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Gen-Diagnostik-Gesetz Auf Herz und Nieren geprüft

17.06.2008 ·  Einen Gentest dürfen Arbeitgeber von ihren Bewerbern nicht verlangen. Auch Tests auf HIV oder Hepatitis sind tabu. Doch gerade größere Betriebe nehmen gerne die Gesundheit von Bewerbern unter die Lupe - und bewegen sich auf rechtlich wackligem Boden.

Von Tonio Postel
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Manch einer denkt, bei der Bewerbung auf eine Stelle zählten die fachliche Qualifikation und ein überzeugendes Auftreten beim Vorstellungsgespräch. Sie vergessen, dass auch die körperliche Verfassung eine Rolle spielen und durchaus Einfluss auf die berufliche Zukunft nehmen kann. Viele Unternehmen verlangen von Bewerbern eine Einstellungsuntersuchung, um sicherzustellen, dass sie auch leistungsfähig genug sind und die Anforderungen des Jobs erfüllen können.

Eine allgemeine Pflicht zu medizinischen Tests gibt es nicht und einen allgemeinen Anspruch des Arbeitgebers auf sie erst recht nicht. In der Praxis sind die Untersuchungen trotzdem nicht unüblich - und für manche Berufsgruppen sind sie sogar vorgeschrieben, zum Beispiel für Piloten, Berufskraftfahrer oder im Bergbau, aber auch generell bei jugendlichen Berufsanfängern. Für letztere gilt Paragraph 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Danach dürfen Jugendliche - also Menschen zwischen 14 und 18 Jahren - nur dann eingestellt werden, wenn sie eine Bestätigung eines Arztes vorweisen können, dass sie in den vergangenen vierzehn Monaten untersucht wurden. Auch die Verordnung über "Arbeitsmedizinische Vorsorge" stellt Berufsneulinge auf den Prüfstand. Sie soll Schutz bieten, wo Gefahrstoffe wie Benzol oder ständige Hitze Gefahren bedeuten. Solche Arbeiten dürfen nur von Personen verrichtet werden, die ein Arzt vorher als geeignet eingestuft hat. Außerdem legen auch Berufsgenossenschaften gesundheitliche Mindestanforderungen für Bewerber fest.

Krankheit als Grund für eine Absage

Und wer Beamter werden will, muss nach den geltenden Beamtengesetzen weitere Prüfungen bestehen. Eignungsprüfungen und amtsärztliche Untersuchungen oder Gutachten sind hier normal. Eine bestimmte Krankheit kann dabei schon mal zur Absage führen.

Doch darüber ist niemand verpflichtet, sich testen zu lassen. Die Gesundheitsprüfung ist freiwillig, der Bewerber muss also einverstanden sein. Doch hier tut sich natürlich ein Dilemma auf: Wer sich weigert, hat meistens keine Chance auf die Stelle. Es sei denn, er oder sie ist fachlich so gut, dass der Arbeitgeber das Risiko auf sich nimmt.

Diesen Zustand hält Martina Perreng, Arbeitsrechtlerin beim DGB in Berlin, für ungerecht. "Wenn man wegen der Ablehnung der Untersuchung abgelehnt würde, könnte man Schadenersatz einklagen." Doch welcher Arbeitgeber gebe schon zu, dass dies der Grund für die Absage war? Stattdessen heiße es schlicht: "nicht geeignet".

Ermutigung für Betriebsräte

Martina Perreng ermutigt die Betriebsräte, die bei der Bestimmung des Betriebsarztes und bei Neueinstellungen Mitspracherechte haben, zu helfen: "Der Betriebsrat könnte darauf dringen, Untersuchungen nicht durchzuführen." Ignoriere der Chef diesen Rat, käme auch ein arbeitsrechtlicher Prozess in Frage, was durchaus vorkomme. Konkrete Zahlen dazu kenne sie aber nicht.

Auch der Chemiekonzern BASF verlangt von seinen Bewerbern Einstellungsuntersuchungen. Und zwar von jedem: "Vom Praktikanten über den Auszubildenden bis zum Festangestellten", verrät Sprecherin Birte Kattelmann. Bei dem "allgemeinen" Check, würden Blut und Urin untersucht, danach folge noch ein Gespräch mit dem Werksarzt. Und auch ein Drogenscreening sei bei BASF üblich. Dabei sind diese laut Richter Rühle unzulässig, anders als in den Vereinigten Staaten, wo Drogen- oder Alkoholtests erlaubt sind. Hierzulande setzten solche Untersuchungen voraus, "dass der Arbeitsuchende eine Drogenkarriere hinter sich hat, es um einen Job als Sozialarbeiter, als bewaffneter Wachdienst oder Berufskraftfahrer geht."

Zwar bestreiten viele Firmen, dies zu prüfen. Doch theoretisch könnte bei einer Urin-Untersuchung auch eine Schwangerschaft festgestellt werden- wovon das Unternehmen laut Gesetz nichts wissen darf. Besondere Berufe erforderten besondere Untersuchungen, heißt es bei BASF: Deshalb müssten die 180 Mitarbeiter der Werksfeuerwehr etwa noch ein "Belastungs-EKG" vornehmen lassen, sagt Kattelmann.

Nicht jeder ist mit dieser Praxis einverstanden, manche sehen darin sogar einen Gesetzesverstoß. "Eine gesetzliche Grundlage, die Einstellungsuntersuchungen erlaubt, gibt es nicht", sagt Martina Perreng vom DGB. "Jede ärztliche Untersuchung ist auch ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht."

„Persönlichkeitsrecht wiegt schwerer“

Die Voraussetzungen für solche Untersuchungen, fordert sie, müssten deshalb klar in einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz geregelt werden. "Das Persönlichkeitsrecht wiegt schwerer als das allgemeine Interesse an der Feststellung der Leistungsfähigkeit eines Bewerbers", schrieb Perreng in einem Beitrag für den "Tagesspiegel". Nur wenn eine Krankheit eine Tätigkeit behindere, sei eine Untersuchung, die auch dann nur freiwillig geschehen dürfe, plausibel.

Das sieht Hans Gottlob Rühle, Direktor des Arbeitsgerichts Marburg, anders: "Die Untersuchungsergebnisse dürfen ja sowieso nicht an Dritte weitergeben werden, also wäre solch ein Gesetz überflüssig." Auch würden für den untersuchenden Werksarzt oder den arbeitsmedizinischen Dienst bei der Einstellungsuntersuchung enge Grenzen gelten: "Der Arzt darf dem Arbeitgeber nur mitteilen, ob der Bewerber für die ausgeschriebene Position gesundheitlich geeignet ist oder nicht." Ob dieser an Hepatitis, HIV oder anderen Krankheiten leidet, darf der Arbeitgeber nicht erfahren. Verrät der Arzt solche Details ohne Einwilligung des Betroffenen, macht er sich schadenersatzpflichtig oder sogar strafbar.

Für Richter Rühle sind arbeitsmedizinische Untersuchungen vor einer Einstellung "generell sinnvoll". Man müsse schließlich wissen, ob die Arbeit eventuell zu schwer sei und Langzeitschäden drohten, schreibt Rühle auf einer Ratgeberseite im Internet. Generell unzulässig sind - anders als in den Vereinigten Staaten - Drogen- oder Alkoholtests. Es sei denn, der Arbeitsuchende hat eine Drogenkarriere hinter sich oder es geht um einen Job als Sozialarbeiter, als bewaffneter Wachdienst oder Berufskraftfahrer. Welcher Arzt die Untersuchung vornehme, sei bei entsprechender Eignung zweitrangig, entstehende Kosten müssten im Zweifel selbst übernommen werden.

Übergewichtige haben oft schlechte Karten

Im Internet stößt man schnell auf Foren, in welchen Nutzern wie "Kathinka" vor dem Vorstellungstermin graut: "Könnte es sein, dass ich die Stelle nicht bekomme, weil ich adipös bin?", fragt die Buchhalterin bang - und tatsächlich: Übergewichtige haben zum Beispiel im Pflegebereich oder in Berufen, wo körperliche Arbeit verrichtet werden muss, oft schlechte Karten (Wer zu dick ist, fliegt raus). "Da wird auf die körperliche Verfassung geachtet, Dickleibigkeit könnte ein Nachteil sein", sagt Hans Rühle aus Marburg. Gewerkschafterin Perreng berichtet von einer Angestellten mit Übergewicht, die erfolglos gegen die Ablehnung ihrer Verbeamtung geklagt hatte. Das Bundesverwaltungsgericht hatte bei ihr ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen festgestellt.

Wie lange solch eine Untersuchung, die in Internet-Foren wie eine "kleine Musterung" mit Blutabnahme, Blutdruckmessen, Wiegen, Allergietest, Urinabnahme, Hör- und Sehtest und Ähnlichem beschrieben wird, dauert, hänge vom Gefahrenpotential des Berufs ab. "Zwischen 15 Minuten und einer Stunde", sagt Rühle.

Um die Rechte der Arbeitnehmer zu stärken, wird in Berlin zurzeit am Gen-Diagnostik-Gesetz gefeilt. Die kürzlich vorgelegten Eckpunkte besagen, dass die "Entgegennahme und die Forderung nach einer genetischen Untersuchung" verboten werden sollen. Der Bürger würde also vor ungerechtfertigten Untersuchungen geschützt und müsste nur erforderliche zulassen.

Das jedenfalls hofft Hans Rühle, ein strikter Gegner der Gentests. Er sieht darin einen Eingriff ins Persönlichkeitsrecht: "Das ist unverhältnismäßig." Auch DGB-Mitarbeiterin Perreng will genau hinsehen, ob das Gentest-Verbot auch in der Praxis Anwendung findet. Sie unterstreicht, dass es auch ein "Recht auf Unwissen" gebe. "Es kann doch sein, dass ich nicht wissen will, ob ich eine vererbbare Krankheit habe oder nicht."

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