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Generation Praktikum Rotes Kreuz gibt im Praktikumsstreit nach

12.09.2006 ·  Das Deutsche Rote Kreuz muß einem ehemaligen Praktikanten nachträglich 10.000 Euro zahlen. Der Rettungsdienst akzeptierte im letzten Moment ein entsprechendes Gerichtsurteil, um eine Niederlage vor dem Bundesarbeitsgericht zu verhindern.

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Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) hat ein mit Spannung erwartetes Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt zur Vergütung von Praktikanten verhindert. In dem Rechtsstreit mit einem früheren Praktikanten zog das DRK seine Revision in der mündlichen Verhandlung in Erfurt zurück, wie das BAG auf Anfrage mitteilte.

Damit akzeptierte der Rettungsdienst ein Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts, das dem Praktikanten insgesamt knapp 10 000 Euro zugesprochen hatte.

„Ausbildung“ ohne Vergütung

Der heute 24 Jahre alte Kläger hatte beim DRK-Kreisverband Dresden ein „praktisches Ausbildungsjahr“ absolviert. Neben einer schulischen Ausbildung und einer staatlichen Prüfung ist dieses Praktikum notwendig, um den Beruf des Rettungsassistenten zu erwerben.

Die „Ausbildungsvereinbarung“ mit dem DRK sah keine Vergütung vor. Dagegen reichte der junge Mann Klage ein: Das DRK schulde ihm nach dem Berufsbildungsgesetz eine „angemessene Vergütung“. Nach dem geltendenen Tarifvertrag seien dies monatlich 975 Euro.

Das DRK vertrat hingegen die Ansicht, das Praktikum sei Teil der schulischen Ausbildung; das Berufsbildungsgesetz sei daher nicht anwendbar.

Eine Niederlage verhindert?

Sowohl das Arbeitsgericht als auch in der zweiten Instanz das Landesarbeitsgericht gaben dem angehenden Rettungsassistenten Recht. Somit lehnte er vor dem BAG einen Vergleich ab.

Offensichtlich um ein höchstrichterliches Urteil zu verhindern, nahm daraufhin das DRK seine Revision zurück. Damit ist das LAG-Urteil rechtskräftig.

Das Verfahren fällt in eine Zeit, wo die Debatte um die soziale Situation von Praktikanten wieder an Fahrt gewinnt. In der Haushaltsdebatte des Bundestages hatte Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) vergangene Woche angekündigt, er wolle den verbreiteten „Missbrauch“ von Praktikumsplätzen stoppen.

Bundesarbeitsgericht, Aktenzeichen 9 AZR 21/06, Landesarbeitsgericht Sachsen, 3 Sa 542/04.

Fazjob.net mit Material von AFP

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