Home
http://www.faz.net/-gyo-vxyw
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Betriebsrenten Deutsche warten besonders lange

28.01.2008 ·  Wann bekomme ich eine Betriebsrente? Und was passiert, wenn ich den Arbeitgeber wechsel? Die Vorgaben sind in den EU-Mitgliedsstaaten sehr verschieden. Deshalb will die Kommission einheitliche Regelungen.

Von Julia Löhr und Michael Stabenow
Artikel Bilder (3) Lesermeinungen (0)

Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber in Deutschland länger als in anderen europäischen Ländern treu bleiben, um von ihm im Alter Geld aus einer betrieblichen Altersvorsorge zu erhalten. Das ist das Ergebnis einer Studie der Managementberatung Hewitt, die diese im Auftrag der Europäischen Kommission durchgeführt hat. 86 Prozent der Arbeitnehmer haben demnach erst dann Anspruch auf eine Zusatzrente, wenn sie mindestens zwei Jahre in einem Unternehmen gearbeitet haben. Zum Teil beträgt die Wartezeit sogar zehn Jahre. Lediglich 14 Prozent der Verträge setzen keine bestimmten Fristen voraus.

In anderen Ländern erwerben Arbeitnehmer dagegen weitaus schneller Ansprüche auf eine von ihrem Arbeitgeber finanzierte Altersvorsorge. Im EU-Durchschnitt müssen nur 32 Prozent der Arbeitnehmer dafür zwei Jahre oder länger im jeweiligen Unternehmen arbeiten. In 30 Prozent der Fälle genügt eine Betriebszugehörigkeit von bis zu zwei Jahren, 38 Prozent der Verträge sehen überhaupt keine Bindungsfristen vor. Insgesamt analysierte Hewitt mehr als 400 betriebliche Pensionssysteme in Europa.

Mindestalter von 23 Jahren im Gespräch

Die Europäische Kommission sieht in den Ergebnissen der Studie einen weiteren Beleg für die Notwendigkeit einer gesetzlichen EU-Regelung zu Betriebsrenten. Ziel sind Mindestvorschriften, die es einem Arbeitnehmer erleichtern sollen, beim Wechsel der Stelle oder der Aufnahme einer Tätigkeit in einem anderen EU-Land Zusatzrentenansprüche zu wahren oder zu erwerben. Die Verhandlungen scheiterten zuletzt Ende 2007 am Streit über die Zugangsbedingungen für Betriebsrentensysteme. Der slowenische EU-Ratsvorsitz möchte den von Deutschland vorgebrachten Bedenken durch Heraufsetzung des Mindestalters für die Mitgliedschaft auf 23 statt 21 Jahre entgegenkommen.

In Deutschland beträgt das Mindestalter derzeit 30 Jahre. Außerdem verfallen Ansprüche, wenn ein Arbeitnehmer vor Ablauf des fünften Jahres ein Unternehmen verlässt. Diese "Unverfallbarkeitsfrist" soll nach dem slowenischen Vorschlag in der EU künftig zwei Jahre betragen. Während in Deutschland wegen der großen Bedeutung von Betriebsrenten vor übermäßigen finanziellen Belastungen durch eine EU-Regelung gewarnt wird, sieht die Kommission sie als Voraussetzung für die Mobilität im europäischen Binnenmarkt. Durchschnittlich wechseln nach Angaben der Kommission 40 Prozent der Arbeitnehmer nach weniger als fünf Jahren den Arbeitsplatz.

Quelle: F.A.Z., 28.01.2008, Nr. 23 / Seite 13
Hier können Sie die Rechte an diesem Artikel erwerben

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen

Jahrgang 1976, Redakteurin in der Wirtschaft.

Jüngste Beiträge

Jahrgang 1955, Wirtschaftskorrespondent mit Sitz in Brüssel.

Jüngste Beiträge