfälle gleich behandeln. Man müsse aber unterscheiden zwischen individuellen Diskriminierungsfällen und tarifvertraglicher Ungleichbehandlung. Bei Tarifverträgen sorge das AGG für zahlreiche komplizierte Rechtsstreitigkeiten.