15.08.2007 · Ihre männlichen Kollegen wurden wie Beamte bezahlt, sie selbst aber nicht. Daraufhin zog die an einer privaten Sonderschule beschäftigte Lehrerin vor Gericht. Das Bundesarbeitsgericht gab ihr Recht.
Eine Lehrerin aus Niedersachsen hat erfolgreich wegen eines Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geklagt. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt gab ihrer Klage auf einen „beamtenähnlichen“ Vertrag mit besserer Vergütung statt. Die Pädagogin hatte argumentiert, ihre männlichen Kollegen an einer Sonderschule hätten solche Verträge. Die Frau unterrichtet seit 1995 an der Schule.
Neben ihr sind dort noch eine weitere Frau und vier Männer als Lehrer beschäftigt. Im Gegensatz zu den Verträgen der Frauen enthalten die dreier männlicher Kollegen „beamtenähnliche“ Leistungen wie Versorgungs- und Beihilfeleistungen und Reisekostenerstattungen. Die Klägerin forderte nun Gleichbehandlung.
Keine sachlichen Gründe
Im Gegensatz zu den Vorinstanzen gab das BAG ihr Recht. Die unterschiedliche Behandlung der Männern und Frauen sei durch keinen sachlichen Grund gerechtfertigt. Der Verein hatte argumentiert, er könne aus Kostengründen neben dem Schulleiter nur zwei Mitarbeiter wie Beamte behandeln. Dies erkläre aber nicht, so die Richter, weshalb die Klägerin nicht zumindest in die Auswahl einbezogen worden sei. (9 AZR 943/06).
Das AGG ist seit August vorigen Jahres in Kraft. Es soll ungerechtfertigte Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen
Identität verhindern. Die Diskriminierung von Frauen in Sachen Gehalt war vorher schon durch den mittlerweile aufgehobenen Paragraphen 611a BGB verboten.