31.05.2008 · Unternehmen prüfen Kandidaten immer genauer, damit das Arbeitsverhältnis nicht schon in der Probezeit scheitert. Doch oft gibt es trotzdem in den ersten Monaten Streit.
Von Christoph HusBeim Kölner Versicherungskonzern Axa brauchen sich neue Mitarbeiter kaum Gedanken zu machen, ob sie die Probezeit überstehen. Denn die Personalexperten des Unternehmens sieben schon vor der Unterschrift unter den Arbeitsvertrag aus der Masse an Bewerbern die geeignetsten heraus: Während eines Assessment Centers müssen sich Kandidaten auf Herz und Nieren prüfen lassen. "Wer diese Hürde nimmt, passt mit sehr großer Wahrscheinlichkeit zu uns", sagt Axa-Personalvorstand Ulrich Nießen. Er bemüht sich aus gutem Grund um eine möglichst gute Vorauswahl: Wenn neue Mitarbeiter während ihrer Probezeit den neuen Arbeitgeber wieder verlassen, ist das für das Unternehmen teuer und unpraktisch - es muss dann schnell einen Ersatz suchen. Für Axa geht die Strategie auf, berichtet Nießen: "Nur in äußerst wenigen Fällen erfolgt eine Trennung während der Probezeit."
Wie Axa versuchen auch viele andere Unternehmen, die Quote der Mitarbeiter zu senken, die während der Probezeit wieder gehen - sei es, weil sie selbst oder der Arbeitgeber den Vertrag kündigen. Je besser die Personalabteilungen vorsortieren, desto geringer ist die Quote der Mitarbeiter, die in den ersten Monaten wieder gehen oder gehen müssen. Der Aufwand lohnt sich, sagt Wolfgang Lichius, Partner der Unternehmensberatung Kienbaum: "Wer sich eingehend mit den Stärken und Schwächen von Bewerbern beschäftigt und Referenzen einholt, kann den Anteil der Mitarbeiter deutlich senken, die während der Probezeit das Unternehmen wieder verlassen." Bei Arbeitgebern, die besonders gewissenhaft vorsortieren, sinkt die Quote fast auf null, weiß Lichius.
Ausfallquoten von deutlich über 25 Prozent
So gut funktioniert die Personalauswahl aber längst nicht in allen Unternehmen. Manche haben in den ersten Arbeitsmonaten neuer Mitarbeiter gar Ausfallquoten von deutlich über 25 Prozent, berichtet Jan Tibor Lelley, Partner der Rechtsanwaltskanzlei Buse Heberer Fromm. Der Arbeitsrechtler sieht einen Zusammenhang mit der Branche und der Größe des Unternehmens: "Je größer das Unternehmen ist und je traditioneller dessen Branche, desto mehr Angestellte überstehen die Probezeit."
37 Prozent der deutschen Unternehmen haben sich jüngst während der Probezeit von Hochschulabsolventen getrennt, ergab eine Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK). Hauptgrund: Die Mitarbeiter konnten ihr theoretisches Wissen nicht in die Praxis umsetzen. Die DIHK-Umfrage bestätigt, was Experten schon seit einigen Jahren beobachten: Arbeitgeber trennen sich während der Probezeit entschlossener als früher von Angestellten, für die sie sich nicht erwärmen können. "Führungskräfte schauen heute in den ersten Monaten besonders genau hin, wie sich ein neuer Mitarbeiter macht", sagt Anwalt Lelley. Gibt es Probleme oder hat der Chef Zweifel, geht er immer häufiger kein Risiko ein und kündigt den Arbeitsvertrag. "Dahinter steckt die Annahme, dass man nach sechs Monaten in den allermeisten Fällen beurteilen kann, ob jemand ins Team passt oder nicht", sagt Lelley.
Verkürzte Kündigungsfrist während der Probezeit
Während der Probezeit können sich beide Parteien besonders einfach voneinander trennen, weil meist eine verkürzte Kündigungsfrist gilt. Sie beträgt mindestens zwei Wochen, so schreibt es das Gesetz vor. Häufig einigen sich die Vertragspartner aber auch auf eine längere Kündigungsfrist von vier oder sechs Wochen. In der Regel vereinbaren Unternehmen mit ihren Angestellten eine Probezeit von drei Monaten, wenn es sich bei der Arbeit um eine einfache Tätigkeit handelt. Bei anspruchsvolleren Aufgaben gelten dagegen meist sechs Monate. Einen Anspruch auf eine dreimonatige Probezeit haben Angestellte aber auch mit einer einfachen Tätigkeit nicht, entschied kürzlich das Bundesarbeitsgericht.
Die verkürzte Kündigungsfrist von mindestens zwei Wochen gilt höchstens sechs Monate lang, danach greifen die üblichen Kündigungsschutz-Regeln. Manche Unternehmen vereinbaren dennoch eine längere Probezeit mit neuen Angestellten - zum Beispiel neun Monate. "Angestellte sollten sich davon nicht in die Irre führen lassen", rät Arbeitsrechtler Lelley. Denn eine verkürzte Kündigungsfrist ist nach sechs Monaten unzulässig.
Oft ähnliche Gründe
Die Gründe, warum sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer während der Probezeit trennen, ähneln sich in vielen Fällen. "Wenn Unternehmen einem neuen Angestellten kündigen, sind sie meist mit seiner Leistung unzufrieden, oder sie haben bemerkt, dass die Kollegen mit dem Neuen nicht zurechtkommen", sagt Unternehmensberater Lichius. Kündigt der Angestellte den Arbeitsvertrag während der ersten Monate, sind ebenfalls oft die Kollegen der Grund. "Oder die Angestellten hatten sich ihre Aufgabe einfach anders vorgestellt", sagt Lichius.
Stimmt die Chemie zwischen allen Beteiligten, verkürzen beide Parteien die Probezeit aber auch oft, bevor sie abgelaufen ist. Meist schlägt der Vorgesetzte des neuen Mitarbeiters diesen Schritt vor, berichtet Arbeitsrechtler Lelley: "Ein kurzer schriftlicher Vermerk reicht aus, um die Verkürzung zu vereinbaren." Ziel des Unternehmens: Es will sichergehen, dass der neue Mitarbeiter bleibt - und nicht mit kurzer Frist kündigt. "Wenn sich ein neuer Angestellter schon nach wenigen Wochen bewährt hat, wäre es für den Arbeitgeber schließlich besonders schmerzhaft, wenn er geht", sagt Lelley. Manche Kandidaten haben sogar eine so starke Verhandlungsposition, dass Unternehmen ihnen auf Wunsch Arbeitsverträge ganz ohne Probezeit anbieten. Meist handelt es sich dabei um Führungskräfte oder um Spezialisten mit seltenen und begehrten Fähigkeiten.
Einige Unternehmen setzen auf ein ganz anderes Modell und ersparen sich Diskussionen um die Details der Probezeit komplett: Statt Mitarbeiter mit unbefristeten Verträgen einzustellen, unterschreiben sie nur noch Zeitverträge über ein oder zwei Jahre - ohne Probezeit. "Vor allem Finanzdienstleister und IT-Unternehmen setzen auf diese Variante", sagt Anwalt Lelley. Für Top-Manager sind Zeitverträge ohnehin schon lange üblich.
Nur auf Urlaub muss man verzichten
Selbst wenn eine Probezeit im Arbeitsvertrag steht, haben Angestellte auch währenddessen viele Rechte. Grundsätzlich haben sie Anspruch auf ihr volles Gehalt. Auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall steht ihnen zu, sobald sie mehr als vier Wochen ununterbrochen gearbeitet haben. Fehlt ein Angestellter allerdings wegen Krankheit an mehr als zehn Arbeitstagen während der Probezeit, verlängert sich diese um die entsprechende Zeit.
Auf Urlaub müssen Angestellte während der Probezeit in der Regel verzichten. Zwar haben sie einen Anspruch auf Urlaubstage, doch vereinbaren Unternehmen und Angestellte meist, während der Probezeit keinen Urlaub zu nehmen. Schließlich können sich beide Seiten nicht kennenlernen, wenn der Mitarbeiter schon in den ersten Monaten länger fehlt. Verlässt ein Mitarbeiter während der Probezeit das Unternehmen, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder lässt er sich die Urlaubstage auszahlen, oder er geht früher.
So weit müssen es Unternehmen nicht kommen lassen: Läuft in der Probezeit eines neuen Mitarbeiters etwas schief, sollten Unternehmen schnell gegensteuern, rät Axa-Personalvorstand Nießen. In dem Versicherungskonzern setzen sich Vorgesetzte deshalb schon vor Ablauf der Probezeit mit neuen Mitarbeitern zum Gespräch zusammen. "Wenn man ein Problem frühzeitig anspricht, lässt sich auch eine solche Situation oft noch klären", sagt Nießen. Und davon haben beide Seiten einen Vorteil - der Angestellte und der Arbeitgeber.