Die Frage stellt sich fast automatisch beim Besuch öffentlicher Toiletten: Sind die Toilettenfrauen Trinkgeld-Bewacher oder Reinigungskräfte? Das Sozialgericht Berlin hat es nun offiziell bestätigt: Die Damen seien „schwerpunktmäßig“ Reinigungskräfte, urteilten die Berliner Richter und dürften damit für einen radikalen Wandel des Berufsbildes sorgen.
Allerdings sprach auch das Gericht in der Pressemitteilung über das betroffene Unternehmen nur als „Reinigungsservice“. Die Distanz signalisierenden Anführungszeichen dürften auf letzte Zweifel der Richter schließen lassen.
Es gilt der Tarifvertrag des Gebäudereinigerhandwerks
Damit gilt für sie der Tarifvertrag des Gebäudereinigerhandwerks mit den entsprechenden Gehältern. Der beklagte Arbeitgeber darf seine angestellten Toilettendamen also nicht mit einem Lohn zwischen 3,60 Euro und 4,50 Euro abspeisen, sondern muss ihnen den Mindestlohn von inzwischen 8,15 Euro zahlen – zuzüglich der entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge. Der betroffene „Reinigungsservice“ muss nun also für den Zeitraum zwischen 2005 bis 2008 für seine 23 Damen 118.000 Euro an Beiträgen nachentrichten.
Der Betrieb hatte dagegen vorgebracht, die Nachzahlung sei für ihn existenzvernichtend. Die weiteren Gegenargumente ließen tief blicken: Schwerpunkt der Toilettenfrauen, in der Regel Rentnerinnen, sei die Bewachung der Teller für das Trinkgeld gewesen, dies hätte 75 Prozent ihrer Arbeitszeit ausgemacht, gab der „Reinigungsservice“ an. Sie hätten dabei quasi als „Automaten“ gehandelt. Schließlich würde die Grundreinigung der Toiletten durch andere Mitarbeiter oder eine wiederum speziell beauftragte Firma durchgeführt (Aktenzeichen S 73 KR 1505/10).
Mal zurück zur Realität, die diese Menschen konfrontiert:
Thomas Mirbach (lurkius)
- 28.09.2012, 17:47 Uhr
Perfides System
Paul Poste (PauloPost)
- 28.09.2012, 17:44 Uhr
Ist der erste Abschnitt ironisch gemeint?
Tobias Vogel (tobyrd72)
- 28.09.2012, 16:53 Uhr
Menschenunwürdige Tätigkeit
Joachim Richard (meerwind7)
- 28.09.2012, 16:34 Uhr
