20.05.2009 · Der Games-Branche birgt Chancen für Juristen. Fachwissen reicht nicht. Man sollte die Spielregeln kennen - und Kenntnisse im Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht haben.
Von Hendrik WieduwiltManchmal hat ein Anwalt schwierige Mandanten. Der große gentechnisch manipulierte Glatzkopf namens „47“ ist so einer: Er hat Menschen mit Klaviersaiten erwürgt, mit Fleischerbeilen erschlagen und erschossen, und das Ganze für Geld. Und doch: Ins richtige Licht gerückt, kann seine Geschichte in Form eines Computerspiels in Deutschland verkauft werden, indiziert wurde nur der erste Teil. Dazu braucht es gute Argumente: So kann die Hauptfigur in „Hitman“ auch mit relativ unbrutalen Mitteln zum Ziel gelangen. Die Handlung wird eher comicartig erzählt. Für die Tötungen gibt es eine - wenn auch schwache - moralische Rechtfertigung.
„Man überlegt sich schon, welchem Spiel man auf den Markt verhilft“, beteuert Stephan Mathé. Doch der Anwalt spricht sich im Prinzip für Freiheiten bei der Spieleproduktion aus. „Es gibt viele Fronten im Kampf für Jugendschutz.“ Doch im Zuge der Gewaltspiel-Debatte werde das Jugendschutzrecht immer wichtiger. In Deutschland benötigen Spieleverleger faktisch eine Alterskennzeichnung der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Gewaltverherrlichende oder zu Rassenhass anstachelnde Mord- und Metzelspiele werden durch die Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Medien indiziert. Werbung und Abgabe werden eingeschränkt oder verboten.
Manchmal lockt auch juristisches Neuland
Außerdem erfordert die Rechtsberatung in dieser Branche Kenntnisse im Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht, also im „Grünen Bereich“, sowie jede Menge Vertragsrecht: Verleger und Produzent müssen etwa wasserdicht vereinbaren, welche technischen Anforderungen das fertige Spiel an die Rechner stellen darf. In Onlinespielen spielt auch Datenschutzrecht eine Rolle.
Manchmal lockt sogar juristisches Neuland. Andreas Lober von der Frankfurter Kanzlei Schulte Riesenkampff hat sich schon früh mit der rechtlichen Einordnung virtueller Gegenstände beschäftigt. Anfangs stieß der Anwalt mit seinen Rechtsproblemen bei Kollegen auf „komplettes Unverständnis“. Inzwischen verdienen große Spieleanbieter wie Bigpoint einen Großteil ihres Geldes mit dem Verkauf dieser Dinge, die es gar nicht gibt - denn Nutzer zahlen bares Geld für pixelige Waffen, Kleidung und Schmuck. „Mit den ersten bezahlten Rechnungen kam die Akzeptanz“, sagt der Jurist. Inzwischen hat sich die Rechtswissenschaft solcher Fragen angenommen. Selbst große Kanzleien wie Taylor Wessing zeigen sich auf Spielemessen. „Belächelt“ werde die Games-Branche in Deutschland zwar noch immer, sagt Lober. Aber der Markt für Spiele ist alles andere als lächerlich: Er ist laut einer Meldung des Branchenverbandes Bitkom in Deutschland 2008 um 16,9 Prozent auf 2,68 Milliarden Euro angewachsen.
Manche Argumente erschließen sich erst beim Spielen
Spieleerfahrung ist für die Rechtsberatung recht hilfreich. Das zeigt der Fall Farcry: Das erfolgreiche Spiel ist zunächst in Deutschland wegen der „Ragdoll“-Optik indiziert worden. Dieser Spezialeffekt lässt Menschen im Spiel wirklichkeitsnah fallen, stolpern und auf Einwirkungen wie Explosionen reagieren. Das steigert den Realismus dramatisch, aber wirkt insbesondere bei „toten“ Figuren recht abscheulich. Als Farcry zunächst auf den deutschen Markt kam, war die Funktion abgeschaltet, konnte aber von halbwegs findigen Nutzern reaktiviert werden. Das Spiel wurde zurückgerufen. Lober stand nun vor einer neuen Rechtsfrage: „Wie schwierig muss es sein, den Effekt wieder zu aktivieren, damit das Spiel die Freigabe erhält?“ Passionierte Spieler verstehen intuitiv, dass der Effekt auf einer Simulation von Schwerkraft und Trägheit beruht, die tief in den Code integriert ist. Er kann nicht einfach „rausgeschnitten“ werden.
Auch Legenden muss der Spiele-Jurist kennen: Dass „Giana Sisters“ nun für Nintendo erscheint, sollte man mit mehr als einem Achselzucken quittieren können. Das Spiel erlangte vor 20 Jahren Kultstatus als Plagiat von Nintendos Bestseller „Super Mario Bros.“ „Einen Joystick in der Hand gehabt zu haben reicht nicht“, sagt Mathé, man brauche Branchenkontakte. Paragraphen lesen und Verträge aufsetzen bleibt aber die Hauptaufgabe auch in dieser Branche. Selten „muss“ man selbst zum Controller greifen - dann natürlich nur aus juristischen Gründen, versichert Mathé: Manche Argumente erschlössen sich einfach erst beim Spielen.