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Samstag, 18. Februar 2012
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Arbeitsrecht Zeitarbeitsgewerkschaft ist nicht tariffähig

08.12.2009 ·  Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist nicht tariffähig. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin entschieden.

Von Corinna Budras
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Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist nicht tariffähig. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin entschieden (Az.: 23 TaBV 1016/09).

Die Tarifgemeinschaft werde durch einzelne Gewerkschaften gebildet, die aufgrund ihrer Satzung nicht zum Abschluss von Tarifverträgen für den gesamten Bereich der Zeitarbeit zuständig seien. Die Tarifgemeinschaft könne daher nicht einen weitergehenden Zuständigkeitsbereich haben als die Mitgliedsgewerkschaften in ihrer Summe. Das Arbeitsgericht Berlin hatte der CGZP im April die notwendige Durchsetzungskraft abgesprochen. Damit ist die Zukunft des Flächentarifvertrages der CGZP für rund 200.000 Beschäftigte weiter ungewiss.

Machtkampf zwischen christlichen und etablierten Gewerkschaften

Hintergrund des Falles ist ein Machtkampf zwischen den christlichen Gewerkschaften und den etablierten Arbeitnehmerorganisationen wie dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Der DGB wirft dem kleineren Wettbewerber seit Jahren „Lohndumping“ vor.

Allerdings könnte der Rechtsstreit in eine weitere Runde gehen. Die Richter haben die Beschwerde vor dem Bundesarbeitsgericht zugelassen. Die Bundesrichter hatten die größte Gewerkschaft im christlichen Tarifverbund, dieChristliche Gewerkschaft Metall (CGM), in einem anderen Verfahren als tariffähig anerkannt.

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