07.10.2008 · Arbeitszeitkonten gelten als modernes Instrument der Altersvorsorge. Der Gesetzgeber will sie besser vor Insolvenz schützen. Aber einige der Reformvorschläge sind in die Kritik geraten.
Von Martin DommerFlexi II – was wie die Typenbezeichnung der neuesten Kreissäge im Baumarkt klingt, ist in Wahrheit ein vieldiskutierter Gesetzentwurf der großen Koalition. Er soll die flexiblen Arbeitszeitregelungen besser absichern, und das gilt vor allem für Arbeitszeit- oder Zeitwertkonten.
Spätestens seitdem klar ist, dass die staatliche Förderung des Vorruhestandes Ende 2009 entfällt und dass sich das Renteneintrittsalter in absehbarer Zeit auf 67 erhöht, sind solche Konten für viele Unternehmen attraktiv geworden. Die Idee dahinter ist vergleichsweise simpel: Grundsätzlich geht es darum, die Vergütung und den Wert von Arbeitszeit auf einem separaten Konto zu deponieren. Meistens besteht dieses aus einer Auswahl von Investmentfonds, die der Arbeitgeber auswählt und anbietet. Je nach Ausgestaltung sind Bestandteile des Gehalts, ungenutzte Urlaubstage oder Überstunden anrechenbar. Der Vorteil: Alle Einzahlungen erfolgen auf Basis der Bruttoeinkünfte, denn Zeitwertkonten unterliegen einer „nachgelagerten Besteuerung“. Steuern und Sozialabgaben werden erst fällig, wenn das Geld oder die Freizeit ausgezahlt werden.
Gestundetes Einkommen für geleistete Arbeit
„Letztlich handelt es sich um gestundetes Einkommen für schon geleistete Arbeit – aber mit einem erhöhten Auszahlungsrisiko“, sagt Hartmut Seifert, Leiter des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung (WSI). „Leider lässt der Insolvenzschutz bei vielen Betrieben zu wünschen übrig“, sagt Seifert.
Rund 2,5 Millionen Beschäftigte in Deutschland haben Arbeitszeitkonten. Eine Forsa-Studie im August ergab, dass von 1000 befragten Unternehmen zwar siebzig Zeitwertkonten anbieten, aber nur 40 Prozent ihrer Pflicht zu deren Insolvenzsicherung nachkommen. In die gleiche Richtung weist eine Infas-Umfrage im Auftrag des WSI unter 2070 Unternehmen mit Betriebsrat: 72 Prozent boten Arbeitszeitkonten an, zehn Prozent auch Langzeitmodelle. Drei Viertel hiervon ließen den Insolvenzschutz vermissen. „Das wirft kein gutes Licht auf die Betriebsratsarbeit“, resümiert Seifert. Zudem blieben die Verstöße meistens sanktionslos. „Im Extremfall schauen dann die Beschäftigten in die Röhre, obwohl sie jahrelang für ihre Wertguthaben geackert haben.“
Böse Erinnerungen an Siemens-BenQ
Wie viele dieser „Extremfälle“ die aktuelle Finanzmarktkrise hervorbringen wird, ist noch nicht abzusehen. Aber Fakt ist: Allein 2007 wurden hierzulande rund drei Milliarden Überstunden geleistet. Auch wenn davon nur ein Bruchteil auf Zeitwertkonten verbucht wird, haben Fälle wie Siemens-BenQ oder Babcock Borsig deutlich gemacht, wie akut der Handlungsbedarf ist. Beide Male verloren Hunderte Beschäftigte neben ihrem Job auch die Ersparnisse auf den Arbeitszeitkonten.
Kaum Wunder also, dass die Regierung hier Verbesserungen anstrebt (Regierung will Arbeitszeitkonten vor Pleiten schützen). So wird fortan, zumindest für Langzeitkonten, der Insolvenzschutz zwingend. Zudem qualifiziert der Entwurf bestimmte Schutzformen als unzureichend – zum Beispiel bilanzielle Rückstellungen oder Bürgschaften. Darüber hinaus erhalten die Beschäftigten im Insolvenzfall einen Schadensersatzanspruch, wenn ihr Arbeitgeber die Wertguthaben nicht hinreichend gegen eine Pleite gesichert hatte.
Mitunter haften Unternehmensorgane sogar persönlich, wenn Arbeitnehmer Vermögenseinbußen erleiden, weil ihre Ansprüche aus Zeitwertkonten nicht mehr (vollständig) erfüllt werden können. Der Deutsche Gewerkschaftsbund bemängelt zwar, dass die geplanten Zeit- und Wertgrenzen für den Insolvenzschutz noch zu hoch bemessen seien und viele Wertguthaben ungeschützt blieben. Doch es herrscht ein Minimalkonsens: lieber flexibilisierte Arbeitszeiten als Kündigungen und Jobverluste. Und darüber hinaus bieten Zeitwertkonten für die Arbeitnehmer durchaus Vorteile.
Die beste Lösung fürs Sabbatical
So sind sie oft die beste Lösung für Beschäftigte, die während ihres Erwerbslebens eine längere bezahlte Auszeit (Sabbatical) nehmen möchten. Auch Fort- und Weiterbildungen, Erziehungsurlaub oder Pflegezeiten lassen sich so leichter finanzieren. Nicht zu vergessen all jene, die ihre Wertguthaben nutzen, um finanziell abgesichert vor der Zeit in Rente zu gehen.
„Im Lebensentwurf vieler Menschen werden Auszeiten immer wichtiger“, bestätigt Oliver Büdel, Konzern-Personalchef der Deka-Bank in Frankfurt am Main. Vor eineinhalb Jahren etablierte das Geldinstitut Zeitwertkonten für die rund 3400 Mitarbeiter in Deutschland. „Bei uns gibt es folgende Möglichkeiten, das Konto zu füllen“, beschreibt Büdel: „Mehrarbeitsguthaben oder die Umwandlung von Bonuszahlungen.“ Die Mitarbeiter könnten zwischen zwei fondsbasierten Lösungen mit unterschiedlicher Risikostufe wählen. Für Insolvenzschutz sorgt ein „Contractual Trust Arrangement“ (CTA). „Das ist eine doppelseitige Treuhandschaft, die auch im Regierungsentwurf als Schutzinstrument empfohlen wird“, sagt Büdel.
In dieser Hinsicht bringt die Gesetzesreform aber Neuerungen, die Fachleute kritisieren. Bisher gilt: Nimmt ein Beschäftigter eine bezahlte Auszeit, dann zahlt der Arbeitgeber sein Gehalt nicht direkt aus dem Zeitwertguthaben, sondern aus dem Betriebskapital. Später lässt er sich die vorgestreckten Beträge aus dem Treuhandkonto erstatten, das davon getrennt geführt wird. Von Januar an sollen nun die Guthaben unmittelbar in das Vermögen des Treuhänders übertragen und von diesem geführt werden, ohne Chance auf Rückführung.
„Damit würde dem Treuhänder das wirtschaftliche Eigentum übertragen“, erklärt Gisbert Voss von der Zeitkontenberatungsfirma Dr. Musil & Cie. „Wird der Gesetzentwurf so umgesetzt, dann wird das massive Probleme aufwerfen.“ Der Fachmann warnt vor einem „Effekt der Aufwandsverdoppelung“ – mit negativen Folgen für die vielbeachteten Unternehmensbilanzen. Denn einerseits dürften Arbeitgeber diesen Abfluss von Liquidität an den Treuhänder nicht mehr als „Aktiventausch“ verbuchen, also als bloßen Wechsel in der Verwendung von Mitteln. „Andererseits müssen die Arbeitgeber wegen der aufgeschobenen Leistungsverpflichtung an die Arbeitnehmer Rückstellungen bilden“, sagt Voss.
Kaum praktikabel: „Kapitalerhaltungsgarantie“
Kaum praktikabel sei auch die vom Gesetzgeber geplante „Kapitalerhaltungsgarantie“, also die Gewähr, dass der Arbeitnehmer am Auszahlungstag zumindest die Summe bekommt, die er ursprünglich eingezahlt hat. Denn wann der Arbeitnehmer tatsächlich an sein Arbeitszeitkonto will, sei nicht planbar. „Von diesem Zeitpunkt hängt aber maßgeblich der Erlös ab, der sich bei Auflösung eines in Wertpapieren angelegten Guthabens erzielen lässt“, sagt der Zeitkontenberater. Der jetzige Stand bedeute ein „definitives Aus für die Langzeitmodelle“.
Auf breite Ablehnung stößt auch ein weiterer Plan von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD). Demnach sollen nur noch maximal zwanzig Prozent der Wertguthaben in Aktien investiert werden dürfen. „Das würde nicht nur die Flexibilität und Anlagemöglichkeiten einschränken, sondern es enorm erschweren, eine ordentliche Rendite zu erwirtschaften, wenn nicht gerade extreme Marktsituationen herrschen“, sagt Deka-Bank-Personalchef Oliver Büdel. Für viele Arbeitnehmer würde dies im Ergebnis bedeuten, dass sie erst deutlich später in Rente gehen können als angestrebt.
Deutlich besser steht es aber bald um die „Portabilität“ der Arbeitszeitkonten, also ihre Übertragbarkeit in Wertguthaben. Bislang galt: Wer den Arbeitgeber wechselt, muss das Konto zwingend auflösen und sich das „Ersparte“ auszahlen lassen. Fortan darf man das Guthaben mitnehmen, wenn der neue Arbeitgeber einverstanden ist. Wenn er selbst keine Arbeitszeitkonten anbietet, springt die Deutsche Rentenversicherung Bund ein. Sie legt für den Beschäftigten ein Unterkonto an und verwaltet das Kapital – bis der Arbeitnehmer es zurückfordert.
Ein Rechenbeispiel
Wer ein Arbeitszeitkonto hat, dem kann schon eine Überstunde pro Woche reichen, um sich ein Jahr früher in den Ruhestand zu verabschieden - zumindest wenn man eine jährliche Rendite von 7,85 Prozent und zwanzig Jahre Laufzeit zugrunde legt.
Der Renditewert ergibt sich, wenn man eine Hälfte des Guthabens in Fonds mit deutschen Aktien, die andere in Euro-Rentenfonds angelegt hätte. Denn durchschnittlich erbrachten Fonds mit deutschen Aktien in den vergangenen zwanzig Jahren eine Rendite von 10,2 Prozent pro Jahr, Euro-Rentenfonds lagen im Schnitt bei 5,5 Prozent.