Als Ende vergangenen Jahres der Bescheid von der Bundesagentur für Arbeit in Susanne Müllers* Briefkasten flatterte, war sie überrascht: „Ab dem neuen Jahr sollte ich auf einmal ungefähr den doppelten Beitrag für meine Arbeitslosenversicherung bezahlen“, sagt die 46 Jahre alte freiberufliche Journalistin. Auf einem in Amtsdeutsch gehaltenen Beiblatt erhielt sie die Erklärung: „Für das Jahr 2011 wird die beitragspflichtige Einnahme von derzeit 25 Prozent auf 50 Prozent der Bezugsgröße angehoben. Nach dem 31. Dezember 2011 wird eine weitere Anhebung auf dann 100 Prozent der Bezugsgröße vorgenommen.“ Das heißt übersetzt: Statt 17,89 Euro zahlt Müller im laufenden Jahr nun 38,33 Euro und ab dem nächsten Jahr sogar rund 77 Euro für ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung.
Susanne Müller ist damit nicht allein. Die neue Regelung betrifft Selbständige und Freiberufler aller Branchen, die freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung sind - vom freischaffenden Künstler bis zum Handwerker. Erst seit 2006 besteht für diese Berufsgruppen die Möglichkeit, der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung beizutreten. Wie viele Menschen davon bisher Gebrauch gemacht haben - darüber führen weder die Bundesagentur für Arbeit noch das Statistische Bundesamt Buch.
Bislang recht lukrativ
Fest steht aber: Besonders für Akademiker war die Versicherung bislang recht lukrativ. Die Auszahlungshöhe staffelt sich nach Qualifikation. So erhält ein freiwillig versicherter kinderloser Akademiker in Steuerklasse III in Westdeutschland in diesem Jahr 1277,40 Euro und in Ostdeutschland 1158,30 Euro, wenn er arbeitslos wird. Als arbeitslos gilt er nach Angaben der Arbeitsagentur, wenn seine Auftragslage ihn weniger als 15 Stunden je Woche beschäftigt hält - ganz unabhängig davon, was er an Einkommen erzielt. Bis zu 165 Euro im Monat können neben dem Arbeitslosengeld hinzuverdient werden, ohne dass der Betrag auf die staatliche Unterstützung angerechnet wird. Die Arbeitslosigkeit muss der Betroffene mit einem „geeigneten Nachweis“ belegen, zum Beispiel mit einer Gewerbeabmeldung.
Anfang 2011 hat sich nun aber einiges geändert - nicht alles zu Lasten der Selbständigen. Jetzt haben sie zwei Monate mehr Zeit, sich zu überlegen, ob sie überhaupt eintreten wollen. Der Antrag zur Versicherung muss innerhalb der ersten drei Monate nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei der örtlichen Agentur für Arbeit gestellt werden. Eine unangenehme Überraschung ist für viele jedoch die drastische Beitragserhöhung. Das Bundesarbeitsministerium zieht dagegen eine andere Beschreibung vor: Das Verhältnis von Beitrag und Leistung werde „umgestaltet“, heißt es. Selbständige zahlen künftig die Beiträge, die auch von einem durchschnittlich verdienenden Arbeitnehmer gezahlt werden. Im Jahr 2011 ist jedoch eine Übergangsregelung vorgesehen: Versicherte müssen nur 50 Prozent des regulär aufzubringenden Beitrags zahlen. Dieser beträgt zurzeit 38,33 Euro in Westdeutschland und rund 33,60 Euro in Ostdeutschland. Erst im kommenden Jahr wird der volle Betrag fällig.
Das Bundesarbeitsministerium rechtfertigt die drastische Anhebung damit, dass Selbständige und Arbeitnehmer nun überhaupt erst gleich behandelt würden. Anfänglich sei der Beitrag bei Einführung der freiwilligen Weiterversicherung bewusst niedrig angesetzt worden, um auch den geförderten Ich-AGs in der Übergangsphase die Versicherung zu ermöglichen. Nun sei es für die „Akzeptanz der Versichertengemeinschaft“ unerlässlich, dass Selbständige zukünftig den Beitrag zahlen, der auch von einem durchschnittlichen Arbeitnehmer gezahlt werde, betonte ein Sprecher des Ministeriums. „Die Betroffenen erhalten damit immer noch die Chance, ihren Versicherungsschutz durch angemessene und faire Beiträge aufrechtzuerhalten.“ Existenzgründer bekommen erst einmal Schonfrist: Sie brauchen bis zum Ablauf des ersten Kalenderjahres nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit nur den halben Beitrag zu zahlen.
Die Konditionen haben sich verschlechtert
Susanne Müller sieht die Neuregelung mit gemischten Gefühlen. „Grundsätzlich finde ich es ja sehr gut, dass wir Selbständigen auch die Möglichkeit haben, uns gegen Arbeitslosigkeit abzusichern“, sagt sie. „Aber weil sich der Beitrag nun mittelfristig vervierfachen soll, zahle ich künftig womöglich sogar mehr ein, als wäre ich fest angestellt.“ In der Tat würde Müller im Jahr 2012 mit dann 17 Berufsjahren als festangestellte Redakteurin nach Tarifvertrag 4400 Euro brutto im Monat verdienen und davon 66 Euro an die Arbeitslosenversicherung abtreten. Als Freiberuflerin zahlt sie dagegen mit voraussichtlich 77 Euro künftig 11 Euro mehr. Hinzu kommt, dass Selbständige von nun an nur noch insgesamt zweimal arbeitslos werden dürfen. Nach dem Ende ihrer zweiten Arbeitslosigkeit können sie nicht mehr freiwillig in der gesetzlichen Versicherung Mitglied sein.
„Dass sich solcherlei Konditionen trotz des höheren Beitrags verschlechtert haben, ist schon ärgerlich“, sagt Müller. „Und dass ich dieses Detail nur vom Journalistenverband erfahren habe, nicht etwa von der Bundesagentur.“ Künftig müsse man sich also bei kurzfristiger Arbeitslosigkeit gut überlegen, ob man die Leistung überhaupt beantrage, sagt Müller. „Wenn schon arbeitslos, dann richtig lange - so lautet jetzt offenbar die Devise.“
Bis zum 31. März haben Selbständige noch die Möglichkeit, ihre freiwillige Arbeitslosenversicherung aufgrund der veränderten Konditionen zu kündigen. Darüber hinaus können alle Selbständigen nach Ablauf einer Mindestversicherungszeit von fünf Jahren ihr Versicherungsverhältnis mit einer dreimonatigen Frist kündigen. Auch Susanne Müller hat ernsthaft darüber nachgedacht. Allerdings: „Die Sicherheit, dass ich nicht so hart falle, wenn mir in der nächsten Krise die Aufträge wegbrechen, ist mir schon sehr wichtig“, sagt sie. „Deshalb werde ich wohl in den sauren Apfel beißen und die höheren Beiträge zahlen.“
Fragen und Antworten zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung finden Sie in unserer Bilderstrecke: Fragen und Antworten zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung
Unverschämter Anstieg
Michael Heiß (veryhot88)
- 17.02.2011, 14:13 Uhr
Falsch liebe Redakteure...
Sven Michaelsen (Der_kleine_Amrumer)
- 17.02.2011, 18:58 Uhr
