21.01.2009 · Wer über seinen Arbeitgeber fürs Alter vorsorgt, muss sich wegen der Finanzkrise akut keine Sorgen machen. Aber beim Neuabschluss sollte man noch genauer hinschauen.
Von Stefan RuhkampEs ist amtlich: Die betriebliche Altersversorgung sei trotz der Finanzkrise sicher, antwortete die Bundesregierung kurz vor Weihnachten auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag. Die Zuversicht der Regierung wäre beruhigender, wenn nicht vor einigen Jahren schon einmal ein Bundesminister gesagt hätte: "Die Rente ist sicher" - eine Aussage mit eingeschränktem Wahrheitsgehalt, wie man heute weiß.
Wird es mit den Betriebsrenten ähnlich kommen? Wird es wegen der Finanzkrise Einschnitte geben, die mit den Einbußen in der gesetzlichen Rente vergleichbar sind? Oder ist die Betriebsrente doch der behauptete Hort der Sicherheit? Die richtige Antwort auf die letzte Frage ist der Kalauer: Im Prinzip ja, aber . . . Und das "Aber" verlangt Erklärungen, die umso länger werden, je mehr sich die Finanz- und Wirtschaftskrise verschärft.
Vermögen kann auf zwei Arten angelegt werden
Das für die betriebliche Altersversorgung angesammelte Vermögen kann auf zwei Arten angelegt werden. Entweder außerhalb des Unternehmens in Form von Fonds oder Lebensversicherungen oder innerhalb des Unternehmens als eine Art Kredit des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber. Bei dieser zweiten Form, der sogenannten Direktzusage einer Betriebsrente, bildet das Unternehmen Rückstellungen, um die Rentenansprüche der Arbeitnehmer in der Zukunft erfüllen zu können.
Solange das Unternehmen existiert, muss es die Betriebsrenten überweisen. Kommt es zu einer Insolvenz, sind die Ansprüche der Arbeitnehmer durch den Pensionssicherungsverein der deutschen Wirtschaft gedeckt. "Die Betriebsrentner insolventer Unternehmen sind zwar abgesichert, müssen aber mit geringeren Rentensteigerungen rechnen", sagt der auf die betriebliche Altersversorgung spezialisierte Koblenzer Hochschullehrer Heinrich Bockholt.
Auch wenn keine Insolvenz des Arbeitgebers droht, können wirtschaftliche Umwälzungen Einfluss auf die Betriebsrente haben - vor allem, wenn es sich um arbeitgeberfinanzierte Zusagen handelt, die zusätzlich zum Lohn gewährt werden. Diese Erfahrungen müssen gerade viele Beschäftigte der Dresdner Bank machen. Die Dresdner Bank geht in der Commerzbank auf. Die schon erworbenen Rentenansprüche bleiben zwar nach Auskunft der Commerzbank erhalten, aber von nun an gilt für alle Beschäftigten das Betriebsrentenprogramm der Commerzbank, das insbesondere für Führungskräfte der Dresdner Bank eine Verschlechterung bedeutet.
Wie sicher sind die Anlagen in der Finanzkrise?
Wird das Vermögen zur Deckung der Rentenansprüche außerhalb des Unternehmens angesammelt, stellt sich die Frage, wie sicher die Anlagen in der Finanzkrise noch sind. Häufig wird das Kapital nach Art der Lebensversicherung angesammelt und wird mit garantierten Mindestsätzen verzinst. Hinzu können Überschussbeteiligungen kommen. Bisher sind die Lebensversicherer relativ gut durch die Krise gekommen. Sie haben vergleichsweise wenige Aktien. Die Masse der Anlage steckt in Anleihen, manche vom Staat begeben, etwa die Hälfte von Banken. Das ist eine der offenen Flanken der Lebensversicherer. Sollte es doch noch zum Zusammenbruch großer Banken kommen, würden auch sie angesteckt. Danach sieht es derzeit aber glücklicherweise nicht aus. Allerdings müssen viele Versicherer ihre Überschussbeteiligungen senken. Andere Betriebsrenten bilden Kapital nach Art der Investmentfonds. Bei dieser Form hofft der Sparer langfristig auf höhere Erträge, trägt aber auch einen größeren Teil des Anlagerisikos, was sich in der Finanzkrise negativ auswirkt - umso mehr, je größer der Anteil der Aktienanlagen ist. Bei den zusätzlich zum Lohn gewährten Einzahlungen für Betriebsrenten, die der Arbeitgeber auf seine Kosten finanziert, kann der Arbeitnehmer mitbangen, aber Entscheidungsgewalt hat er nicht.
Das ist bei der von ihm selbst finanzierten betrieblichen Altersversorgung auf dem Weg der Entgeltumwandlung anders. Es stellt sich die Frage, ob man solche Verträge heute trotz der Finanzkrise abschließen sollte. Sofern sich der Arbeitnehmer nicht finanziell übernimmt, weil zum Beispiel schon ein größerer Teil des Einkommens durch andere Altersvorsorgeverträge gebunden ist, bleibt die Vorsorge über den Betrieb eine attraktive Variante. "Die betriebliche Altersversorgung ist steuerlich sehr attraktiv", sagt Michael Hessling, Vorstandsmitglied der Allianz Leben. Zudem gebe es mehrere Sicherheitsmechanismen.
Verträge genau prüfen
In der Finanzkrise ist es allerdings noch wichtiger geworden, die angebotenen Verträge genau zu prüfen. Wenn der Arbeitgeber zum Beispiel eine vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung zu bezahlende Direktzusage anbietet, ist unter anderem zu prüfen, ob der Arbeitgeber eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen hat. Im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers springt der Pensionssicherungsverein ein, die rückdeckende Versicherung zahlt zusätzlich, so dass für den Altersversorgungsvertrag eine Mindestverzinsung garantiert ist.
Auch das Thema Mobilität kann in der Finanzkrise größere Bedeutung gewinnen, weil die Arbeitnehmer häufiger ihren Arbeitgeber wechseln müssen. Nicht alle Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung sind gleichermaßen dafür geeignet. Pensionskassen und Direktversicherung bereiten beim Stellenwechsel meist geringe Schwierigkeiten. Die schon erworbenen Ansprüche aus der Direktzusage bleiben zwar erhalten, können aber beim neuen Arbeitgeber nicht fortgesetzt werden. Ähnlich unbeweglich sind auch die Unterstützungskasse und der Pensionsfonds, der an die Tarifparteien gebunden ist. Muss ein Vertrag wegen des Stellenwechsels beendet werden, ist das für den Arbeitnehmer ein teurer Nachteil. Denn die Vermittlerprovisionen werden üblicherweise relativ zu den erwarteten Einzahlungen der gesamten Vertragslaufzeit berechnet. Wer vorzeitig kündigt, hat einen Teil der Provisionen vergeblich gezahlt und wird beim Abschluss eines neuen Vertrages abermals zur Kasse gebeten.
Auf Transparenz kommt es an
Wichtig für die Auswahl ist auch die Transparenz. Arbeitnehmer sollten genau erfragen und verstehen, auf welche Art ihr Geld angelegt wird. Wie hoch ist der Aktienanteil, wie hoch ist die garantierte Verzinsung? Auch die Kosten sollten nachvollziehbar sein. Manche Verträge der betrieblichen Altersversorgung sind mit hohen Abschluss- und Verwaltungskosten belastet, so dass sie sich trotz der Steuervorteile kaum lohnen. Hochschullehrer Bockholt berichtet von Versicherungsverträgen, die nach Abzug der Kosten nur eine Verzinsung von weniger als 0,5 Prozent der eingezahlten Beiträge ermöglichen.
"Das ist viel zu wenig, und unter diesen Umständen hilft auch der Steuervorteil nicht weiter", urteilt Bockholt. Eine akzeptable betriebliche Altersversorgung dürfe mit der Rendite nicht zu weit unter der von sicheren Staatsanleihen liegen. Der Abschlag sei gerechtfertigt, weil Inhaber von Anleihen die Abgeltungsteuer von gut einem Viertel entrichten müssen. Bundesanleihen rentieren derzeit mit rund 3 Prozent. Nach Bockholts Formel müsste eine gute Betriebsrenten-Police somit eine Rendite von 2,25 Prozent ermöglichen - nach Kosten, wohlgemerkt. Denn die Zinsangaben der Versicherer beziehen sich auf die Guthaben der Kunden. Denen fließt aber nur ein Teil der Beiträge zu. Ein anderer Teil wird für Abschlussprovisionen und Verwaltungskosten verwendet. "Das ist mitunter so viel, dass die Sparer mit der sicheren und sorgfältigen Geldanlage auf eigene Rechnung besser fahren - auch in der Finanzkrise."
Doch kein Urteil: Betriebsrente bleibt Haftungsrisiko
Wie haftet der Arbeitgeber für die Betriebsrenten seiner Mitarbeiter? Dieses Thema stand gerade erst auf dem Terminplan des Bundesarbeitsgerichts. Aber die Beobachter hatten sich zu früh gefreut, in letzter Minute nahm der Arbeitgeber, der den Fall nach Erfurt getragen hatte, seinen Revisionsantrag zurück. Damit bleibt eine Frage ungeklärt, die vor allem für Arbeitgeber, aber auch für Arbeitnehmer ein Rechtsrisiko birgt: Es geht um „gezillmerte“ Verträge, also Vereinbarungen, in denen der Versicherungsvermittler zu Beginn der Vertragslaufzeit auf einmal seine Provision kassiert. Manchmal werden die Summen über die ersten Jahre der Laufzeit auch gestundet, was bedeutet, dass der Versicherte mehrere Jahre lang einzahlt, aber auf seinem Konto nur eine kleine Auszahlungssumme steht.
Im konkreten Fall hatte eine Mitarbeiterin über drei Jahre mehr als 6000 Euro auf ihr „Konto“ für die Betriebsrente eingezahlt, bekam aber dann nur gut 630 Euro heraus. Für die Arbeitnehmerin war klar: Da ihr Arbeitgeber dieses Altersvorsorgemodell ausgesucht hatte und sie selbst keinen Einfluss darauf hatte, sollte er ihr bitte auch die Summe erstatten, die ihr für die Provision abgezogen worden war.
Da habe die Klägerin recht, entschied das Landesarbeitsgericht München (Aktenzeichen: 4 Sa 1152/06) und verurteilte den Arbeitgeber dazu, ihr den Verlust zu ersetzen. Für staatlich geförderte Modelle der betrieblichen Altersvorsorge sei das Zillmern nicht erlaubt. Denn es gelte das „Gebot der Wertgleichheit“: Der Arbeitnehmer muss auch in der Ansparphase immer mindestens so viel herausbekommen, wie er eingezahlt hat. Für die Differenz hafte der Arbeitgeber. Ihn verurteilten die Richter - das Urteil ist nun rechtskräftig -, der Klägerin rund 90 Prozent der gezahlten Beiträge zu erstatten. (ama.)