Wer in sozialen Netzwerken wie Facebook über seine Arbeitskollegen herzieht, riskiert seinen Job. Davor hat das Arbeitsgericht Duisburg in einem Urteil gewarnt, auf dessen Bedeutung die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf hinweist (Az.: 5 Ca 949/12).
In dem Fall hatte ein Mitarbeiter seine Kollegen bei Facebook als „Speckrollen“ und „Klugscheißer“ bezeichnet. Daraufhin hatte sein Arbeitgeber ihm fristlos gekündigt.
Schriftlich wiegt schwerer als mündlich
Das Gericht erklärte die fristlose Kündigung zwar für unwirksam, weil der Mitarbeiter „im Affekt“ gehandelt habe und zunächst hätte abgemahnt werden müssen. Doch die Arbeitsrichter wiesen auch darauf hin, dass ein Facebook-Eintrag schwerer wiege als eine wörtliche Äußerung unter Kollegen.
Er greife nachhaltig in die Rechte der Betroffenen ein, sagt der Präsident der Rechtsanwaltskammer, Herbert Schons. Erschwerend sei hinzugekommen, dass eine Vielzahl von Arbeitskollegen zu den Facebook-Freunden des Klägers zählten und die Beleidigungen lesen
konnten.
Wer auch immer als erstes auf die selten blöde Idee kam ...
Jean-Paul van de Mortyr (Regeny)
- 29.11.2012, 17:12 Uhr
