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Auch eine Typfrage Studentenbude oder Luxusvilla

11.06.2008 ·  In wohl kaum einem Studienfach entscheidet die Abschlussnote so sehr über den späteren Gehaltsscheck wie in Jura. Einstiegsgehälter zwischen 12.000 und 100.000 Euro schaffen eine Zwei-Klassen-Gesellschaft.

Von Corinna Budras
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Prädikat oder kein Prädikat?, lautet die Frage aller Fragen, die sich nach monatelanger Prüfungsvorbereitung stellt. In wohl kaum einem Studienfach entscheidet die Abschlussnote so sehr über den späteren Gehaltsscheck wie in den Rechtswissenschaften. Als Prädikatsexamen gelten jedoch nicht nur Abschlüsse in den oberen Notenrängen "sehr gut" und "gut", sondern auch der wenig glamouröse Befund, man habe die zahlreichen schriftlichen und stundenlangen mündlichen Prüfungen mit "voller Befriedigung" der Prüfer bestanden.

Was wie eine leichte Hürde erscheint, gelingt wegen der hohen Anforderungen jedoch nur einer Minderheit eines Jahrgangs. Von den insgesamt 14 000 Absolventen im ersten Staatsexamen erzielten nach Angaben des Bundesjustizministeriums im Jahr 2006 nur etwas mehr als 15 Prozent ein Prädikat, im zweiten Staatsexamen waren es nur etwas mehr: Dort konnten etwa 16 Prozent mit einem solchen Qualitätsausweis ihre lange Ausbildung beenden. Der Kreis der Top-Absolventen ist deshalb überschaubar: Genau 1703 Juristen in ganz Deutschland konnten 2006 im zweiten Examen ein Prädikat vorlegen.

Der Abschluss entscheidet

Der Abschluss entscheidet maßgeblich darüber, ob die Juristen später noch lange mit ihrer Studentenbude vorliebnehmen müssen oder bald in eine Luxusvilla umziehen können. Denn in den vergangenen Jahren hat sich unter den Juristen eine Zwei-Klassen-Gesellschaft entwickelt: Die Top-Absolventen haben die Qual der Wahl zwischen einer der großen Wirtschaftskanzleien und einem sicheren Job im Staatsdienst. Die Entscheidung ist auch eine Typfrage: Lange Arbeitstage mit hochdotierten Mandaten aus der Wirtschaftswelt konkurrieren mit der Freiheit eines Richters, der sich von niemandem vorschreiben lassen muss, wann er zu arbeiten hat. Ohne Prädikat wird es dagegen schwer, einen der lukrativen Juristenjobs zu ergattern. Vielen bleibt nur der Gang in die Selbständigkeit, und dieser Weg ist oft steinig.

Das wirkt sich auch auf den Geldbeutel aus, denn die Unterschiede zwischen den Gehaltsklassen könnten größer kaum sein. "Es gibt keinen akademischen Beruf, der bei den Gehältern eine solche Spannbreite hat", beobachtet Matthias Kilian vom Soldan Institut für Anwaltmanagement. Normalerweise schwankten die Einstiegsgehälter zwischen 33.000 Euro und 40.000 Euro. Doch bei den Juristen werden - nach oben wie nach unten - ganz andere Dimensionen erreicht.

Im ersten Jahr 140.000 Euro Einkommen

Die großen Wirtschaftskanzleien zahlen ihrem hoffnungsvollen Nachwuchs inzwischen Einstiegsgehälter von mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr. Kommt noch ein leistungsabhängiger Bonus dazu, kann sich das im ersten Jahr auf 140.000 Euro summieren. Dabei hat sich in den vergangenen zwei Jahren ein wahrer Wettlauf zwischen den Großsozietäten entwickelt, die in Deutschland gleich mehrere hundert Anwälte beschäftigen. Vor allem die amerikanischen Kanzleien geben mit ihrer aggressiven Expansionspolitik den Ton an. Dem Aufwärtstrend ist allerdings auch eine natürliche Grenze gesetzt: Der nächste wirtschaftliche Abschwung könnte den Bedarf der Wirtschaftskanzleien schon bald wieder stoppen. Eine solche Entwicklung war schon in der Rezession zu Anfang des neuen Jahrtausends zu beobachten.

Die finanziellen Freuden eines Einzelanwaltes sind wesentlich geringer. sein Gehalt liegt mit durchschnittlich knapp 30.000 Euro brutto oft außerhalb des Bereichs, der einem studierten Juristen noch ein erträgliches Auskommen sichert. Grund für diese Entwicklung ist der stetig wachsende Konkurrenzdruck auf dem Rechtsberatungsmarkt, auf den jedes Jahr rund 8000 neu zugelassene Anwälte strömen. Die Umsätze der mittelständischen Kanzleien scheinen in den vergangenen Jahren vor allen Dingen eine Richtung zu kennen: nach unten. Im Jahr 2006 machten die Kanzleien nur noch rund 83 Prozent des Umsatzes, den sie im Jahr 1994 generierten.

Selbstausbeutung, um in den Anfangsjahren in dem schwierigen Marktumfeld Fuß zu fassen, ist deshalb keine Seltenheit. Aber auch so manche Kanzlei nutzt die Masse an Junganwälten dazu, sich mit billigen Arbeitskräften zu versorgen. So sorgte jüngst ein Urteil für Aufregung, mit dem der Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen ein Einstiegsgehalt von 1000 Euro brutto im Monat für sittenwidrig erklärte.

Hungerlohn für Asylrechtsfälle

Die Honorarentwicklung der Anwälte sorgt auch beim Deutschen Anwaltverein für Aktionismus. Anwaltspräsident Hartmut Kilger (DAV) forderte jüngst eine satte Erhöhung der gesetzlichen Gebühren um 15 Prozent, um den Advokaten einen Ausgleich für die steigenden Preise der vergangenen Jahre zu sichern. Schließlich liege die letzte lineare Erhöhung mehr als 14 Jahre zurück. Insbesondere im Asylrecht arbeiteten Anwälte derzeit für einen Hungerlohn, hat der DAV ausgerechnet. Da der Streitwert in Asylverfahren auf 3000 Euro begrenzt sei, erhalte ein Anwalt für eine Klage nur 472,50 Euro.

Die gesetzlichen Gebühren sind dabei jedoch nur ein Aspekt des anwaltlichen Einkommens, grundsätzlich können die Anwälte mit ihren Mandanten auch eine höhere Vergütung vereinbaren. Allerdings beeinflussten sie die Marktpreise wie in keinem anderen europäischen Land, betont Anwaltsforscher Kilian: Prozesskostenhilfe, Kostenerstattung und Rechtsschutzversicherung - alles richtet sich nach der Gebührentabelle. Justizministerin Brigitte Zypries zeigte sich zwar grundsätzlich offen für die Forderung, wiegelte jedoch auch gleich ab: In dieser Legislaturperiode wird es wohl nichts mehr mit den höheren Gebühren.

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Jahrgang 1976, Redakteurin in der Wirtschaft.

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