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Betriebsrat Wahltag im Unternehmen

03.02.2010 ·  Der Wahlkampf beginnt: In Tausenden von Unternehmen stellen sich im Frühjahr wieder die Betriebsräte zur Wahl. Vom Ergebnis hängt viel ab. Ein guter Betriebsrat kann Arbeitsplätze retten, ein schlechter viel Geld kosten.

Von Corinna Budras
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Es ist einer der Momente, in denen sich die bittere Erkenntnis langsam Bahn bricht: „Das bedeutet dann wohl, dass es in diesem Betrieb derzeit keinen Betriebsrat gibt“, sagt Irmgard Seefried nüchtern und nestelt an ihrem fliederfarbenen Jackett. Während zwanzig Augenpaare die Gewerkschaftssekretärin der IG Metall Darmstadt fragend anschauen, ist ihr als erfahrener Arbeitnehmeranwältin schon längst bewusst: „Damit sind die Mitarbeiter momentan ohne Schutz.“ Und als wäre das nicht schon schlimm genug, orakelt sie: „Wenn es jetzt dicke kommt, wäre das für die Beschäftigten übel.“

In diesem Augenblick wird Marlies Krüger richtig elend. Eigentlich besucht sie an diesem kalten Wintermorgen das IG-Metall-Seminar, um bei der anstehenden Betriebsratswahl alles richtig zu machen. In ihrem Betrieb ist sie zum Wahlvorstand ernannt worden und bereitet jetzt die nächste Betriebsratswahl vor. Diese Aufgabe ist durchaus heikel und wird nicht von allen Arbeitgebern geschätzt, deshalb will sie ihren richtigen Namen lieber nicht in der Zeitung lesen - ebenso wie ihre Mitstreiter auf der Seminarbank. Ganz nebenbei erfährt sie nun, dass bei der Wahl vor vier Jahren wohl nicht alles vorschriftsmäßig zugegangen ist. In der Konsequenz hat zwar ihr eigener Betrieb einen funktionstüchtigen Betriebsrat, nicht aber die Niederlassung einige Kilometer weiter weg.

Flut an Fristen und Formvorschriften

Man muss kein erfahrener Gewerkschafter sein, um zu ahnen, dass dies in Zeiten einer anhaltenden Wirtschaftskrise nicht gerade hilfreich ist. Wenn der Arbeitgeber jetzt betriebsbedingt kündigen will, kann er das ohne Sozialplan und Interessenausgleich tun. Niemand spricht es aus, doch beim Anblick des rot-weißen Gewerkschaftslogos auf dem dicken Stapel Unterrichtsmaterialien dämmert es jedem, was das bedeutet: ungezügelter Kapitalismus ohne das Korrektiv einer organisierten Arbeitnehmerschaft.

Die Erkenntnis mag bitter sein, doch wenn man Irmgard Seefried an diesem Seminartag zuhört, wundert man sich, dass es in Deutschland überhaupt rechtmäßig gewählte Betriebsräte gibt. Ohne abgeschlossenes Jurastudium und einen Fachanwaltstitel in Arbeitsrecht scheint es gänzlich unmöglich zu sein, die Flut an Fristen und Formvorschriften einzuhalten, die das Betriebsverfassungsgesetz für die Wahl vorschreibt. Dennoch wird es in Tausenden Betrieben bald wieder versucht. Alle vier Jahre, immer im Jahr der Fußballweltmeisterschaft, gehen zwischen März und Mai Millionen von Mitarbeitern an die Wahlurne, um ihre Vertreter zu bestimmen. So mancher Arbeitnehmer bekommt das erst am Wahltag mit, doch in großen, organisierten Unternehmen tobt vorher ein harter Wahlkampf.

Schon Monate vorher schulen die Gewerkschaften Betriebsräte und Wahlvorstände landauf, landab, um gelernte Maler, Elektriker und Verkäuferinnen mit den juristischen Feinheiten der Wahl vertraut zu machen. Auf der anderen Seite bringt sich auch die Arbeitgeberseite in Stellung, denn nur wenig fürchtet eine Geschäftsleitung mehr als einen querulanten Betriebsrat. Doch zu viel Engagement ist gefährlich: Die Geschäftsleitung darf die Wahlen nicht beeinflussen - das steht sogar unter Strafe. „In vielen Unternehmen stehen schwierige Zeiten bevor“, sagt der Arbeitsrechtler Andreas Butz, Partner der Kanzlei Noerr, der in diesem Jahr eine steigende Zahl von Mandantenanfragen zu diesem Thema beobachtet. „Wenn sie da keinen vernünftigen Partner haben, kann das viel Geld kosten.“ Dabei gehen Arbeitgeber sogar so weit, die Unternehmensstruktur zu verändern, um Betriebsräte so klein wie möglich zu halten oder einen Gesamtbetriebsrat zu verhindern. Dazu werden etwa Vertrieb und Produktion getrennt oder eigene Gesellschaften gegründet. „Das ist ohne weiteres möglich“, sagt Butz.

„Die Vorbereitung ist die Hauptsache“

Derweil geht es auf der IG-Metall-Tagung um die kleinteiligen Anforderungen des Gesetzes. „Die Vorbereitung“, predigt Seefried, „ist bei einer Betriebsratswahl immer die Hauptsache. Wenn ihr da nicht aufpasst, könnt ihr gleich von vorne anfangen.“ Laut hörbar seufzt sie, als ihr Seminarteilnehmer die besonders eigenwilligen Kandidatenlisten beschreiben, die Kollegen vor vier Jahren einsetzten. „Manchmal möchte ich es gar nicht so genau wissen“, sagt sie etwas gequält. „Gut, dass ihr hier seid.“

Auch beim Thema Wählerliste kommt Unruhe auf. Zwei Wahlvorstände eines Kleinbetriebes wittern den großen Durchbruch, als sie hören, wer im Unternehmen alles wählen darf: Teilzeitkräfte, Mitarbeiter in Elternzeit oder während einer langen Krankheit, auch Leiharbeiter, wenn sie länger als drei Monate eingesetzt werden sollen. Gekündigte Arbeitnehmer in einem schwebenden Kündigungsschutzverfahren wohl auch, auf jeden Fall aber Mitarbeiter mit einer Erwerbsunfähigkeitsrente. Zudem ältere Kollegen in Altersteilzeit, allerdings nicht, wenn sie schon in der Freistellungsphase sind. Der Wahlvorstand sitzt kerzengerade im Stuhl und beißt sich vor Aufregung fast in die Faust, als Seefried das Wahlrecht der Randgruppen durchgeht. „Das ist jetzt wichtig für uns“, ruft sein Kollege, während er einen Namen nach dem anderen auf seiner Liste abhakt. „Wir liegen bei 49.“ Zwei Mitarbeiter mehr und sie haben die Schwelle zum fünfköpfigen Betriebsrat geknackt. Je mehr desto besser, findet natürlich auch Irmgard Seefried, schon um dem Arbeitgeber einiges entgegensetzen zu können.

Auch ein inniges Verhältnis zur Geschäftsleitung kann Probleme bringen

Geschichten von Blockade und Störungen gibt es auf beiden Seiten. Während in Arbeitgeberseminaren immer wieder berichtet wird, wie arbeitsunwillige Querulanten sich schnell noch zum Betriebsrat wählen lassen, um der Kündigung zu entgehen, ist im IG-Metall-Seminar viel von Einschüchterungsversuchen der Geschäftsleitung die Rede: „Manche haben sogar Angst, zur Wahl zu gehen“, berichtet Marlies Krüger - ganz zu schweigen von der verbreiteten Unlust, sich selbst zur Wahl zu stellen.

Voller Inbrunst liest Gewerkschaftssekretärin Seefried Paragraph 119 des Betriebsverfassungsgesetzes vor: Unter dem Titel „Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder“ heißt es da: „Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Wahl des Betriebsrates (. . .) oder (. . .) Vertretungen der Arbeitnehmer behindert oder durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflusst.“ Seefried klappt mit Nachdruck ihr kleines IG-Metall-Gesetzbüchlein zu und sagt bestimmt: „Manchmal muss man diese Karte einfach ziehen.“ Beispiele aus der Praxis gibt es genug: Mal wird dem Betriebsrat kein Raum zur Verfügung gestellt oder Namen einfach von der Liste gestrichen. Mal wird hinter vorgehaltener Hand mit Rausschmiss gedroht oder werden Wahlplakate zugestellt. Und manchmal stimmt einfach die Chemie nicht.

Umgekehrt kann ein allzu inniges Verhältnis zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung ebenfalls Probleme bedeuten - der Fall Volkswagen klingt auch auf dem Seminar noch den meisten Teilnehmern im Ohr. Gewerkschaftssekretärin Seefried hat in ihrer Zeit als Betriebsrätin dagegen immer versucht, solchen Vorwürfen aus dem Weg zu gehen: „Ich habe mir von unserem Geschäftsführer nicht mal einen Kaffee ausgeben lassen.“

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Jahrgang 1976, Redakteurin in der Wirtschaft.

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