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Donnerstag, 09. Februar 2012
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Elektroroller im Büro aufgeladen Kündigung wegen Stromdiebstahls unwirksam

03.09.2010 ·  Ein Computerfachmann hatte den Akku seines privat genutzten Elektrorollers im Büro aufgeladen - und bekam wegen der Stromkosten von 1,8 Cent eine Kündigung auf den Tisch. Diese ist aber unwirksam, entschied jetzt das Landesarbeitsgericht Hamm.

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Die Kündigung eines Computerfachmanns, der seinen Elektroroller im Büro aufgeladen hat, ist unwirksam. Das entschied das Landesarbeitsgericht Hamm und bestätigte damit ein vorhergehendes Urteil des Arbeitsgerichts Siegen. Dem 41-Jährigen war im Mai 2009 nach 19 Jahren Betriebszugehörigkeit von seiner Firma gekündigt worden, weil er den Akku seines privat genutzten Elektrorollers im Büro aufgeladen hatte. Dadurch entstanden Stromkosten von 1,8 Cent.

Das Arbeitsgericht Siegen hatte die Kündigung in erster Instanz für unwirksam erklärt. Die dagegen gerichtete Berufung des Arbeitgebers vor dem Landesarbeitsgericht blieb nun ohne Erfolg. (Az: 16 Sa 260/10)

Im Betrieb wurden auch Handys aufgeladen

Das Gericht berücksichtigte bei seiner Entscheidung vor allem den geringen Schaden von 1,8 Cent, die langjährige Betriebszugehörigkeit des Mannes und den Umstand, dass in dem Betrieb Handys aufgeladen und elektronische Bilderrahmen betrieben wurden. In diesen Fällen hatte der Arbeitgeber aber nicht eingegriffen. Daher hätte das verlorengegangene Vertrauen durch eine Abmahnung wieder hergestellt werden können, argumentierten die Richter.

Erst im Juni hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Kündigung einer als „Emmely“ bundesweit bekannt gewordenen Kassiererin aufgehoben. Sie war entlassen worden, weil sie zwei gefundene Pfandbons im Wert von zusammen 1,30 Euro für sich selbst eingelöst haben soll (Bagatelldelikte: „Emmely“ sitzt wieder an der Kasse).

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