17.03.2011 · Mal eben Akten mit nach Hause genommen, um im Urlaub weiterzuarbeiten? Was lange Zeit niemanden aufregte, kann heute schon der Grund für eine Kündigung sein. Deshalb müssten Führungskräfte ihr Verhalten hinterfragen - dies tun jedoch nur die wenigsten.
Von Christoph HusAls der Mitarbeiter einer Münchener Investmentbank aus dem Urlaub zurückkehrte, war nichts mehr wie zuvor. Seine Chefs zitierten den Mann zum Gespräch und konfrontierten ihn mit dem Vorwurf, er habe geheime Unterlagen der Bank entwendet. Vor seinem Urlaub habe er sie in seinen Wagen geladen - und sei dabei beobachtet worden. Die Erklärung des Mannes, er habe während des Urlaubs weiter arbeiten wollen, nutzte ihm nichts mehr. Der Arbeitgeber kündigte dem Mitarbeiter fristlos. Es folgte ein langer Rechtsstreit, der mit einem Vergleich endete.
Diese Geschichte steht beispielhaft für viele andere. Denn immer öfter bekommen Mitarbeiter von Unternehmen ernste Probleme, weil sie gegen Compliance-Regeln verstoßen haben sollen, also die Pflicht, sich an Gesetze, Vorschriften und unternehmenseigene Regeln zu halten. „Solche Verstöße sind in den vergangenen Jahren zu einem ernsten Karriererisiko für Führungskräfte geworden“, sagt Boris Dzida, Partner der Anwaltskanzlei Freshfields. Zuletzt sind Unternehmen dazu übergegangen, bei Compliance-Verstößen grundsätzlich hart durchzugreifen, hat Dzida beobachtet. Während Manager früher nur in besonders schwerwiegenden Fällen wie etwa Verstößen gegen das Strafgesetzbuch eine fristlose Kündigung erhielten, geschieht das inzwischen auch bei kleineren Vorfällen. „Selbst verdienstvolle Mitarbeiter sind davor nicht sicher“, sagt der Wirtschaftsanwalt. Werden Manager so auf die Straße gesetzt, können sie heute nicht einmal mehr mit einer Abfindung rechnen.
Die Sitten sind also strenger geworden. Nicht nur, weil Investoren und Medien das Thema Compliance inzwischen äußerst wichtig nehmen. Gleichzeitig drohen Unternehmen auch drakonische Strafen, wenn sie gegen Gesetze verstoßen. „Zuletzt mussten Unternehmen häufig siebenstellige Bußgelder zahlen“, sagt Dzida. Dieses Risiko wollen Firmen verständlicherweise minimieren, indem sie das Verhalten ihres Personals schärfer kontrollieren.
Bewusstsein schärfen
Für Mitarbeiter bedeutet das: Wollen sie sich davor schützen, dass Compliance-Verstöße zur Karriere-Stolperfalle werden, müssen sie ihr Bewusstsein für das Thema schärfen. Denn ein Verhalten, das noch vor einigen Jahren in einem Unternehmen alltäglich war, kann heute schon als vollkommen indiskutabel gelten. So achten viele Konzerne zum Beispiel sehr gewissenhaft darauf, dass sie beim Vertrieb nicht unter Bestechungsverdacht geraten können. Haben Mitarbeiter die neuen Regeln noch nicht verinnerlicht, leben sie gefährlich. „Unternehmen achten inzwischen äußerst penibel auf Compliance und dulden keine Verstöße“, sagt Stefan Heissner, bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young für Anti-Betrugs-Beratung verantwortlich. Fälle wie der Schmiergeldskandal bei Siemens haben zudem Staatsanwälte, Investoren und Medien sensibilisiert.
Doch viele Manager haben allenfalls eine vage Vorstellung von der Gefahr, die ihnen droht. „Schon scheinbar alltägliche Kleinigkeiten können weitreichende Folgen haben“, sagt Heissner. Wer zum Beispiel aus der E-Mail eines Kollegen von einem Compliance-Verstoß erfährt und nichts dagegen unternimmt, verhält sich in den Augen von Juristen fahrlässig - selbst wenn er die Mail nur in Kopie erhalten hat und viele weitere Kollegen auf dem Verteiler standen. Wer Compliance-Verstöße sogar billigend in Kauf nimmt, läuft Gefahr, dass ihm ein Staatsanwalt Vorsatz vorwirft. Im schlimmsten Fall muss ein Manager dann selbst für den Schaden aufkommen, weil seine Haftpflichtversicherung nicht zahlt. „Oft ist in solchen Fällen nicht nur die Karriere zu Ende, sondern auch das private Vermögen gefährdet“, warnt Heissner.
Von Kündigung bis Schadenersatz
Managern drohen Gefahren aus mehreren Richtungen: Werden Compliance-Verstöße im Unternehmen bekannt, ist das immer öfter der Anlass, dem verantwortlichen Manager fristlos zu kündigen. Geht es um einen Straftatbestand, muss die Führungskraft mit Ermittlungen, einer Anklage und möglicherweise einer Verurteilung rechnen. Ist dem Unternehmen ein Schaden entstanden, verlangt es häufig Schadensersatz von seinem ehemaligen Manager. Im schlimmsten Fall ist der dann seinen Job los, wird öffentlich vor Gericht und in den Medien demontiert und muss seinem ehemaligen Arbeitgeber einen Millionenschaden ersetzen. Ein Horrorszenario.
Das Risiko ist in vielen Unternehmensbereichen allgegenwärtig. So müssen zum Beispiel Werksleiter von Chemieunternehmen auf der Hut sein, keine Umweltdelikte zu begehen. Finanzmanager müssen darauf achten, dass ihr Unternehmen keine Steuern hinterzieht. Und Leiter des Kundenmanagements haben die Pflicht zu verhindern, dass Kundendaten in die falschen Hände geraten und Unternehmen so gegen das Datenschutzrecht verstoßen. „Compliance ist inzwischen ein wichtiges Thema für jede Führungskraft, ganz gleich in welchem Unternehmensbereich sie arbeitet“, sagt Heissner.
Noch größer als für Vorstände ist das Risiko für Führungskräfte aus der zweiten Reihe, weiß Peter Behncke, Partner der Personalberatung Korn Ferry. „Vertriebsleiter zum Beispiel stehen vor der schwierigen Situation, den Umsatz zu steigern, ohne sich die Finger schmutzig zu machen.“ In vielen Ländern ist jedoch Bestechung weit verbreitet. Einen Auftrag bekommt nur, wer zahlt. „Lässt sich ein Unternehmen darauf ein, ist das oft eine einsame Entscheidung der Vertriebsmanager“, vermutet Behncke. Fliegt die Bestechung dann auf, müssen die Vertriebsleute gehen. Der Vorstand dagegen kann sich darauf berufen, er habe von nichts gewusst.
Der Arbeitgeber schaut Führungskräften stärker auf die Finger
Bekommen Arbeitgeber Wind von einem schwerwiegenden Compliance-Verstoß eines Mitarbeiters, haben sie es leicht, den Angestellten vor die Tür zu setzen. Können sie einem Mitarbeiter eine strafbare Handlung nachweisen, dürfen sie ihm fristlos kündigen. Gibt es einen Verdacht, den der Mitarbeiter bei einer Befragung nicht ausräumen kann, darf der Arbeitgeber ihn oft ebenfalls entlassen. „Eine Verdachtskündigung ist zulässig, wenn der Verdacht so schwerwiegend ist, dass dem Unternehmen eine weitere Zusammenarbeit mit dem Angestellten nicht mehr zumutbar ist“, sagt Freshfields-Anwalt Dzida.
Um Regelverstößen vorzubeugen, beschäftigen viele Unternehmen inzwischen spezielle Compliance-Manager, die manchmal eine ganze Abteilung unter sich haben. Für Führungskräfte ist diese Entwicklung zwiespältig. Einerseits müssen sie damit rechnen, dass ihr Arbeitgeber ihnen nun stärker auf die Finger schaut als zuvor. Dadurch steigt die Gefahr, dass Compliance-Verstöße auffliegen. Andererseits können Führungskräfte die Compliance-Experten im eigenen Unternehmen auch für sich nutzen. Denn wenn sie sich bei einem Vorgesetzten oder dem Compliance-Manager rückversichern, holen sie damit nicht nur Rat ein, sondern wälzen auch die Verantwortung ab.
Spielregeln im Unternehmen
- Unter „Compliance“ verstehen Unternehmen die Pflicht aller Mitarbeiter, sich an gewisse Regeln zu halten. Dazu zählen sowohl unternehmensinterne Vorschriften als auch Gesetze, zum Beispiel das Strafgesetzbuch.
- In der Vergangenheit sind viele Unternehmen beinahe selbstverständlich davon ausgegangen, dass sich ihre Mitarbeiter regelkonform verhalten. Das hat sich jedoch vor einigen Jahren geändert. Vor allem große Konzerne haben mittlerweile Strukturen geschaffen, die das Einhalten von Regeln kontrollieren und Verstöße aufdecken sollen. In diesem Zusammenhang benutzen Unternehmen verstärkt das englische Schlagwort „Compliance“, das mit Erfüllung oder Einhaltung übersetzt werden kann.
- Anlass für das Umdenken waren Regelverstöße, die schmerzliche Folgen für die betroffenen Unternehmen hatten. Aktuell erregt zum Beispiel der Fall des ehemaligen Siemens-Vorstandsmitglieds Thomas Ganswindt öffentliches Aufsehen. Er muss sich in München im Zusammenhang mit dem Siemens-Schmiergeldskandal vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft Ganswindt vor, schwarze Kassen geduldet und Steuern hinterzogen zu haben. Siemens verlangt von dem ehemaligen Vorstand Schadensersatz.
- Der wohl bekannteste Compliance-Wächter der Republik war Wolfgang Schaupensteiner, der sich als Frankfurter Oberstaatsanwalt bundesweit den Ruf des Korruptionsbekämpfers erarbeitet hatte, ehe er 2007 zur Deutschen Bahn wechselte. Die schlechte Informationspolitik in der Datenaffäre der Bahn wurde jedoch auch ihm angelastet, und so musste Schaupensteiner nach zwei Jahren wieder seinen Hut nehmen. Später machte er sich als Unternehmensberater selbständig.
ein Hebel zur Mitarbeiterentsorgung
N. Wittich (WhiteLies)
- 17.03.2011, 10:08 Uhr
Demnächst also noch ein Compliance-Berater
Marco Zedler (Rhein-Kultur)
- 17.03.2011, 12:14 Uhr
Nach dem Totalversagen von Unternehmensberatungen und Bilanzprüfern ...
Klaus Wege (covenants)
- 17.03.2011, 14:21 Uhr
Verantwortung
Sascha Rieger (JonasundderWal)
- 17.03.2011, 14:33 Uhr
Was ist die Lösung? Dienst nach Vorschrift?
Alex Zunker (zunker)
- 17.03.2011, 15:00 Uhr